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stralien; Bahamas; Barbados; Belgien Belarus Belize bo g Jerse y, Guem .
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und Nevis; Südafrika; Suriname; Swasiland; Tonga, Trinidad und 9 I . ieci i g iich
Reoublik** Türkei - Venezuela; Vereinigte Staaten von Amerika, Zyp ) ta^iir-hon
der speziellen Beglaubigungsform der Apostille, welche von den jeweiligen mnerstaatlic
Behörden ausgestellt wird. (Stand: 21 Junj 2001)
Für studienbewerberinnerV-bewerber aus Taiwan, deren Dokumente nteht^b^laublgtsind,
ringtSofo K“ho!en % D«te sind imLga.isierungsbüro des Bundesmini-
Abkommen besteht bzw. die nicht Mitglieder des Haager Übereinkommens sind, haben die
Möglichkeit, die Beglaubigung in der zuständigen Botschaft in Osterre.ch°
Dokumente sind im Legalisierungsbüro des Bundesmmistenums für Auswärtige Angele
genheiten letztzubeglaubigen (Abt. IV.3, Ballhausplatz 2,1014 Wien).
Fristen und Informationen für die Zulassung siehe Punkte 1 bis 4.
Ausländerinnen/Ausländer oder Staatenlose haben die Einzahlung des ® tud ‘?
sen Erlass, Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Universitatslehrgangen die Einzahlung des Unter
richtsgeldes nachzuweisen.
Ab dem Studienjahr 2001/02 sind in Österreich von ordentlichen und auß^ JenUichen Studieren
den aus EU- und EWR-Staaten Studienbeiträge in der Hohe von € 363,36 (ATS 5.000, ) p
mester zu entrichten. „ , „
Staatsangehörige aus Andorra, Australien, Bahamas, Brunei, Israel,.Jap;
(ReDublik/Süd) Kuwait Libyen Monaco, Neuseeland, Russland, Sahara, San Marino, Schweiz,
SngC » VeminigL Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Am* Zyperni sowie
Staatenlose und Bewerber mit ungeklärter Staatszugehörigkeit haben pro Semester € 726,73
(ATS 10.000,—) zu bezahlen,
Staatsangehörige aus Entwicklungsländern haben ebenfalls e ^6, 7 ^( AT Siat^0 —) zu bezah
len. Dieser Betrag kann auf Antrag des Studierenden gemäß der Verordn a u ^®®
für Bildung, Wissenschaft und Kultur refundiert werden (www.wu-wien.ac.at/stab/ausland.htm ).
Staatsangehörige aus jenen Ländern, mit denen Österreich ein ^T®CezahiSn 0
der Befreiung von der Studiengebühr geschlossen hat, haben keinen Studienbeitrag z
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unser Informationsblatt.
Das bilaterale Abkommen ist vorrangig.
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