Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2001/02)

Nach erfolqter Einzahlung Kann das Studienblatt und die Fortsetzungsbestätigungen auf dem 
SB-Drucker irider Aula sofort ausgedruckt sowie der Ausweis für Studierende (Ch.pkarte) verlän 
gert werden. 
B) Rückmeldung mittels Erlagschein 
Dieser wird den Studierenden vom BRZ (Bundesrechenzentrum) für das Wintersemester 2001/02 
übermittelt und kann zur Rückmeldung verwendet werden. 
Jene Studierende, die den Erlagschein nicht erhalten oder verloren haben, müssen diesen in der 
Evidenzstelle anfordern. Die Übermittlung erfolgt per Post durch das BRZ. 
Die Aufnahme des Doktoratsstudiums, eines weiteren Studiums und die Änderung der Stu 
dienrichtung sind nur möglich, wenn der Erlagschein des BRZ eingezahlt und die Einrei 
chung des erforderlichen Zulassungsformulars bei der Evidenzstelle erfolgt. 
Für die Rückmeldung eines Universitätsiehrganges müssen der Erlagschein des BRZ und 
der ÖH-Beitrag eingezahlt und in der Evidenzstelle der Nachweis des embezahiten Lehr 
gangbeitrages vorgelegt werden. 
Die Meldung der erfolgten Einzahlung der Studiengebühr muss vom BRZ in der Studien- und 
Prüfungsabteiiung eingelangt sein. Beachten Sie bitte daher d'eze.thcheVerzogerung zwi 
sehen Einzahlung und Meldung an der Universität (Einzahlung—Bank—BRZ—Universität). 
Bitte zu beachten: Die Rückmeldung mittels Erlagschein kann nur mit diesem- er enthalt die für 
die Verarbeitung und Rückmeldung unerläßlichen Daten-und nu [; b!S J in K f hiieß ^ r h o 3 n 0 -^°^ h : 
ber2001 durchgeführt werden! In der Nachfrist (30. Oktober 2001 bis 30. November 2001) erno 
sich der Studienbeitrag um 10%. 
Nach Einlangen der Zahlungsinformation in der Studien- und Prüfungsabteilung durch das BRZ 
(Bankweg berücksichtigen!) können das Studienblatt sowie die Fortsetzungsbestatigungen im 
SB-Bereich ausgedruckt werden. Auch der Ausweis für Studierende (Chipkarte) muss im SB-Be- 
reich verlängert werden. 
Zulassung und Aufnahme von ausländischen 
oder staatenlosen Studienbewerberinnen/-bewerbern 
Weitere Informationen auch unter www.wu-wien.ac.at/stab/ausland.html 
Die Ansuchen um Zulassung müssen spätestens am 1. September 2001 in der Studien- und Prü 
fungsabteilung eingelangt sein. Dem Ansuchen sind Originalzeugnisse bzw. beglaubigte Fotoko- 
pien und bei fremdsprachigen Dokumenten beglaubigte deutsche Übersetzungen beizulegen, 
Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift, jeweils beglaubigt durch die 
zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates und letztbeglaubigt durch die österreichi 
sche Vertretungsbehörde, vorzulegen. Den fremdsprachigen Dokumenten sind deutsche 
Übersetzungen beizufügen. 
Eine im Ausland angefertigte Übersetzung ist ebenfalls öffentlich zu beglaubigen und durch 
die zuständige österreichische Vertretungsbehörde letztzubeglaubigen. 
In Österreich von gerichtlich beeideten Dolmetschern hergestellte Übersetzungen bedürfen 
zur Anerkennung in Österreich keiner weiteren Beglaubigung. 
Bei Zeugnissen aus Bulgarien, der Bundesrepublik Deutschland, Finnland, Frankreich mit 
Überseeterritorien, Italien, Jugoslawien bzw Nachfolgestaaten, Liechtenstein, Norwegen, 
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