Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2002)

inen S’snn mindestens vier der in § 6 Abs. 1 des Studienplanes 
seht, slgetührten Teilprüfungen der ersten Diplomprüfung po- 
slnk® abgelegt wurden. 
stersd» (3) Voraussetzung für die Anmeldung zu einer der in 
sem fjs. | genannten Teilprüfungen der zweiten Diplomprü 
fung mg ist neben dem Erfordernis des Abs. 2 im Fall der lit. a) 
erectoe positive Ablegung der Teildiplomprüfung aus „Grund- 
tdieüjge der politischen Ökonomie unter Berücksichtigung 
d desä;r neueren Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“, im Fall 
hrverasr lit. b) die positive Ablegung derTeildiplomprüfung aus 
steneärundzüge der Betriebswirtschaftslehre“, 
nach k § 3. Die Anmeldung zur letzten Teildiplomprüfung des 
e fehleweiten Studienabschnittes ist jedenfalls nur nach positi- 
Antretsr Ablegung der ersten Diplomprüfung zulässig, 
ig nac §4.DieseVerordnungtrittmitdemTagihrerKundma- 
iung im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien 
i Kraft. 
Die Verordnung der Studienkommission Volkswirt 
schaft, die im Mitteilungsblatt vom 20. Mai 1998, 
43. Stück, ZI. 169, kundgemacht worden ist, ist ab diesem 
Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden. 
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