Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2001)

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Tschechisch 8 
7. Einführung in das Studium der Sozial- 
und Wirtschaftswissenschaften ... ; 2 
Lehrveranstaltungen 
in den Pflichtfächern 
§ 4 Die Lehrveranstaltungen, welche die vorgeschrie 
benen Fachgebiete in dem im § 3 bestimmten Ausmaß er 
fassen, sind: 
(1) Auf dem Gebiet der„Grundzüge der Betriebswirt 
schaftslehre“: 
Zahl der Wochenstunden 
a) Grundkonzepte der Betriebswirt 
schaftslehre einschließlich der wirtschafts 
theoretischen Grundlagen 
b) Buchhaltung und Bilanzierung 2 V 
c) Kostenrechnung 1V 
d) Personalwesen, Führung und Organi 
sation 1 V 
e) Absatz 1 V 
f) Beschaffung, Lagerung, Produktion 1 V 
g) Investition und Finanzierung 1 V 
h) Proseminar allgemeine Betriebswirt- 2 PS 
schaftslehre für Volkswirte“ 
i) Proseminar Buchhaltung und Kosten- 2 PS 
rechnung 
(2) Auf dem Gebiet der „Grundzüge der politischen 
Ökonomie unter Berücksichtigung der neueren Sozial- 
und Wirtschaftsgeschichte“: 
a) Methoden der Nationalökonomie, ein 
schließlich der wissenschaftstheoretischen 
Grundlagen 1 V 
b) Einführung in die Theorien der politi 
schen Ökonomie 2 V 
c) Einführung in die Mikro- und Makro 
ökonomie einschließlich Grundzüge der 
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 3 V 
d) Einführung in die Wirtschaftspolitik mit 
besonderer Berücksichtigung Österreichi 
scherinstitutionen 2 V 
e) Neuere Sozial- und Wirtschaftsge 
schichte 1 V 
f) Arbeitsgemeinschaft zu a) 1 AG 
g) Proseminarzub),c),d) ödere) 2 PS 
h) Proseminar aus einem der in g) ge 
nannten Gebiete 2 PS 
(3) Auf dem Gebiet der „Grundzüge der angewandten 
Mathematik und der Statistik einschließlich Datenverar 
beitung für Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler“: 
a) Mathematik 4 V 
b) Statistik 4 v 
c) Elektronische Datenverarbeitung für 
Volkswirte 2 V 
d) Proseminar zu a) 2 PS 
e) Proseminar zu b) 2 PS 
f) Proseminar zu c) 2 PS 
(4) Auf dem Gebiet der „Grundzüge des Privatrechts“: 
a) Bürgerliches Recht, Handels- und 
Wertpapierrecht 4 V 
b) Gesellschaftsrecht 2 V 
c) Proseminar aus den Grundzügen des 2 PS 
Privatrechts 
(5) Auf dem Gebiet der „Grundzüge und Methoden der 
Soziologie“: 
a) Einführung in die allgemeine Soziologie 
und in die Methoden der Soziologie 6 V 
b) Proseminar zu a) 2 PS 
(6) Auf dem Gebiet der gewählten „Fremdsprache“: 
a) Vorlesung 3 V 
b) Proseminar 1 2 PS 
c) Proseminar II 3PS 
(7) Auf dem Gebiet der „Einführung in das Studium der 
Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ (Orientierungs 
lehrveranstaltungen): 
a) Orientierungslehrveranstaltung 1 OLV 
b) Orientierungstutorium 1 OTU 
Die Lehrveranstaltungen gemäß lit. a) und b) sind 
Lehrveranstaltungen eigenen Typs (nach § 16 Abs 12 
AHStG) mit Anwesenheitspflicht ohne Leistungsnach 
weis. 
Zulassung 
zur ersten Diplomprüfung 
§5(1) Die Zulassung zu Teilprüfungen der ersten Di 
plomprüfung setzt die Inskription der vom Studienplan für 
das Prüfungsfach vorgesehenen Lehrveranstaltungen 
und die Erbringung der im Studienplan gemäß § 27 Abs 2 
des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes vorge 
schriebenen Leistungsnachweise aus diesem Fach sowie 
die Inskription und Teilnahme an den Orientierungs 
lehrveranstaltungen gemäß § 4 Abs 7 voraus. 
(2) Die Zulassung zur letzten Teilprüfung der ersten 
Diplomprüfung setzt auch die Absolvierung aller Vorprü 
fungen sowie den Nachweis der Kenntnis einer für das 
Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wich 
tigen lebenden Fremdsprache voraus. Wird diese Kennt 
nis nicht durch ein Reifeprüfungszeugnis (§ 7 Abs 1 
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