An folgenden Tagen findet in der Studien- und Prüfungsabteilung kein Parteienverkehr statt'
Am 13. April 2001 (Karfreitag), am 17. April 2001 (Osterdienstag), am 5. Juni
2001 (Pfingstdienstag), am 15. Juni 2001 vorlesungs- und prüfungsfrei (Rek
torstag)
3. Allgemeine Studienhinweise
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissenschaftliche
Studienrichtungen eingerichtet:
Volkswirtschaft
Betriebswirtschaft
Handelswissenschaft
Wirtschaftspädagogik
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc. sind den Studienplänen
im Internet bzw. in der Studien- und Prüfungsabteilung zu entnehmen.
4. Zulassung als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender
Die Zulassung ist nur mehr
über WEB-Datenvorerfassung (www.wu-wien.ac.at) möglich.
Termin: ab 22. Jänner 2001
Die allgemeine Zulassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung der Zulassung, der
Rückmeldung und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht
möglich; auch dann nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und
Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium betrei
ben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt
die Zulassung und die Belegung des Studiums gleichzeitig.
Der bisherige »Ausweis für Studierende« wird ab dem Wintersemester 2000/01 durch
einen Chipkartenausweis ersetzt. Mit diesem Ausweis können nach erfolgter Zulas
sung Studienblatt und Fortsetzungsbestätigungen im SB-Betrieb ausgedruckt werden.
Wichtig: Die Einzahlung des ÖH-Beitrages öS 187,— und der Stempelmarkengebühr
öS 180,— kann nur mit Bankomatkarte oder Quickcard erfolgen und ist vor dem Zu
lassungstermin durchzuführen (Keine Barzahlung möglich!).
Ebenso muss das Foto für den Chipkartenausweis bereits im SB-Betrieb vorgefer
tigt sein.
Beim Zulassungstermin sind folgende Dokumente mitzubringen:
1. Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatz) oder Staatsbürgerschaftsnachweis
in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis,
2. Nachweis der Universitätsreife durch ein österreichisches Reifezeugnis oder ein anderes
österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein bestimm
tes Studium an einer Universität oder ein analoges ausländisches Dokument,
3. Abgangsbescheinigung (bei Übertritt von einer anderen Universität mit derselben Studien
richtung).
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