Studienpläne
Stand vom 1. August 1999
Betriebswirtschaft
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat mrt QZ 90.884/3-11/89 vom 25. Juli
GZ 90 884/2-11/88 vom 18. Jänner 1989, GZ 90.884/3-11/0» vom du • ptqociq/i i/A/i/Q?vom
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tU " Auföftfdes Bumlesgesetzes über sozial- u. wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen (BGBl 57/1983 idgF)
und der Studienordnung für die Studienrichtung Betriebswirtschaft (BGBl 173/1984 idgF) wird gemäß § 17 des Allgemei
nen Hochschul-Studiengesetzes folgender Studienplan erlassen:
I ABSCHNITT
§ 1 Der Studienzweig Betriebswirtschaft der Studien
richtung Betriebswirtschaft wird an der Wirtschaftsuni
versität Wien eingerichtet.
II. ABSCHNITT
| Studienabschnitte, Studiendauer
und Bildungszieie
| § 2 (1) Das Diplomstudium der Studienrichtung Be
triebswirtschaft besteht im Studienzweig Betriebswirt-
S schaft aus zwei Studienabschnitten in der Dauer von je vier
j Semestern.
(2) Das zuständige Organ der Universität (der Vorsit
zende der Studienkommission für den Studienzweig Be-
! triebswirtschaft) hat auf Antrag ordentlicher Hörer des Di-
I plomstudiums die Inskription von höchstens zwei Seme-
Stern zu erlassen, wenn die Voraussetzungen für die Zu
ll lassung zum letzten Teil der ersten oder der zweiten Di-
i piomprüfung innerhalb der verkürzten Studiendauer er-
I füllt sind.
(3) Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprü
fung abgeschlossen.
(4) Die Bildungszieie der einzelnen Pflicht- und Wahl
fächer gemäß § 17 Abs 2 lit c AHStG sind im Anhang fest
gelegt.
Pflichtfächer
im ersten Studienabschnitt
§ 3 (1) Im ersten Studienabschnitt sind insgesamt 80
Wochenstunden, davon nach Maßgabe des Studienplanes
68 Wochenstunden aus den Pflichtfächern (Abs 2) zu ins
kribieren Die nach der Inskription der Pflichtfächer auf die
Gesamtstundenzahl (80 Wochenstunden) noch fehlende
Zahl von Wochenstunden ist durch Inskription von Freifa
chern (§ 15 der Studienordnung Betriebswirtschaft) zu er
füllen. In jedem Semester sind jedenfalls 15 Wochenstun
den zu inskribieren.
(2) Während des ersten Studienabschnittes sind fol
gende Pflichtfächer zu inskribieren:
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