emdsphern (Abs 2) zu inskribieren. Die nach der Inskription der
flicht- und Wahlfächer auf die Gesamtstundenzahl
. 72 Wochenstunden) noch fehlende Zahl von Wochen-
ltp I' u Stunden ist durch die Inskription von Freitächern (§ 15 der
gebiet;
ndlich
,Grünt?
jtudienordnung Handelswissenschaft) zu erfüllen. In je-
iem Semester sind jedenfalls mindestens 12 Wochen-
itunden zu inskribieren.
itenvf ( 2 )Während des zweien Studienabschnittes sind fol
gende Pflicht- und Wahlfächer zu inskribieren:
Grün;
Absti
Izüge 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre....
iveraf 2. eine besondere Betriebswirtschaftsleh-
iweis - e nach Wahl des ordentlichen Hörers
> Lehn
Zahl der
Wochenstunden
11
st als V.
3. Volkswirtschaftstheorie, Volkswirt
schaftspolitik und Finanzwissenschaften.
4. die nach § 4 (6) gewählte Fremdspra-
3 aus
Ables:
eilberr ne
eiiber; 5. Grundzüge des öffentlichen Rechts
eines 6. Wahlfach (gemäß § 13 der Studienord-
e Insfiung Handelswissenschaft)
erfols Mach wähl des ordentlichen Hörers eines
(I wrp er folgenden Fächer:
Soziologie,
Spezielle Statistik,
Umweltrecht,
Umweltökonomie,
Internationales Handelsrecht,
Finanzrecht,
Arbeitsrecht und Grundzüge des So
zialrechts,
Arbeitsrecht,
Sozialrecht,
Technologie,
Sozial- und Wirtschaftsgeographie,
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte,
Raumplanung,
Ökonometrie,
Internationale Wirtschaft und Ent
wicklungspolitik,
Außenwirtschaftstheorie und -politik,
Sozialpolitik,
Philosophie,
Wirtschaftspsychologie,
eine besondere Betriebswirtschafts
lehre, die nicht unter Z 2 gewählt
wurde,
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eine dritte Fremdsprache (Englisch,
Französisch, Spanisch, Italie
nisch, Russisch, Japanisch,
Tschechisch),
Englisch für die Außenwirtschaft
(nicht jedoch, wenn die gemäß § 4
(6) gewählte Fremdsprache Eng
lisch ist),
Europäische Integration, Industrie
ökonomie, Europäisches Wirt
schaftsrecht,
Vertiefung der in § 3 Abs 2 Z 5 gewähl
ten Fremdsprache™,
Projektmanagement".
LEHRVERANSTALTUNGEN
IN DEN PFLICHT- UND
WAHLFÄCHERN
§ 8 Die Lehrveranstaltungen, welche die vorgeschrie-
benen Fachgebiete in dem in § /"bestimmten Ausmaß er
fassen, sind:
Zahl der
Wochenstunden
ABWL
(1) Auf dem Gebiet der .Allgemeinen Betriebswirt
schaftslehre“:
a) Kostenrechnung
b) Proseminar zu a)
c) zwei je einstündige Vorlesungen aus
den nachstehend genannten Bereichen der
allgemeinen Betriebswirtschaftslehre nach
Wahl des ordentlichen Hörers:
Unternehmensführung und Personal
Internationales Marketing und Außen
handelstechnik
Besteuerung der Unternehmung
Controlling
Finanzierung und Investition II
Management-Informationssysteme
d) zwei je zweistündige Proseminare aus
zwei der gemäß lit c) gewählten Bereiche nach
Wahl des ordentlichen Hörers
e) ein zweistündiges Seminar aus .Allge
meiner Betriebswirtschaftslehre“ oder ein
drittes Proseminar aus den gemäß lit c) ge-
1 V
2 PS
2 V
4 PS
nsges
Stud;
d Wal 10 Ab Wintersemester 1995/96 (Beschluß der StuKo Handelswissenschaft vom 20. Jänner 1995, BMWF GZ 92.518/1 -l/A/1/95).
11 Ab Wintersemester 1996/97 (Beschluß der StuKo Handelswissenschaft vom 22. März 1996, BMWVK GZ 92.518/4-I/A/1/96).
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