Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2000/01)

Vertiefung der in § 3 Abs 2 Z 6 gewähl 
ten Fremdsprache 3 
Internationale Wirtschaft und Ent 
wicklungsökonomik 4 . 
Lehrveranstaltungen in den 
2 Pflicht-und Wahlfächern 
0 § 8 Die Lehrveranstaltungen, welche die vorgeschrie- 
g benen Fachgebiete in dem in § 7 bestimmten Ausmaß er 
fassen, sind: 
8 Zahl der 
Wochenstunden 
ABWL 
(1) Auf dem Gebiet der „Allgemeinen Be 
triebswirtschaftslehre“: 
a) Kostenrechnung 1 V 
bjProseminarzua) 2 PS 
c) zwei je einstündige Vorlesungen aus 
den nachstehend genannten Bereichen der 
„Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre“ nach 
Wahl des ordentlichen Hörers 
Unternehmensführung und Personal 
Internationales Marketing und Außen 
handelstechnik 
Besteuerung der Unternehmung 
Controlling • 
Finanzierung und Investition II 
Management-Informationssysteme .. 2 V 
d) zwei je zweistündige Proseminare aus 
zwei der gemäß fit c) gewählten Bereiche nach 
Wahl des ordentlichen Hörers 4 PS 
e) ein zweistündiges Seminar aus .Allge 
meiner Betriebswirtschaftslehre“ oder ein 
drittes Proseminar aus den gemäß lit c) ge 
nannten Bereichen, sofern dieser Bereich 
nicht bereits unter lit d) gewählt wurde 2 SE/PS 
BESONDERE-BWL 
(2) Auf dem Gebiet der „Besonderen Betriebswirt 
schaftslehre“: 
a) Vorlesungen 8V 
b) Proseminar 2 PS 
c) Seminar 2SE 
BESONDERE BWL 
(3) Auf dem Gebiet der „Betriebswirtschaftslehre der 
öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Wirtschafts 
unternehmungen“ oder einer anderen „Besonderen Be 
triebswirtschaftslehre“: 
a) Vorlesungen 8V 
b) Proseminar 2 PS 
c) Seminar 2 SE 
Eine Lehrveranstaltung ist gemäß § 6 Abs 3 der Stu 
dienordnung Betriebswirtschaft so vorzusehen, daß sie im 
besonderen Maß der praktischen Ausbildung der Studie 
renden dient. Sie ist im Vorlesungsverzeichnis als solche 
ausdrücklich anzukündigen. Zumindest eine zweistündige 
Lehrveranstaltung ist gemäß § 14 der Studienordnung Be 
triebswirtschaft als Unterrichtsversuch vorzusehen. 
VWL 
(4) Auf dem Gebiet der „Volkswirtschaftstheorie, 
Volkswirtschaftspolitik und Finanzwissenschaften 1 ': 
a) Volkswirtschaftstheorie 2 V 
b) Volkswirtschaftspolitik 2 V 
c) Finanzwissenschaften 2 V 
d) Seminar aus (a) oder b) nach Wahl des 
ordentlichen Hörers 5 
Seminar aus (i) Volkswirtschaftstheorie und 
-Politik, (ii) Volkswirtschaftstheorie, (iii) 
Volkswirtschaftspolitik oder (iv) Finanzwis 
senschaften 6 2 SE 
e) Seminar aus a), b) oder c) nach Wahl 
dc3 ordentlichen Hörers, sofern nicht bereits 
unter d) gewählt 5 
ein weiteres Seminar aus (i) oder ein Seminar 
aus (ii), (iii) oder (iv), sofern nicht bereits in d) 
gewählt 6 2 SE 
ÖFFENTL. RECHT 
(5) Auf dem Gebiet der „Grundzüge des öffentlichen 
Rechts“: 
a) Verfassungsrecht 2 V 
b) Allgemeines Verwaltungsrecht unter 
besonderer Berücksichtigung der Institutio 
nen der Wirtschaftsverwaltung 2 V 
c) Wirtschaftsverwaltungsrecht 2 V 
d) Spezialgebiete des Verwaltungsrechts 1 V 
3 Ab Sommersemester f 997 (Beschuß der StuKo Betriebswirtschaft vom 14. Oktober 1996, BMWVK GZ 92.518/8-I/A71/96). 
4 Ab Sommersemester 1997 (Beschluß der StuKo Betriebswirtschaft vom 2. Dezember 1996, BMWVK GZ 92.518/2-I/A/1/97). 
5 Gültig bis Sommersemester 1995 (Beschluß der StuKo Betriebswirtschaft vom 14. Juni 1994, BMWFK GZ 92.518/3-I/A/1/95). 
6 Gültig ab Wintersemester 1995/96 (Beschluß der StuKo Betriebswirtschaft vom 14. Juni 1994, BMWFK GZ 92.518/3-I/A/1 /95). 
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