VI. RECHTSWISSENSCHAFT
1. Privatrecht (Bürgerliches Recht und Handelsrecht)
(o.Univ.-Prof. Dr. DORALT)
(o.Univ.-Prof. Dr. CH. NOWOTNY)
(Univ.-Prof. Dr. SCHAUER)
(UZA III, Stiege 6, Dachgeschoß)
1. Studienabschnitt
Hinweise für die Studierenden:
Der Stoff der Vorprüfung aus „Grundzüge des Privatrechts“ umfasst die
Gebiete Bürgerliches Recht und Handelsrecht (einschließlich Gesell
schafts- und Wertpapierrecht).
Voraussetzung für die Anmeldung zur Vorprüfung ist die Absolvierung
mindestens eines 2-stündigen Proseminars. Dafür stehen drei Typen
von Proseminaren zur Auswahl:
— Proseminare aus Bürgerlichem Recht,
— Proseminare aus Handelsrecht (einschließlich Gesellschafts- und
Wertpapierrecht) sowie
—■ Proseminare, die — notwendigerweise in geraffter Form — beide
Teilbereiche zum Inhalt haben.
Voraussetzung für die Anmeldung zur Diplomprüfung (nur für BW
möglich) ist zusätzlich die Absolvierung eines 2-stündigen Proseminars
aus „Spezialgebiete des Privatrechts“.
Bürgerliches Recht
5947 NOWOTNY C.: Grundzüge des Privatrechts: Bürgerli- VO Aud. Max.
A+N ches Recht (wird nur im SS angeboten). 3 Di 09.00 -
Beginn: 2000-02-29
Proseminare aus Bürgerlichem Recht
(begleitend zur Vorlesung Prof. Nowotny Ch.)
Für alle Proseminare 5400 gilt: Beschränkte Teilnehmerzahl!
Die Anmeldung über WWW oder Power-Phone kann von Montag,
dem 24. Jänner 2000, bis Mittwoch, dem 23. Februar 2000 (24 Uhr),
erfolgen. Die Zuteilung wird unabhängig vom Anmeldezeitpunkt
erst nach Ende der Anmeldefrist vorgenommen. Die Studierenden
werden über ihre Zuteilung mittels E-Mail und durch Aushang im
UZA III, Stiege 6, Erdgeschoß (gegenüber dem Lift) verständigt.
12.00
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