Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc. sind den Studienplänen
der Universitätsdirektion (Studien- und Prüfungsabteilung bzw. Drucksortenschalter und In
ternet) zu entnehmen.
t. 5. Zulassung als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender
Die allgemeine Zulassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung der Zulassung, der
Rückmeldung und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht
möglich; auch dann nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und
Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium betrei
ben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt
die Zulassung und die Belegung des Studiums gleichzeitig. Die fertigen Unterlagen (Ausweis
und Studienbuch) für Erstsemestrige sind in der Studien- und Prüfungsabteilung persönlich
mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzuholen.
Bei Zulassung sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle (Schalterraum) ausgefüllt einzu
reichen:
1. Antrag auf Studienzulassung
2. Ausgefüllter Evidenzbogen
3. Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amt
lichen Lichtbildausweis
ie t 4. Nachweis der Universitätsreife durch ein österreichisches Reifezeugnis oder ein anderes
österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein bestimm
tes Studium an einer Universität oder ein analoges ausländisches Dokument
fur 5. allenfalls Abgangsbescheinigung
6. Meldungsblatt
7. HStat 1U (für Statistikzwecke) nur bei der Erstzulassung
i/ie 8, Zwei Lichtbilder und eine ATS 180,— Stempelmarke
sin 9. Nachweis des eingezahlten ÖH-Beitrages
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In-
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6. Zulassung und Rückmeldung
als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender
1. Die Zulassung des Studierenden zum Beginn oder die Rückmeldung ist für jedes Semester
bis zum Ende der von der Universität festgesetzten Frist durchzuführen.
2. Für die Rückmeldung ist das Meldungsblatt zu verwenden. Bei Rückmeldung am Schalter
ist überdies das Studienblatt und der Zahlscheinabschnitt über den eingezahlten
OH-Beitrag vorzulegen,
3. Ausländer oder Staatenlose haben überdies die Einzahlung des Studienbeitrages oder
dessen Erlass, Teilnehmer an Universitätslehrgängen die Einzahlung des Unterrichtsgel
des nachzuweisen.
4. Rückmeldung mittels ÖH-Zahlschein: siehe Seiten 18—19
Hinweis für Mitbeleger: Eine Mitbelegung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Mel
dung der Fortsetzung des Studium im betreffenden Semester an der Universität der Zulas
sung voraus, d. h. das aktuelle Studienblatt oder die Fortsetzungsbestätigung ist vorzule
gen.
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