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a) Orientierungslehrveranstaltung 1 OLV
b) Orientierungstutorium 1 OTU
Die unter (6) genannten Lehrveranstaltungen sind
Lehrveranstaltungen eigenen Typs. Sie werden mit Anwe
senheitskontrolle geführt, haben jedoch keinen prüfungs
immanenten Charakter.
§5
Lehrveranstaltungen
It § 17 (2) a) AHStG
Als Lehrveranstaltungen, die It § 17 (2) a) AHStG in
das Studium einführen und dieses besonders kennzeich
nen, gelten:
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
unter didaktischem Aspekt 3 V, 2 PS
Grundzüge der Erziehungswissenschaft.. 2 V, 2 PS
Grundzüge der Wirtschaftspädagogik 1 V, 1 PS
Grundlagen des Lehrverhaltens 2 PS
§6
Lehrveranstaltungen
im Wahlfach
(1) Wahlfach laut § 5 (6) b) 3. des Bundesgesetzes
über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien
richtungen ist eines der folgenden Fächer nach Wahl des
Kandidaten:
a) Grundzüge der qualitativen und quantitativen Me
thoden der empirischen Sozialforschung
b) Grundzüge und Methoden der Soziologie
c) eine der folgenden Fremdsprachen: ~
Englisch,
Französisch,
Italienisch,
Spanisch,
Russisch
Japanisch
Tschechisch
d) Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
(2) Die Lehrveranstaltungen, weiche die vorgeschrie
benen Fachgebiete in dem in Abs 1 vorgeschriebenen Aus
maß erfassen, sind:
Zahl der Wochenstunden
a) für den Bereich-Grundzüge der qualita
tiven und quantitativen Methoden der empiri
schen Sozialforschung V 6, PS 2
b) für den Bereich Grundzüge und Metho
den der Soziologie V 6, PS 2
c) für den Bereich der Fremdsprache
Vorlesung v 3
Proseminar I PS2
Proseminarll PS 3
d) für den Bereich der Sozial- und Wirt
schaftsgeschichte V 6, PS 2
(3) Soweit der Hörer das Wahlfach „Grundzüge und
Methoden der Soziologie“ wählt, hat das Proseminar nach
Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten auf dasbe-
sondere Bildungsziel der wirtschaftspädagogischen Stu
dienrichtung Bedacht zu nehmen.
§7
Lehrveranstaltungen
in den Freifächern
(1) Die nach dem Besuch der Pflichtfächer auf die Ge
samtstundenzahl von 80 Wochenstunden noch fehlende
Zahl von Wochenstunden ist durch den Besuch von Freifä
chern zu erfüllen.
(2) Als Freifächer sind nur Fächer It § 14 (1 und 2) so
wie das It § 6 (1) nicht gewählte Fach zulässig.
(3) Wird aus einem Freifach eine Prüfung m Umfang
einer Vorprüfung zur ersten Diplomprüfung abgelegt, so
kann dieses Fach recht mehr als Wahlfach It § 14 (1 und 2)
dieses Studienplanes gewählt werden.
(4) Im Fall des Abs 3 sind zu besuchen:
Zahl der Wochenstunden
Vorlesung 6 V
Proseminar 2 PS
§8
Unterrichtsversuche
Für Unterrichtsversuche im Sinne des § 15 der Stu
dienordnung für die wirtschaftspädagogische Studien
richtung dienen vor allem die unter § 4 (3) d) und e) sowie
die unter § 4 (6) genannten Lehrveranstaltungen. Diese
Lehrveranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis als
Unterrichtsversuche zu kennzeichnen.
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