Wirtschaftspädagogik und
Die Studienkommission für die wirtschaftspädagogische Studienrichtung an der Wirtschaftsuniversität Wien hat am im i
3. Dezember 1993 den nachfolgenden Studienplan beschlossen. Seine korrigierte Fassung vom 15. April 1994 wurde mit
Erlaß des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 22. Juni 1994, GZ 92.518/7-I/A/1/94, zur Kenntnis ge
nommen.
Die Änderung des Studienplanes in der Fassung des Beschlusses der Studienkommission vom 24. Jänner 1995 wurde
mit Erlaß des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 14. Juni 1995, GZ 92.518/2-I/A/1/95, zur
Kenntnis genommen.
I. Zielsetzung des Studiums
§1
Ziele, Studienabschnitte und
Studiendauer
II. Der erste Studienabschnitt
§2
Pflichtfächer und Wahlfächer im
ersten Studienabschnitt
(1) Das Diplomstudium der Studienrichtung Wirt
schaftspädagogik dient der wissenschaftlichen Berufs
vorbildung für den Beruf eines Lehrers für wirtschaftliche
Fächeran berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
und für Aufgabenbereiche in der betrieblichen und über
betrieblichen Aus- und Weiterbildung n allen Bereichen
der Wirtschaft sowie der Befähigung zum wissenschaftli
chen Arbeiten.
(2) Das Diplomstudium der Studienrichtung Wirt
schaftspädagogik besteht aus zwei Studienabschnitten,
von denen der erste Studienabschnitt vier Semester und
der zweite Studienabschnitt fünf Semester umfaßt.
(3) Die zuständige akademische Behörde hat auf An
trag der Studierenden die Inskription von höchstens zwei
Semestern zu erlassen, wenn der Studierende die im Stu
dienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen innerhalb
der verkürzten Studiendauer inskribiert und die Voraus
setzungen für die Zulassung zum letzten Teil der ersten Di
plomprüfung oder zur letzten Teilprüfung der zweiten Di
plomprüfung innerhalb der verkürzten Studiendauer er
füllt hat.
(4) Der erste Studienabschnitt dient der Einführung in
die Sozial- und Wirtschaftswissenschaften unter beson
derer Berücksichtigung der Wirtschaftspädagogik, der
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie der Einführung
in rechtswissenschaftliche, geisteswissenschaftliche und
formalwissenschaftliche Fächer, die Grundlage für das
Studium der Wirtschaftspädagogik darstellen.
(5) Der zweite Studienabschnitt dient der Vermittlung
und Vertiefung jener Kenntnisse, durch die die wissen
schaftliche Berufsvorbildung sichergestellt wird.
(6) Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprü
fung abgeschlossen.
Im ersten Studienabschnitt sind insgesamt 80 Wo
chenstunden, davon nach Maßgabe des Studienplanes
70 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern zu
besuchen. Die nach Besuch der Pflicht- und Wahlfächer
auf die Gesamtstundenzahl (80 Wochenstunden) noch
fehlende Zahl von Wochenstunden ist durch den Besuch
von Freifächern (§ 7) zu erfüllen. Die im Studienplan emp
fohlenen Freifächer sind besonders zu beachten.
§3
Stundenzahl und Bildungsziele
in den Pflichtfächern und
in einem Wahlfach
(1) Während des ersten Studienabschnittes sind Lehr
veranstaltungen in folgendem Umfang zu besuchen:
Zahl der Wochenstunden
(a) Grundzüge der Betriebswirtschafts
lehre einschließlich Datenverarbeitung 19
(b) Grundzüge der politischen Ökonomie
unter Berücksichtigung der neueren Sozial-
und Wirtschaftsgeschichte 13
(c) Grundzüge der Erziehungswissen
schaft und der Wirtschaftspädagogik 12
(d) Grundzüge der angewandten Mathe
matik und der Statistik für Sozial- und Wirt
schaftswissenschaftler 8
(e) Grundzüge des Privatrechts 8
ff) Wahlfach lt§ 6 8
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