Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2000)

unter folgenden Bedingungen in Anspruch genommen 
werden: 
a) Oie Teilprüfungen zur ersten Diplomprüfung wur 
den überwiegend abgelegt. Diese Bedingung ist erfüllt, 
wenn der Studierende mindestens vier der vorgeschriebe 
nen sechs Teilprüfungen in den Diplomprüfungs- bzw 
Vorprüfungsfächern It § 10 des vorliegenden Studienpla- 
nes abgelegt hat ,. 
b) Etwaige andere Bestimmungen dieses Studienpia- 
nes über sonstige Zugangsvoraussetzungen It § 10 (3) 
AHStG müssen erfüllt sein. 
c) Können zu einer Lehrveranstaltung des zweiten Stu 
dienabschnittes aus Kapazitätsgründen nicht alle ange 
meldeten Hörer zugelassen werden, so erfolgt die Zulas 
sung von Hörern, die die erweiterte Einrechnungsfrist in 
Anspruch nehmen, nach Leistungsgraden. Der Leistungs 
grad wird insbesondere nach der Zahl der abgelegten Teil- 
prüfungen zur ersten Diplomprüfung bemessen. 
(3) Die erweiterte Einrechnungsfrist endet spätestens 
mit dem zwölften inskribierten Semester. 
§12 
Stundenzahlen und 
Bildungsziele 
in den Pflicht- und Wahlfächern 
(1) Im zweiten Studienabschnitt sind insgesamt 
90 Wochenstunden, davon 85 Wochenstunden aus den 
Pflicht- und Wahlfächern zu besuchen. Die nach Besuch 
der Pflicht- und Wahlfächer auf die Gesamtstundenzahl 
(90 Wochenstunden) noch fehlende Zahl von Wochen 
stunden ist durch den Besuch von Freifächem zu erfüllen. 
Während des zweiten Studienabschnittes sind Lehr 
veranstaltungen in den Pflicht- und Wahlfächern in folgen 
dem Umfang zu besuchen. 
Zahl der Wochenstunden 
18 
4ai!l UtJI VV 
1) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre ... 
2) eine besondere Betriebswirtschaftsleh 
re nach Wahl des ordentlichen Hörers 
3) Erziehungswissenschaft 
4) Wirtschaftspädagogik einschließlich 
der Didaktik der wirtschaftswissenschaftli 
chen Fächer 
5) Wahlfach laut § 6 (2) 5 der Studienord 
nung bzw laut § 14 des vorliegenden Studien 
planes 
10 
8 
15 
6) Wahlfach laut § 6 (2) 6 der Studienord 
nung bzw laut § 14 des vorliegenden Studien 
planes 
7) Grundzuge der Volkswirtschaftstheorie 
und der Volkswirtschaftspolitik 8 
8) Schulpraktikum (it § 10 der Studien 
ordnung) 
9) Begleitveranstaltung zum Schulprakti- ^ 
kU,T (2) Die BÜdungszieieit § T7 (2) c) AHStG befinden sictifc 
im Anhang zu diesem Studienplan. 
§13 
Lehrveranstaltungen in den 
Pflichtfächern 
Die Lehrveranstaltungen, welche die vorgeschriebe-: 
nen Fachgebiete in dem in § 12 des Studienplanes be 
stimmten Ausmaß erfassen, sind: 
Zahl UerWochenstumte,; 
(1) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 
a) Rechnungswesen unter didaktischem 
Aspekt II 2 V, 2P. 
b) Arbeitsgemeinschaft zum computerun 
terstützten Rechnungswesen und zur J 
Übungsfirmenarbeit 3 ™ 
c) Betriebliche Informationswirtschaftun- 
ter didaktischem Aspekt 2 V, 2 P: 
d) Drei je einstündige Vorlesungen aus 
den unter e) angeführten Bereichen der allge 
meinen Betriebswirtschaftslehre 
e) Zwei je zweistündige Proseminare aus 
zwei der nachstehend angeführten Teilberei 
che der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre 
nach Wahl des Hörers: 
Untemehmensführung und Personal In 
ternationales Marketing und Außenhandels 
technik 
- Besteuerung der Unternehmung 
- Controlling 
- Finanzierung und Investition II
	        
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