(g) Einführung in das Studium der Sozial-
id Wirtschaftswissenschaften 2
(2) Die Bildungsziele it § 17 (2) c AHStG befinden sich
' ien te n Anhang dieses Studienplanes,
wurd;
snntnii
§4
995 w **
V1/95 Lehrveranstaltungen in den
Pflichtfächern
I Die Lehrveranstaltungen, weiche die vorgeschriebe-
en Fachgebiete in dem in § 3 (1) bestimmten Ausmaß er-
ässen, sind:
ieri Zahl der Wochenstunden
« (1) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre ein-
II ichfießlich Datenverarbeitung:
it 80 (a) Grundlagen der Betriebswirtschafts-
dienpiehre unter didaktischem Aspekt 3 V, 2 PS
fächer (b) Rechnungswesen unter didaktischem
VahlfAspekt 2 V, 2 PS
den) t (c) Elektronische Datenverarbeitung 2 V, 2 PS
en Bk Die Zulassung zum Besuch des Prosemi-
iplanhars „Elektronische Datenverarbeitung“ setzt
n - .die erfolgreiche Ablegung eines Kolloquiums
iber die Vorlesung „Elektronische Datenver-
irbeitung“ voraus. Dieses Kolloquium ist
schriftlich abzulegen.
(d) Personalwesen und Organisation 1 V
Ziel (e) Absatz 1V
, (f) Finanzierung und Investition 1V
10 (g) Beschaffung, Lagerung, Produktion... 1V
(h) zwei je einstündige Proseminare aus
Jen unter d) bis g) angeführten Teilbereichen
sind tnach Wahl des ordentlichen Hörers 2 PS
chen: (2) Grundzuge dar polnischen Ökonomie unter Be
rücksichtigung dar neueren Sozial- und Wirtschaftsge-
ichenäSChichte:
(a) Methoden der politischen National
ökonomie einschließlich wissenschaftstheo-
retischerGrundlagen 1 V
(b) Einführung in die Theorie der politi
schen Ökonomie 2.V
(c) Einführung in die Mikro- und Makro
ökonomik einschließlich Grundzüge der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 3 V
(d) Einführung in die Wirtschaftspolitik
mit besonderer Berücksichtigung österreichi
scher Institutionen 2 V
(e) Proseminaraus b), c) oder d) 2 PS
(f) Neuere Sozial- und Wirtschaftsge
schichte 1 V, 2 PS
(3) Grundzüge dar Erziehungswissenschaft und der
Wirtschaftspädagogik:
(a) Grundzüge der Erziehungswissen
schaft 2 V, 2 PS
(b) Grundzüge der Wirtschaftspädagogik 1V, 1 PS
(c) Grundlagen des Lehrverhaltens 2 PS
(d) Orientierungspraktikum 2 PR
(e) Begleitveranstaltung zum Orientie
rungspraktikum 2 AG
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen lit d) und e)
setzt den Nachweis der Kenntnis des Rechnungswesens
laut § 9 (2) und die erfolgreiche Absolvierung der Prose
minare „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter di
daktischem Aspekt“, „Grundzüge der Wirtschaftspädago
gik“, „Grundlagen des Lehrverhaltens“ und „Rechnungs
wesen unter didaktischem Aspekt Teil 1 “ voraus.
ist aus schulorganisatorischen Gründen die Durchfüh
rung eines Orientierungspraktikums nicht möglich, wird
es durch eine Arbeitsgemeinschaft „Begleitveranstaltung
zum Orientierungspraktikum II“ (2 Wochenstunden) er
setzt.
(4) Grundzüge der angewandten Mathematik und der
Statistik für Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler
(a) Mit dem Schwerpunkt „Mathemati
sche Methoden in den Sozial- und Wirt
schaftswissenschaften“:
a1) Mathematik 2 V
a2) Statistik für Sozial- und Wirt
schaftswissenschaftler 4 V
a3) Proseminar aus Statistik 2 PS
oder
b) Mit dem Schwerpunkt quantitative und
qualitative Methoden in der empirischen So
zialforschung:
b1) Mathematik
b2) Quantitative und qualitative Me
thoden in der empirischen Sozial
forschung
b3) Proseminar zu „Quantitative und 2 PS
qualitative Methoden der empiri
schen Sozialforschung“
(5) Grundzuge des Privatrechts:
a) Bürgerliches Recht, Handels- und 4 V
Wertpapierrecht
b) Gesellschaftsrecht 2 v
c) Grundzüge des Privatrechts 2 PS
(6) Einführung in das Studium der Sozial- und Wirt
schaftswissenschaften (Orientierungslehrveranstaltun
gen):
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