Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2001/02)

(g) Einführung in das Studium der Sozial- 
und Wirtschaftswissenschaften 2 
(2) Die Bildungsziele It § 17 (2) c AHStG befinden sich 
im Anhang dieses Studienplanes. 
§4 
Lehrveranstaltungen in den 
Pflichtfächern 
Die Lehrveranstaltungen, weiche die vorgeschriebe 
nen Fachgebiete in dem in § 3 (1) bestimmten Ausmaß er 
fassen, sind: 
Zahl der Wochenstunden 
(1) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre ein 
schließlich Datenverarbeitung: 
(a) Grundlagen der Betriebswirtschafts 
lehre unter didaktischem Aspekt 3 V, 2 PS 
(b) Rechnungswesen unter didaktischem 
Aspekt 2 V, 2 PS 
(c) Elektronische Datenverarbeitung 2 V, 2 PS 
Die Zulassung zum Besuch des Prosemi 
nars „Elektronische Datenverarbeitung“ setzt 
.die erfolgreiche Ablegung eines Kolloquiums 
über die Vorlesung „Elektronische Datenver 
arbeitung“, voraus. Dieses Kolloquium ist 
schriftlich abzulegen. 
(d) Personalwesen und Organisation 1 V 
(e) Absatz 1 V 
(f) Finanzierung und Investition 1 V 
(g) Beschaffung, Lagerung, Produktion ... 1 V 
(h) zwei je einstündige Proseminare aus 
den unter d) bis g) angeführten Teilbereichen 
nach Wahl des ordentlichen Hörers 2 PS 
(2) Grundzuge dar polnischen Ökonomie unter Be 
rücksichtigung dar neueren Sozial- und Wirtschaftsge 
schichte: 
(a) Methoden der politischen National 
ökonomie einschließlich wissenschaftstheo 
retischer Grundlagen 1V 
(b) Einführung in die Theorie der politi 
schen Ökonomie 2 V 
(c) Einführung in die Mikro- und Makro 
ökonomik einschließlich Grundzüge der 
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 3 V 
(d) Einführung in die Wirtschaftspolitik 
mit besonderer Berücksichtigung österreichi 
scher Institutionen 2 V 
(e) Proseminaraus b), c) oderd) 2 PS 
(f) Neuere Sozial- und Wirtschaftsge 
schichte 1 V, 2 PS 
(3) Grundzüge dar Erziehungswissenschaft und der 
Wirtschaftspädagogik: 
(a) Grundzüge der Erziehungswissen 
schaft 2 y, 2 PS 
(b) Grundzüge der Wirtschaftspädagogik 1 V, 1 PS 
(c) Grundlagen des Lehrverhaltens 2 PS 
(d) Orientierungspraktikum 2 PR 
(e) Begleitveranstaltung zum Orientie 
rungspraktikum 2 AG 
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen lit d) und e) 
setzt den Nachweis der Kenntnis des Rechnungswesens 
laut § 9 (2) und die erfolgreiche Absolvierung der Prose 
minare „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter di 
daktischem Aspekt“, „Grundzüge der Wirtschaftspädago 
gik“, „Grundlagen des Lehrverhaltens“ und „Rechnungs 
wesen unter didaktischem Aspekt Teil 1“ voraus. 
ist aus schulorganisatorischen Gründen die Durchfüh 
rung eines Orientierungspraktikums nicht möglich, wird 
es durch eine Arbeitsgemeinschaft „Begleitveranstaltung 
zum Orientierungspraktikum II“ (2 Wochenstunden) er 
setzt. 
(4) Grundzüge der angewandten Mathematik und der 
Statistik für Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler 
(a) Mit dem Schwerpunkt „Mathemati 
sche Methoden in den Sozial- und Wirt 
schaftswissenschaften“: 
a1) Mathematik 2 V 
a2) Statistik für Sozial- und Wirt 
schaftswissenschaftler 4 V 
a3) Proseminaraus Statistik : 2 PS 
oder 
b) Mit dem Schwerpunkt quantitative und 
qualitative Methoden in der empirischen So 
zialforschung: 
b1) Mathematik 2 V 
b2) Quantitative und qualitative Me- 4 V 
thoden in der empirischen Sozial 
forschung 
b3) Proseminar zu „Quantitative und 2 PS 
qualitative Methoden der empiri 
schen Sozialforschung“ 
(5) Grundzuge des Privatrechts: 
a) Bürgerliches Recht, Handels- und 4 V 
Wertpapierrecht 
b) Gesellschaftsrecht 2 V 
c) Grundzüge des Privatrechts 2 PS 
(6) Einführung in das Studium der Sozial- und Wirt 
schaftswissenschaften (Orientierungslehrveranstaltun 
gen): 
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