Hinweis bis einschließlich 14:
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Begriff:
RÜCKMELDUNG
(Rückmeldung mittels Zahlschein bzw. an einem der SB-Terminals)
Durch diese Meldung geben die Studierenden dem Rektor bekannt, dass sie das gewählte
Studium (die gewählten Studien) im betreffenden Semester fortsetzen werden.
Zeitpunkt:
? !f fÜ u ie( Ü es Semester bis zum Ende der von der Wirtschaftsuniversität Wien
festgelegten Frist durchzuführen.
Allgemeine Zulassungsfrist für das SS 2001: 12. Februar 2001 bis 23. März 2001
Durchführung:
Mit der Aufnahme wird der Antragsteller als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender
an der Wirtschaftsuniversität Wien zugelassen.
A £,^.^, eiten Semester gibt es zwei Möglichkeiten, die Rückmeldung durchzuführen:
»RÜCKMELDUNG MITTELS OH-ZAHLSCHEIN« oder »RÜCKMELDUNG AN EINEM DER
SB-TERMINALS«.
A) Rückmeldung mittels ÖH-Zahlschein:
Dieser wurde den Studierenden gemeinsam mit dem Studienblatt für das Wintersemester
2000/01 den Studierenden übermittelt und kann zur Rückmeldung verwendet werden.
Diejenigen Studierenden, die ihren Rückmeldungszahlschein verlegt oder verloren haben
müssen die Rückmeldung an einem der SB-Terminals in der Aula der Wirtschaftsuniversität
Wien durchführen.
Bei Aufnahme des Doktoratsstudiums, eines weiteren Studiums, bei Änderung der Stu
dienrichtung und bei Studien, für die ein Studienbeitrag zu zahlen ist, sowie bei
UNIVERSITATSLEHRGÄNGEN ist eine Rückmeldung mittels ÖH-Zahlschein nicht
möglich. Dies kann nur in der Studien- und Prüfungsabteilung erfolgen.
Bitte zu beachten: Die Rückmeldung mittels Zahlschein kann nur mit diesem — er enthält die
für die Verarbeitung und Rückmeldung unerlässlichen Daten — und nur bis einschließlich
16. März 2001 durchgeführt werden! Die Verarbeitung (= Versendung des ÖH-Zahlscheines
für das Wintersemester 2001/02) erfolgt mit Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist. Nach Er
halt dieses Zahlscheines können das Studienblatt sowie die Fortsetzungsbestätigungen im
SB-Bereich ausgedruckt werden. Auch der Studentenausweis (Chipkarte) muss im SB-Be-
reich verlängert werden.
B) Rückmeldung an einem der SB-Terminals:
Diese Rückmeldung ist die zweite Art, der Universität bekanntzugeben, dass das Studium im
Sommersemester 2001 fortgesetzt werden soll. Sie erfolgt im EG/grüner Kern direkt an den
SB-Terminals. Für die Durchführung ist lediglich der Chipkartenausweis und eine Bankomat
karte oder Quickcard (mit einem Mindestguthaben von öS 187,—) zur Bezahlung des ÖH-Bei-
trages erforderlich.
Nach der aufscheinenden Vollzugsmeldung können sofort das Studienblatt und die Fortset-
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