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Tschechisch 8
7. Einführung in das Studium der Sozial-
und Wirtschaftswissenschaften ... ; 2
Lehrveranstaltungen
in den Pflichtfächern
§ 4 Die Lehrveranstaltungen, welche die vorgeschrie
benen Fachgebiete in dem im § 3 bestimmten Ausmaß er
fassen, sind:
(1) Auf dem Gebiet der„Grundzüge der Betriebswirt
schaftslehre“:
Zahl der Wochenstunden
a) Grundkonzepte der Betriebswirt
schaftslehre einschließlich der wirtschafts
theoretischen Grundlagen
b) Buchhaltung und Bilanzierung 2 V
c) Kostenrechnung 1V
d) Personalwesen, Führung und Organi
sation 1 V
e) Absatz 1 V
f) Beschaffung, Lagerung, Produktion 1 V
g) Investition und Finanzierung 1 V
h) Proseminar allgemeine Betriebswirt- 2 PS
schaftslehre für Volkswirte“
i) Proseminar Buchhaltung und Kosten- 2 PS
rechnung
(2) Auf dem Gebiet der „Grundzüge der politischen
Ökonomie unter Berücksichtigung der neueren Sozial-
und Wirtschaftsgeschichte“:
a) Methoden der Nationalökonomie, ein
schließlich der wissenschaftstheoretischen
Grundlagen 1 V
b) Einführung in die Theorien der politi
schen Ökonomie 2 V
c) Einführung in die Mikro- und Makro
ökonomie einschließlich Grundzüge der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 3 V
d) Einführung in die Wirtschaftspolitik mit
besonderer Berücksichtigung Österreichi
scherinstitutionen 2 V
e) Neuere Sozial- und Wirtschaftsge
schichte 1 V
f) Arbeitsgemeinschaft zu a) 1 AG
g) Proseminarzub),c),d) ödere) 2 PS
h) Proseminar aus einem der in g) ge
nannten Gebiete 2 PS
(3) Auf dem Gebiet der „Grundzüge der angewandten
Mathematik und der Statistik einschließlich Datenverar
beitung für Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler“:
a) Mathematik 4 V
b) Statistik 4 v
c) Elektronische Datenverarbeitung für
Volkswirte 2 V
d) Proseminar zu a) 2 PS
e) Proseminar zu b) 2 PS
f) Proseminar zu c) 2 PS
(4) Auf dem Gebiet der „Grundzüge des Privatrechts“:
a) Bürgerliches Recht, Handels- und
Wertpapierrecht 4 V
b) Gesellschaftsrecht 2 V
c) Proseminar aus den Grundzügen des 2 PS
Privatrechts
(5) Auf dem Gebiet der „Grundzüge und Methoden der
Soziologie“:
a) Einführung in die allgemeine Soziologie
und in die Methoden der Soziologie 6 V
b) Proseminar zu a) 2 PS
(6) Auf dem Gebiet der gewählten „Fremdsprache“:
a) Vorlesung 3 V
b) Proseminar 1 2 PS
c) Proseminar II 3PS
(7) Auf dem Gebiet der „Einführung in das Studium der
Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ (Orientierungs
lehrveranstaltungen):
a) Orientierungslehrveranstaltung 1 OLV
b) Orientierungstutorium 1 OTU
Die Lehrveranstaltungen gemäß lit. a) und b) sind
Lehrveranstaltungen eigenen Typs (nach § 16 Abs 12
AHStG) mit Anwesenheitspflicht ohne Leistungsnach
weis.
Zulassung
zur ersten Diplomprüfung
§5(1) Die Zulassung zu Teilprüfungen der ersten Di
plomprüfung setzt die Inskription der vom Studienplan für
das Prüfungsfach vorgesehenen Lehrveranstaltungen
und die Erbringung der im Studienplan gemäß § 27 Abs 2
des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes vorge
schriebenen Leistungsnachweise aus diesem Fach sowie
die Inskription und Teilnahme an den Orientierungs
lehrveranstaltungen gemäß § 4 Abs 7 voraus.
(2) Die Zulassung zur letzten Teilprüfung der ersten
Diplomprüfung setzt auch die Absolvierung aller Vorprü
fungen sowie den Nachweis der Kenntnis einer für das
Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wich
tigen lebenden Fremdsprache voraus. Wird diese Kennt
nis nicht durch ein Reifeprüfungszeugnis (§ 7 Abs 1
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