im EG/grüner Kern direkt an den SB-Terminals. Für die Durchführung ist lediglich der Chipkarten.
ausweis und eine Bankomatkarte zur Bezahlung des Studienbeitrags erforderlich. R p
Nach erfolgter Einzahiung kann das Studienblatt und die Fortsetzungsbestätigungen auf dem
gert werten^ A “ 3 S ° f ° rt auS9edmckt sowie der Ausweis für Studierende (Chipkarte) veriän- ^tre
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B) Rückmeldung mittels Erlagschein
nhßrmitüf d ® n Studierenden vom BRZ (Bundesrechenzentrum) für das Sommersemester 2002
übermittelt und kann zur Rückmeldung verwendet werden.
Jene Studierende, die den Erlagschein nicht erhalten oder verloren haben, müssen diesen in der
Evidenzstelle anfordern. Die Übermittlung erfolgt per Post durch das BRZ.
H^1 f K. ahme d !f Doktorat . sstud «ums, eines weiteren Studiums und die Änderung der Stu-
dienrichtung sind nur möglich, wenn die Einreichung des erforderlichen Zulassungsformu-
ar ® der F e rLn V J d h nZSt H lle oov 9t ' FÜrd,?Rückmeldun 9eines Universitätslehrgangesmüs-
sen der Erlagschein des BRZ und der OH-Beitrag eingezahlt und in der Evidenzstelle der
Nachweis des einbezahlten Lehrgangbeitrages vorgelegt werden.
Die Meldung der erfolgten Einzahlung der Studiengebühr muss vom BRZ in der Studien- und
Prufungsabteilung eingelangt sein. Beachten Sie bitte daher die zeitliche Verzögerung zwi
schen Einzahlung und Meldung an der Universität (Einzahlung—Bank—BRZ—Universität).
Bitte zu beachten: Die Rückmeldung mittels Erlagschein kann nur mit diesem — er enthält die für
Und Rückmeldun g unerläßlichen Daten - und nur bis einschließlich 30. April
2002 durchgefuhrt werden! In der Nachfrist (26. März 2002 bis 30. April 2002) erhöht sich der Stu-
aienbeitrag um 10%.
Nach Einlangen der Zahlungsinformation in der Studien- und Prüfungsabteilung durch das BRZ
(Bankweg berücksichtigen!) können das Studienblatt sowie die Fortsetzungsbestätigunqen im
SB-Bereich ausgedruckt werden. Auch der Ausweis für Studierende (Chipkarte) muss im SB-Be-
reich verlängert werden.
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Zulassung und Aufnahme von ausländischen £
oder staatenlosen Studienbewerberinnen/-bewerbern ml
Weitere Informationen auch unter www.wu-wien.ac.at/stab/ausland html St
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Die Ansuchen um Zulassung müssen spätestens am 1. Februar2002 in der Studien- und Prüfunqs-
abteilung eingelangt sein. Dem Ansuchen sind Originalzeugnisse bzw. beglaubigte Fotokopien und m
bei fremdsprachigen Dokumenten beglaubigte deutsche Übersetzungen beizulegen.
Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift, jeweils beglaubigt durch die Z
zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates und letztbeglaubigt durch die österreichi- fil
sehe Vertretungsbehörde, vorzulegen. Den fremdsprachigen Dokumenten sind deutsche
Übersetzungen beizufügen. »
Von gerichtlich beeideten Dolmetschern hergestellte Übersetzungen bedürfen zur Anerken- f
nung in Österreich keiner weiteren Beglaubigung. ,r
Bei Zeugnissen aus Bulgarien, der Bundesrepublik Deutschland, Finnland, Frankreich mit
Uberseeterritorien, Italien, Jugoslawien bzw Nachfolgestaaten, Liechtenstein, Norwegen,
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