Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2001)

Vi< 
hii 
Ab 
gUi 
gib 
Dif 
Sei 
wir 
Bin 
Alle ot 
Irrtüm 
a) Orientierungslehrveranstaltung 1 OLV 
b) Orientierungstutorium 1 OTU 
Die unter (6) genannten Lehrveranstaltungen sind 
Lehrveranstaltungen eigenen Typs. Sie werden mit Anwe 
senheitskontrolle geführt, haben jedoch keinen prüfungs 
immanenten Charakter. 
§5 
Lehrveranstaltungen 
It § 17 (2) a) AHStG 
Als Lehrveranstaltungen, die It § 17 (2) a) AHStG in 
das Studium einführen und dieses besonders kennzeich 
nen, gelten: 
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 
unter didaktischem Aspekt 3 V, 2 PS 
Grundzüge der Erziehungswissenschaft.. 2 V, 2 PS 
Grundzüge der Wirtschaftspädagogik 1 V, 1 PS 
Grundlagen des Lehrverhaltens 2 PS 
§6 
Lehrveranstaltungen 
im Wahlfach 
(1) Wahlfach laut § 5 (6) b) 3. des Bundesgesetzes 
über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien 
richtungen ist eines der folgenden Fächer nach Wahl des 
Kandidaten: 
a) Grundzüge der qualitativen und quantitativen Me 
thoden der empirischen Sozialforschung 
b) Grundzüge und Methoden der Soziologie 
c) eine der folgenden Fremdsprachen: ~ 
Englisch, 
Französisch, 
Italienisch, 
Spanisch, 
Russisch 
Japanisch 
Tschechisch 
d) Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 
(2) Die Lehrveranstaltungen, weiche die vorgeschrie 
benen Fachgebiete in dem in Abs 1 vorgeschriebenen Aus 
maß erfassen, sind: 
Zahl der Wochenstunden 
a) für den Bereich-Grundzüge der qualita 
tiven und quantitativen Methoden der empiri 
schen Sozialforschung V 6, PS 2 
b) für den Bereich Grundzüge und Metho 
den der Soziologie V 6, PS 2 
c) für den Bereich der Fremdsprache 
Vorlesung v 3 
Proseminar I PS2 
Proseminarll PS 3 
d) für den Bereich der Sozial- und Wirt 
schaftsgeschichte V 6, PS 2 
(3) Soweit der Hörer das Wahlfach „Grundzüge und 
Methoden der Soziologie“ wählt, hat das Proseminar nach 
Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten auf dasbe- 
sondere Bildungsziel der wirtschaftspädagogischen Stu 
dienrichtung Bedacht zu nehmen. 
§7 
Lehrveranstaltungen 
in den Freifächern 
(1) Die nach dem Besuch der Pflichtfächer auf die Ge 
samtstundenzahl von 80 Wochenstunden noch fehlende 
Zahl von Wochenstunden ist durch den Besuch von Freifä 
chern zu erfüllen. 
(2) Als Freifächer sind nur Fächer It § 14 (1 und 2) so 
wie das It § 6 (1) nicht gewählte Fach zulässig. 
(3) Wird aus einem Freifach eine Prüfung m Umfang 
einer Vorprüfung zur ersten Diplomprüfung abgelegt, so 
kann dieses Fach recht mehr als Wahlfach It § 14 (1 und 2) 
dieses Studienplanes gewählt werden. 
(4) Im Fall des Abs 3 sind zu besuchen: 
Zahl der Wochenstunden 
Vorlesung 6 V 
Proseminar 2 PS 
§8 
Unterrichtsversuche 
Für Unterrichtsversuche im Sinne des § 15 der Stu 
dienordnung für die wirtschaftspädagogische Studien 
richtung dienen vor allem die unter § 4 (3) d) und e) sowie 
die unter § 4 (6) genannten Lehrveranstaltungen. Diese 
Lehrveranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis als 
Unterrichtsversuche zu kennzeichnen. 
88
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.