Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2002)

Studienpläne 
Stand vom 1. August 1999 
Betriebswirtschaft 
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat mrt QZ 90.884/3-11/89 vom 25. Juli 
GZ 90 884/2-11/88 vom 18. Jänner 1989, GZ 90.884/3-11/0» vom du • ptqociq/i i/A/i/Q?vom 
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tU " Auföftfdes Bumlesgesetzes über sozial- u. wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen (BGBl 57/1983 idgF) 
und der Studienordnung für die Studienrichtung Betriebswirtschaft (BGBl 173/1984 idgF) wird gemäß § 17 des Allgemei 
nen Hochschul-Studiengesetzes folgender Studienplan erlassen: 
I ABSCHNITT 
§ 1 Der Studienzweig Betriebswirtschaft der Studien 
richtung Betriebswirtschaft wird an der Wirtschaftsuni 
versität Wien eingerichtet. 
II. ABSCHNITT 
| Studienabschnitte, Studiendauer 
und Bildungszieie 
| § 2 (1) Das Diplomstudium der Studienrichtung Be 
triebswirtschaft besteht im Studienzweig Betriebswirt- 
S schaft aus zwei Studienabschnitten in der Dauer von je vier 
j Semestern. 
(2) Das zuständige Organ der Universität (der Vorsit 
zende der Studienkommission für den Studienzweig Be- 
! triebswirtschaft) hat auf Antrag ordentlicher Hörer des Di- 
I plomstudiums die Inskription von höchstens zwei Seme- 
Stern zu erlassen, wenn die Voraussetzungen für die Zu 
ll lassung zum letzten Teil der ersten oder der zweiten Di- 
i piomprüfung innerhalb der verkürzten Studiendauer er- 
I füllt sind. 
(3) Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprü 
fung abgeschlossen. 
(4) Die Bildungszieie der einzelnen Pflicht- und Wahl 
fächer gemäß § 17 Abs 2 lit c AHStG sind im Anhang fest 
gelegt. 
Pflichtfächer 
im ersten Studienabschnitt 
§ 3 (1) Im ersten Studienabschnitt sind insgesamt 80 
Wochenstunden, davon nach Maßgabe des Studienplanes 
68 Wochenstunden aus den Pflichtfächern (Abs 2) zu ins 
kribieren Die nach der Inskription der Pflichtfächer auf die 
Gesamtstundenzahl (80 Wochenstunden) noch fehlende 
Zahl von Wochenstunden ist durch Inskription von Freifa 
chern (§ 15 der Studienordnung Betriebswirtschaft) zu er 
füllen. In jedem Semester sind jedenfalls 15 Wochenstun 
den zu inskribieren. 
(2) Während des ersten Studienabschnittes sind fol 
gende Pflichtfächer zu inskribieren: 
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