Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2001/02)

ehern (Abs 2) zu inskribieren. Die nach der I nskription der 
Pflicht- und Wahlfächer auf die GesanDtstundenzahl 
(72 Wochenstunden) noch fehlende Zahl von Wochen 
stunden ist durch die Inskription von Freifächern (§ 15 der 
Studienordnung Handelswissenschaft) zu erfüllen, ln je 
dem Semester sind jedenfalls mindestens 12 Wochen 
stunden zu inskribieren. 
(2) Während des zweiten Studienabschnittes sind fol 
gende Pflicht- und Wahlfächer zu inskribieren: 
Zahl der 
Wochenstunden 
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.... 11 
2. eine besondere Betriebswirtschaftsleh 
re nach Wahl des ordentlichen Hörers 12 
eine dritte Fremdsprache (Englisch, 
Französisch, Spanisch, italie 
nisch, Russisch, Japanisch, 
Tschechisch), 
Englisch für die Außenwirtschaft 
(nicht jedoch, wenn die gemäß § 4 
(6) gewählte Fremdsprache Eng 
lisch ist), 
Europäische Integration, Industrie 
ökonomie, Europäisches Wirt 
schaftsrecht, 
Vertiefung der in § 3 Abs 2 Z 5 gewähl 
ten Fremdsprache”, 
Projektmanagemenf. 
3. Volkswirtschaftstheorie, Volkswirt 
schaftspolitik und Finanzwissenschaften 
4. die nach § 4 (6) gewählte Fremdspra 
che 
5. Grundzüge des öffentlichen Rechts 
6. Wahlfach (gemäß § 13 der Studienord 
nung Handelswissenschaft) 
Nach Wahl des ordentlichen Hörers eines 
der folgenden Fächer: 
Soziologie, 
Spezielle Statistik, 
Umweltrecht, 
Umweltökonomie, 
Internationales Handelsrecht, 
Finanzrecht, 
Arbeitsrecht und Grundzüge des So 
zialrechts, 
Arbeitsrecht, 
Sozialrecht, 
Technologie, 
Sozial- und Wirtschaftsgeographie, 
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 
Raumplanung, 
Ökonometrie, 
Internationale Wirtschaft und Ent 
wicklungspolitik, 
Außenwirtschaftstheorie und -politik, 
Sozialpolitik, 
Philosophie, 
Wirtschaftspsychoiogie, 
eine besondere Betriebswirtschafts 
lehre, die nicht unter Z 2 gewählt 
wurde, 
io LEHRVERANSTALTUNGEN 
IN DEN PFLICHT- UND 
” WAHLFÄCHERN 
§ 8 Die Lehrveranstaltungen, welche die vorgeschrie- 
8 benen Fachgebiete in dem in § 7 bestimmten Ausmaß er 
fassen, sind: 
Zahl der 
Wochenstunden 
ABWL 
(1) Auf dem Gebiet der „Allgemeinen Betriebswirt 
schaftslehre“: 
a) Kostenrechnung 1 v 
b) Proseminar zu a) 2PS 
c) zwei je einstündige Vorlesungen aus 
den nachstehend genannten Bereichen der 
allgemeinen Betriebswirtschaftslehre nach 
Wahl des ordentlichen Hörers: zv 
Unternehmensführung und Personal 
Internationales Marketing und Außen 
handelstechnik 
Besteuerung der Unternehmung 
Controlling 
Finanzierung und Investition II 
Management-Informationssysteme 
d) zwei je zweistündige Proseminare aus 
zwei der gemäß lit c) gewählten Bereiche nach 
Wahl des ordentlichen Hörers 4PS 
e) ein zweistündiges Seminar aus „Allge 
meiner Betriebswirtschaftslehre“ oder ein 
drittes Proseminar aus den gemäß lit c) ge- 
10 Ab Wintersemester 1995/96 (Beschluß der StuKo Handelswissenschaft vom 
11 Ab Wintersemester 1996/97 (Beschluß der StuKo Handeiswissenschaft vom 
20 Jänner 1995, BMWF GZ 92.518/1 -l/A/1/95). 
22. März 1996, BMWVK GZ 92.518/4-I/A/1/96). 
71
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.