ehern (Abs 2) zu inskribieren. Die nach der I nskription der
Pflicht- und Wahlfächer auf die GesanDtstundenzahl
(72 Wochenstunden) noch fehlende Zahl von Wochen
stunden ist durch die Inskription von Freifächern (§ 15 der
Studienordnung Handelswissenschaft) zu erfüllen, ln je
dem Semester sind jedenfalls mindestens 12 Wochen
stunden zu inskribieren.
(2) Während des zweiten Studienabschnittes sind fol
gende Pflicht- und Wahlfächer zu inskribieren:
Zahl der
Wochenstunden
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.... 11
2. eine besondere Betriebswirtschaftsleh
re nach Wahl des ordentlichen Hörers 12
eine dritte Fremdsprache (Englisch,
Französisch, Spanisch, italie
nisch, Russisch, Japanisch,
Tschechisch),
Englisch für die Außenwirtschaft
(nicht jedoch, wenn die gemäß § 4
(6) gewählte Fremdsprache Eng
lisch ist),
Europäische Integration, Industrie
ökonomie, Europäisches Wirt
schaftsrecht,
Vertiefung der in § 3 Abs 2 Z 5 gewähl
ten Fremdsprache”,
Projektmanagemenf.
3. Volkswirtschaftstheorie, Volkswirt
schaftspolitik und Finanzwissenschaften
4. die nach § 4 (6) gewählte Fremdspra
che
5. Grundzüge des öffentlichen Rechts
6. Wahlfach (gemäß § 13 der Studienord
nung Handelswissenschaft)
Nach Wahl des ordentlichen Hörers eines
der folgenden Fächer:
Soziologie,
Spezielle Statistik,
Umweltrecht,
Umweltökonomie,
Internationales Handelsrecht,
Finanzrecht,
Arbeitsrecht und Grundzüge des So
zialrechts,
Arbeitsrecht,
Sozialrecht,
Technologie,
Sozial- und Wirtschaftsgeographie,
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte,
Raumplanung,
Ökonometrie,
Internationale Wirtschaft und Ent
wicklungspolitik,
Außenwirtschaftstheorie und -politik,
Sozialpolitik,
Philosophie,
Wirtschaftspsychoiogie,
eine besondere Betriebswirtschafts
lehre, die nicht unter Z 2 gewählt
wurde,
io LEHRVERANSTALTUNGEN
IN DEN PFLICHT- UND
” WAHLFÄCHERN
§ 8 Die Lehrveranstaltungen, welche die vorgeschrie-
8 benen Fachgebiete in dem in § 7 bestimmten Ausmaß er
fassen, sind:
Zahl der
Wochenstunden
ABWL
(1) Auf dem Gebiet der „Allgemeinen Betriebswirt
schaftslehre“:
a) Kostenrechnung 1 v
b) Proseminar zu a) 2PS
c) zwei je einstündige Vorlesungen aus
den nachstehend genannten Bereichen der
allgemeinen Betriebswirtschaftslehre nach
Wahl des ordentlichen Hörers: zv
Unternehmensführung und Personal
Internationales Marketing und Außen
handelstechnik
Besteuerung der Unternehmung
Controlling
Finanzierung und Investition II
Management-Informationssysteme
d) zwei je zweistündige Proseminare aus
zwei der gemäß lit c) gewählten Bereiche nach
Wahl des ordentlichen Hörers 4PS
e) ein zweistündiges Seminar aus „Allge
meiner Betriebswirtschaftslehre“ oder ein
drittes Proseminar aus den gemäß lit c) ge-
10 Ab Wintersemester 1995/96 (Beschluß der StuKo Handelswissenschaft vom
11 Ab Wintersemester 1996/97 (Beschluß der StuKo Handeiswissenschaft vom
20 Jänner 1995, BMWF GZ 92.518/1 -l/A/1/95).
22. März 1996, BMWVK GZ 92.518/4-I/A/1/96).
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