Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2001/02)

Wirtschaftspädagogik und 
Die Studienkommission für die wirtschaftspädagogische Studienrichtung an der Wirtschaftsuniversität Wien hat am im i 
3. Dezember 1993 den nachfolgenden Studienplan beschlossen. Seine korrigierte Fassung vom 15. April 1994 wurde mit 
Erlaß des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 22. Juni 1994, GZ 92.518/7-I/A/1/94, zur Kenntnis ge 
nommen. 
Die Änderung des Studienplanes in der Fassung des Beschlusses der Studienkommission vom 24. Jänner 1995 wurde 
mit Erlaß des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 14. Juni 1995, GZ 92.518/2-I/A/1/95, zur 
Kenntnis genommen. 
I. Zielsetzung des Studiums 
§1 
Ziele, Studienabschnitte und 
Studiendauer 
II. Der erste Studienabschnitt 
§2 
Pflichtfächer und Wahlfächer im 
ersten Studienabschnitt 
(1) Das Diplomstudium der Studienrichtung Wirt 
schaftspädagogik dient der wissenschaftlichen Berufs 
vorbildung für den Beruf eines Lehrers für wirtschaftliche 
Fächeran berufsbildenden mittleren und höheren Schulen 
und für Aufgabenbereiche in der betrieblichen und über 
betrieblichen Aus- und Weiterbildung n allen Bereichen 
der Wirtschaft sowie der Befähigung zum wissenschaftli 
chen Arbeiten. 
(2) Das Diplomstudium der Studienrichtung Wirt 
schaftspädagogik besteht aus zwei Studienabschnitten, 
von denen der erste Studienabschnitt vier Semester und 
der zweite Studienabschnitt fünf Semester umfaßt. 
(3) Die zuständige akademische Behörde hat auf An 
trag der Studierenden die Inskription von höchstens zwei 
Semestern zu erlassen, wenn der Studierende die im Stu 
dienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen innerhalb 
der verkürzten Studiendauer inskribiert und die Voraus 
setzungen für die Zulassung zum letzten Teil der ersten Di 
plomprüfung oder zur letzten Teilprüfung der zweiten Di 
plomprüfung innerhalb der verkürzten Studiendauer er 
füllt hat. 
(4) Der erste Studienabschnitt dient der Einführung in 
die Sozial- und Wirtschaftswissenschaften unter beson 
derer Berücksichtigung der Wirtschaftspädagogik, der 
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie der Einführung 
in rechtswissenschaftliche, geisteswissenschaftliche und 
formalwissenschaftliche Fächer, die Grundlage für das 
Studium der Wirtschaftspädagogik darstellen. 
(5) Der zweite Studienabschnitt dient der Vermittlung 
und Vertiefung jener Kenntnisse, durch die die wissen 
schaftliche Berufsvorbildung sichergestellt wird. 
(6) Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprü 
fung abgeschlossen. 
Im ersten Studienabschnitt sind insgesamt 80 Wo 
chenstunden, davon nach Maßgabe des Studienplanes 
70 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfächern zu 
besuchen. Die nach Besuch der Pflicht- und Wahlfächer 
auf die Gesamtstundenzahl (80 Wochenstunden) noch 
fehlende Zahl von Wochenstunden ist durch den Besuch 
von Freifächern (§ 7) zu erfüllen. Die im Studienplan emp 
fohlenen Freifächer sind besonders zu beachten. 
§3 
Stundenzahl und Bildungsziele 
in den Pflichtfächern und 
in einem Wahlfach 
(1) Während des ersten Studienabschnittes sind Lehr 
veranstaltungen in folgendem Umfang zu besuchen: 
Zahl der Wochenstunden 
(a) Grundzüge der Betriebswirtschafts 
lehre einschließlich Datenverarbeitung 19 
(b) Grundzüge der politischen Ökonomie 
unter Berücksichtigung der neueren Sozial- 
und Wirtschaftsgeschichte 13 
(c) Grundzüge der Erziehungswissen 
schaft und der Wirtschaftspädagogik 12 
(d) Grundzüge der angewandten Mathe 
matik und der Statistik für Sozial- und Wirt 
schaftswissenschaftler 8 
(e) Grundzüge des Privatrechts 8 
ff) Wahlfach lt§ 6 8 
leh 
As| 
nai 
.di 
übi 
art 
sei 
de 
na 
rüi 
sc 
ök 
rel 
sc 
ök 
vo 
m 
sc 
84
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.