Tschechisch 8
7. Einführung in das Studium der Sozial-
und Wirtschaftswissenschaften 2
Lehrveranstaltungen
in den Pflichtfächern
§ 4 Die Lehrveranstaltungen, weiche die vorgeschrie
benen Fachgebiete in dem im § 3 bestimmten Ausmaß er
fassen, sind:
(1) Auf dem Gebiet der„Grundzüge der Betriebswirt
schaftslehre“:
Zahl der Wochenstunden
a) Grundkonzepte der Betriebswirt
schaftslehre einschließlich der wirtschafts
theoretischen Grundlagen
b) Buchhaltung und Bilanzierung 2 V
c) Kostenrechnung 1 V
d) Personalwesen, Führung und Organi
sation 1 v
e) Absatz TV
f) Beschaffung, Lagerung, Produktion 1 V
g) Investition und Finanzierung 1 V
h) Proseminar allgemeine Betriebswirt- 2 PS
schaftslehrefür Volkswirte“
i) Proseminar Buchhaltung und Kosten- 2 PS
rechnung
(2) Auf dem Gebiet der „Grundzüge der politischen
Ökonomie unter Berücksichtigung der neueren Sozial-
und Wirtschaftsgeschichte“:
a) Methoden der Nationalökonomie, ein
schließlich der wissenschaftstheoretischen
Grundlagen 1 v
b) Einführung in die Theorien der politi
schen Ökonomie 2 V
c) Einführung in die Mikro- und Makro
ökonomie einschließlich Grundzüge der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 3 V
d) Einführung in die Wirtschaftspolitik mit
besonderer Berücksichtigung Österreichi
scherinstitutionen 2 V
e) Neuere Sozial- und Wirtschaftsge
schichte 1
f) Arbeitsgemeinschaft zu a) 1 ™
g) Proseminarzu b), c), d) oder e) 2 PS
h) Proseminar aus einem der in g) ge
nannten Gebiete
(3) Auf dem Gebiet der „Grundzüge der angewandten
Mathematik und der Statistik einschließlich Datenverar
beitung für Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler“:
a) Mathematik 4 V
b) Statistik 4 V
c) Elektronische Datenverarbeitung für
Volkswirte 2 V
d) Proseminar zu a) 2 PS
e) Proseminarzu b) 2 PS
f) Proseminarzu c) 2 PS
(4) Auf dem Gebiet der „Grundzüge des Privatrechts“:
a) Bürgerliches Recht, Handels- und
Wertpapierrecht 4 V
b) Gesellschaftsrecht 2 V
c) Proseminar aus den Grundzügen des 2 PS
Privatrechts
(5) Auf dem Gebiet der „Grundzüge und Methoden der
Soziologie“:
a) Einführung in die allgemeine Soziologie
und in die Methoden der Soziologie 6 V
b) Proseminar zu a) 2 PS
(6) Auf dem Gebiet der gewählten „Fremdsprache“:
a) Vorlesung 3 V
b) Proseminar 1 2 PS
c) Proseminar II 3 PS
(7) Auf dem Gebiet der „Einführung in das Studium der
Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ (Orientierungs
lehrveranstaltungen):
a) Orientierungslehrveranstaltung 1 OLV
b) Orientierungstutorium 1 OTU
Die Lehrveranstaltungen gemäß lit. a) und b) sind
Lehrveranstaltungen eigenen Typs (nach § 16 Abs 12
AH StG) mit Anwesenheitspflicht ohne Leistungsnach
weis.
Zulassung
zur ersten Diplomprüfung
§ 5 (1) Die Zulassung zu Teilprüfungen der ersten Di
plomprüfung setzt die Inskription der vom Studienpian für
das Prüfungsfach vorgesehenen Lehrveranstaltungen
und die Erbringung der im Studienplan gemäß § 27 Abs 2
des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes vorge
schriebenen Leistungsnachweise aus diesem Fach sowie
die Inskription und Teilnahme an den Orientierungs
lehrveranstaltungen gemäß § 4 Abs 7 voraus.
(2) Die Zulassung zur letzten Teilprüfung der ersten
Diplomprüfung setzt auch die Absolvierung aller Vorprü
fungen sowie den Nachweis der Kenntnis einer für das
Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wich-
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