Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2001)

An folgenden Tagen findet in der Studien- und Prüfungsabteilung kein Parteienverkehr statt' 
Am 13. April 2001 (Karfreitag), am 17. April 2001 (Osterdienstag), am 5. Juni 
2001 (Pfingstdienstag), am 15. Juni 2001 vorlesungs- und prüfungsfrei (Rek 
torstag) 
3. Allgemeine Studienhinweise 
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissenschaftliche 
Studienrichtungen eingerichtet: 
Volkswirtschaft 
Betriebswirtschaft 
Handelswissenschaft 
Wirtschaftspädagogik 
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc. sind den Studienplänen 
im Internet bzw. in der Studien- und Prüfungsabteilung zu entnehmen. 
4. Zulassung als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender 
Die Zulassung ist nur mehr 
über WEB-Datenvorerfassung (www.wu-wien.ac.at) möglich. 
Termin: ab 22. Jänner 2001 
Die allgemeine Zulassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung der Zulassung, der 
Rückmeldung und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht 
möglich; auch dann nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen. 
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und 
Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium betrei 
ben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt 
die Zulassung und die Belegung des Studiums gleichzeitig. 
Der bisherige »Ausweis für Studierende« wird ab dem Wintersemester 2000/01 durch 
einen Chipkartenausweis ersetzt. Mit diesem Ausweis können nach erfolgter Zulas 
sung Studienblatt und Fortsetzungsbestätigungen im SB-Betrieb ausgedruckt werden. 
Wichtig: Die Einzahlung des ÖH-Beitrages öS 187,— und der Stempelmarkengebühr 
öS 180,— kann nur mit Bankomatkarte oder Quickcard erfolgen und ist vor dem Zu 
lassungstermin durchzuführen (Keine Barzahlung möglich!). 
Ebenso muss das Foto für den Chipkartenausweis bereits im SB-Betrieb vorgefer 
tigt sein. 
Beim Zulassungstermin sind folgende Dokumente mitzubringen: 
1. Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatz) oder Staatsbürgerschaftsnachweis 
in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, 
2. Nachweis der Universitätsreife durch ein österreichisches Reifezeugnis oder ein anderes 
österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein bestimm 
tes Studium an einer Universität oder ein analoges ausländisches Dokument, 
3. Abgangsbescheinigung (bei Übertritt von einer anderen Universität mit derselben Studien 
richtung). 
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