Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2000/01)

dem Semester sind jedenfalls mindestens 12 Wochen 
stunden zu inskribieren. 
(2) Während des zweiten Studienabschnittes sind fol 
gende Pflicht- und Wahlfächer zu inskribieren: 
Zahl der 
Wochenstunden 
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.... 11 
2. eine besondere Betriebswirtschaftsleh 
re nach Wahl des ordentlichen Hörers 12 
3. Volkswirtschaftstheorie, Volkswirt- 
schaftspolitikund Finanzwissenschaften 10 
4. die nach § 4 (6) gewählte Fremdspra- 
5. Grundzüge des öffentlichen Rechts ...... 
6. Wahlfach (gemäß § 13 der Studienord 
nung Handelswissenschaft) 
Hach Wahl des ordentlichen Hörers eines 
der folgenden Fächer: 
Soziologie, 
Spezielle Statistik, 
Umweltrecht, 
Umweltökonomie, 
Internationales Handelsrecht, 
Finanzrecht, 
Arbeitsrecht und Grundzüge des So 
zialrechts, 
Arbeitsrecht, 
Sozialrecht, 
Technologie, 
Sozial- und Wirtschaftsgeographie, 
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 
Raumplanung, 
Ökonometrie, 
Internationale Wirtschaft und Ent 
wicklungspolitik, 
Außenwirtschaftstheorie und -politik, 
Sozialpolitik, 
Philosophie, 
Wirtschaftspsychologie, 
eine besondere Betriebswirtschafts 
lehre, die nicht unter Z 2 gewählt 
wurde, 
eine dritte Fremdsprache (Englisch, 
Französisch, Spanisch, Italie 
nisch, Russisch, Japanisch, 
Tschechisch), 
Englisch für die Außenwirtschaft 
(nicht jedoch, wenn die gemäß § 4 
(6) gewählte Fremdsprache Eng 
lisch ist), 
Europäische Integration, Industrie 
ökonomie, Europäisches Wirt 
schaftsrecht, 
Vertiefung der in § 3 Abs 2 Z 5 gewähl 
ten Fremdsprache 1 “, 
Projektmanagement 11 . 
LEHRVERANSTALTUNGEN 
IN DEN PFLICHT- UND 
WAHLFÄCHERN 
§ 8 Die Lehrveranstaltungen, welche die vorgeschrie 
benen Fachgebiete in dem in § 7 bestimmten Ausmaß er 
fassen, sind: 
Zahl der 
Wochenstunden 
ABWL 
(1) Auf dem Gebiet der „Allgemeinen Betriebswirt 
schaftslehre“: 
a) Kostenrechnung 1 v 
b) Proseminar zu a) 2 PS 
c) zwei je einstündige Vorlesungen aus 
den nachstehend genannten Bereichen der 
allgemeinen Betriebswirtschaftslehre nach 
Wahl des ordentlichen Hörers: 2 V 
Unternehmensführung und Personal 
Internationales Marketing und Außen 
handelstechnik 
Besteuerung der Unternehmung 
Controlling 
Finanzierung und Investition II 
Management-Informationssysteme 
d) zwei je zweistündige Proseminare aus 
zwei der gemäß lit c) gewählten Bereiche nach 
Wahl des ordentlichen Hörers 4 PS 
e) ein zweistündiges Seminar aus .Allge 
meiner Betriebswirtschaftslehre“ oder ein 
drittes Proseminar aus den gemäß lit c) ge 
nannten Bereichen, sofern dieser Bereich 
nicht bereits unter litd) gewähltwurde 2 SE/PS 
f) Die unter lit a)—d) genannten Lehrveranstaltungen 
können wahlweise in den ersten Studienabschnitt vorge 
zogen werden, sofern der Nachweis der Kenntnis des 
Rechnungswesens erbracht wurde und die unter §4 Abs 1 
10 Ab Wintersemester 1995/96 (Beschluß der StuKo Handelswissenschaft vom 20. Jänner 1995 ' B ™VF GZ ®2-518/1-[/A/1/95). 
11 Ab Wintersemester 1996/97 (Beschluß der StuKo Handelswissenschaft vom 22. Marz 1996, BMWVK GZ 92.518/4-I/A/1/96). 
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