b) anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigunq für eir Hinv
bestimmtes Studium an einer Universität (Studienberechtigungsprüfung), lehrt
c) ein ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist (auf- Hier
grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifikation oder auf- Terr
grund der Entscheidung der Rektorin oder des Rektors der inländischen Universität im Ein- c -
zelfall), Eine
d) Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (dazu zählen aucf) 15de
die Absolvierung eines Fachhochschul-Studienganges an einer anerkannten inländischen , ph
oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines Universitätslehrqan- '
ges in entsprechender Dauer). tra 9
3. die Kenntnis der deutschen Sprache (§ 37 UniStG). Qelt
Die Zulassung ist nur mehr über WEB-Datenvorerfassung (wwwgate.wu-wien.ac.at) möq-
lich. Termin: ab 25. Juni 2001 M
Die WEB-Datenvorerfassung ersetzt das Ausfällen der Formulare.
Die allgemeine Zulassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung der Zulassung, der
Rückmeldung und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht mög-
lieh; auch dann nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Universitätslehr
gängen und Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium
betreiben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolqt
die Zulassung und die Belegung des Studiums gleichzeitig.
Der bisherige »Ausweis für Studierende« wurde ab dem Wintersemester 2000/01 durch ei
nen Chipkartenausweis ersetzt. Mit diesem Ausweis können nach erfolgter Zulassung Stu
dienblatt und Fortsetzungsbestätigungen im SB-Betrieb ausgedruckt werden.
Wichtig: Die Einzahlung des Studienbeitrags kann mit Bankomatkarte beim Zulassungstermin
oder mit dem Erlagschein des BRZ (Bundesrechenzentrums), der nach dem Zulas
sungstermin zugesandt wird, erfolgen (Keine Barzahlung möglich!).
Ebenso muss das Foto für den Chipkartenausweis bereits im SB-Betrieb vorqefertiqt
sein.
Die Wirtschaftsuniversität Wien empfiehlt, die Einzahlung des Studienbeitrags an ei
nem der SB-Terminals mittels Bankomatkarte vorzunehmen, da nach erfolgter Einzah
lung das Studienblatt und die Fortsetzungsbestätigungen sofort ausgedruckt sowie der
Ausweis für Studierende (Chipkarte) verlängert werden können.
Beim Zulassungstermin sind folgende Dokumente mitzubringen;
1. Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatz) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in
Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis,
2. Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (siehe oben),
3. Abgangsbescheinigung (bei Übertritt von einer anderen Universität mit derselben Studienrich
tung).
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