Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2002)

ABWL-Prüferzuteiiung: Ach 
Achtung: Die Prüferzuteilung ersetzt nicht die Überprüfung und Anmeldung 'Das 
Zugang auch über PowerPhone und Internet per 
1. Termin für die Prüfung am Beginn des SS 2002 bei 
von Montag, 7. Jänner 2002 bis Mittwoch, 16. Jänner 2002 Dah 
2. Termin für die Prüfung in der Mitte des SS 2002 Fol» 
von Montag, 4. März 2002 bis Mittwoch, 13. März 2002 — £ 
3. Termin für die Prüfung am Ende des SS 2002 — £ 
von Montag, 15. April 2002 bis Mittwoch, 24. April 2002 l\ 
— E 
Die einzelnen Termine für die schriftlichen Prüfungen entnehmen Sie bitte dem Aushang irr 
Schaukasten 1. OG, Kern D, neben dem Drucksortenständer der zweiten Diplomprüfung und derr 
Internet. 
Termine für mündliche Prüfungen erfahren Sie ausschließlich im jeweiligen Institut. 
Anmeldung 
(= Einwurf des F 20 in den entsprechenden Briefkasten — 
nach vorheriger Überprüfung am Schalter der zweiten Diplomprüfung) 
Sp 
Diplomprüfungen Ger 
Anmeldeschiuss generell 14 Tage vor dem jeweiligen Termin der schriftlichen Prüfung 12 Uhr stu , 
auch dann, wenn nur mehr der mündliche Teil der Prüfung abzulegen ist. per: 
neh 
Vorprüfungen 
Termine und Anmeldemodi entnehmen Sie bitte dem Aushang im Schaukasten 1. OG, Kern D, Äks 
vis-ä-vis dem Stiegenaufgang (neben den Briefkästen) und dem Internet. Es gelten die gleicher [vj et 
Anmeldefristen wir für den 1. Studienabschnitt, siehe Einwurfkalender der 1. Diplomprüfung au S j 0r 
Seite 34—35. An |. 
kan 
Voraussetzungen für die Zulassung zum Doktorats- Ter 
Studium Do 
Formale Voraussetzungen Do 
Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium ist der Abschluss eines sozial- und wirt Do - 
schaftswissenschaftlichen Diplomstudiums oder der Abschluss eines anderen gleichwertigen Stu 
diums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrich Bitl 
tung oder gemäß § 5 Abs 3 FHStG der Abschluss eines einschlägigen Fachhochschul-Studiengan (htl 
ges. 
Als erstes Semester des Doktoratsstudiums ist jenes zu zählen, für das man nach der erfolgreiche! 
Ablegung der 2. Diplomprüfung oder nach dem Abschluss einer der vorher genannten postsekun p r 
dären Bildungseinrichtung zugelassen wird. Legt man zB die letzte Prüfung des 2. Abschnitts in 
März ab und die Zulassungsfrist ist bereits abgelaufen, so ist als 1. Doktoratssemester erst da; Prc 
nächste WS möglich. Os! 
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36
	        
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