Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2002)

, n Proseminar aus „Beschaffung, Lagerung, Produk- 
' tion“, 
achscfc Proseminar aus „Investition und Finanzierung“, 
jrlnkr Diplomprüfung aus „Grundzüge der Betriebswirt- 
3nen $ schaftsiehre einschl. Datenverarbeitung“ 
echt, s b) Proseminar aus „Einführung in die Theorien der po- 
is Inkn litischen Ökonomie“, 
stersc Proseminar aus „Einführung in die Mikro- und Makro- 
3semi Ökonomie einschl. Grundzüge der volkswirtschaftlichen 
htung Gesamtrechnung“, 
gerech Proseminar aus „Einführung in die Wirtschaftspolitik 
3t diei unter besonderer Berücksichtigung österreichischer In- 
ld des stitutionen“, 
ehrve; Proseminar aus „Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“, 
hstent Diplomprüfung aus „Grundzüge der politischen Öko- 
nach,' nomie unter Berücksichtigung der neueren sozial- und 
iie fehl Wirtschaftsgeschichte“, 
i Antre c) Proseminar aus „Grundzüge des Privatrechts“, 
ing na Vorprüfung aus „Grundzüge des Privatrechts“—auch 
wenn diese unter der Studienrichtung Betriebswirtschaft 
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(STZW) als Diplomprüfung abgelegt worden ist, 
d) Proseminar aus „Mathematik I“, 
Proseminar aus „Statistik I“, 
Vorprüfung aus „Grundzüge der angewandten Mathe 
matik und der Statistik für Sozial- und Wirtschaftswissen 
schaftler“— auch wenn diese unter der Studienrichtung 
Betriebswirtschaft (STZW) als Diplomprüfung abgelegt 
worden ist, 
e) Proseminar I aus einer gewählten „Fremdsprache“, 
Proseminar II aus einer gewählten „Fremdsprache", 
Vorprüfung aus einer gewählten „Fremdsprache“. 
(2) Im 2. Studienabschnitt besteht diese Möglichkeit 
betreffend folgender Prüfungen: 
a) Proseminar aus „Kostenrechnung“, 
Proseminar aus „Unternehmensführung und Perso 
nal“, 
Proseminar aus „Internationales Marketing und Au 
ßenhandelstechnik“, 
Proseminar aus „Besteuerung der Unternehmung“, 
Proseminar aus „Controlling“, 
Proseminar aus „Finanzierung und Investition II“, 
Proseminar aus „Management-Informationssyste 
me“, 
Seminar aus .Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“, 
Diplomprüfung aus Allgemeine Betriebswirtschafts 
lehre“, 
jndOf b) Proseminar aus der „Besonderen Betriebswirt 
schaftslehre“, 
Seminar aus der „Besonderen Betriebswirtschaftsleh 
re“, 
Diplomprüfung aus einer „Besonderen Betriebswirt 
schaftslehre“, 
c) Seminar aus „Volkswirtschaftstheorie und -politik“, 
Seminar aus „Volkswirtschaftstheorie“, 
Seminar aus „Volkswirtschaftspolitik“, 
Seminar aus „Finanzwissenschaften“, 
Diplomprüfung aus „Volkswirtschaftstheorie, Volks 
wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaften“, 
d) Proseminar aus „Öffentlichem Recht“, 
Vorprüfung der „Grundzüge des Öffentlichen Rechts“, 
e) Seminar/Proseminar/Übung aus dem „Wahlfach", 
Proseminar/Konversatorium aus dem „Wahlfach“, 
Vorprüfung aus einem „Wahlfach". 
§ 3 Der Umfang der Anerkennung richtet sich nach 
dem Antrag der/des ordentlichen Studierenden. 
§ 4 Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Kundma 
chung im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien 
in Kraft.“ 
Verordnung der Studien 
kommission der Studienrichtung 
Handelswissenschaft an der 
Wirtschaftsuniversität Wien zu 
§ 80 Abs. 2 UniStG 
idFBGBI Nr. 138/1998 
§ 1. (1) Studierende der Studienrichtung Handelswis 
senschaft, sind berechtigt, Lehrveranstaltungsprüfungen 
des zweiten Studienabschnittes gemäß § 8 Abs. 1 bis 
Abs. 6 des Studienplanes abzulegen, auch wenn sie den 
ersten Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen haben. 
(2) Die Ablegung der in Abs. 1 angeführten Lehrveran- 
staitungsprüfungen ist zulässig, wenn mindestens drei 
der in § 6 Abs. 1 des Studienplanes angeführte Teilprüfun 
gen der 1. Diplomprüfung abgelegt wurden. 
§ 2, (1) Studierende der Studienrichtung Handelswis 
senschaft sind berechtigt, folgende Teilprüfungen der 
zweiten Diplomprüfung abzulegen, auch wenn sie den er 
sten Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen haben: 
a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Besondere 
Betriebswirtschaftslehre nach Wahl des Kandidaten; 
16 Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien, 16. Stück, Studienjahr 1998/99, ausgegeben am 10. Dezember 
1998 
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