Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2002/03)

tung äshre, möglichst mit signifikanter internationaler Ausrich- 
smaßimg, zu absolvieren. Oie im Anhang 1, Teil II angeführten 
peziellen Betriebswirtschaftslehren dürfen nicht neben- 
inander gewählt werden. 
Uflöi ( 3 ) Jede s P ezielle Betriebswirtschaftslehre umfasst 
Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 SSt (4 SSt 
er irundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse). Im Rahmen 
ßSjer Ersten Speziellen Betriebswirtschaftslehre gemäß 
3 ,bs1 sind 2 der 16 SSt als Interkultureiles Training abzu- 
Buc ^gen. Im Zusammenhang mit der verpflichtenden Aus- 
ing ^ändserfahrung ist es erforderlich, die Studierenden auf 
tztjs*ire Auslandsaufenthalte umfassend vorzubereiten. Im 
S^Hähmen eines solchen Interkulturellen Trainings sollen 
chnifejg studierenden neben den wirtschaftlichen und sozialen 
jegebenheiten des Gastlands auch die kulturellen Rah- 
Kosl^enbedingungen, Normen und Werte kennen- und ver- 
^ ee! tehen lernen. Gleichzeitig bereitet diese Lehrveranstal- 
inung jn g au { (j as spätere Berufsfeld vor, da wesentliche Ele 
nente interkultureller Kompetenz als einem Schlüsseier- 
e chne 0 |gsf a ktorfürdie Tätigkeit in einem internationalen Um- 
1 AbSgid vermittelt werden. 
? a “® ! (4) Spezielle Betriebswirtschaftslehren können entwe- 
! 6 A ier vollständig in Form prüfungsimmanenter Lehrveran 
staltungen angeboten werden (Prüfungsmodus A), oder 
aus .! S S j n( j 4 gg t Grundkurse und 4 SSt Vertiefungskurse in 
) se^ rüfungaimmanenter Form anzubieten, und über die ver- 
en •• leibenden 8 SSt ist eine Fachprüfung abzulegen. Diese 
,) voijlasst einen maximal vierstündigen schriftlichen und ei- 
aus J e n mündlichen Prüfungsteil und wird als Einzelprüfung 
.^fjbgelegt. Die Zulassung zum mündlichen Prüfungsteil 
die positive Beurteilung des schriftlichen Prüfungs- 
6 Abs^iies voraus (Prüfungsmodus B). 
(5) Für jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre ist im 
jhhangl, Teil I geregelt: 
1. die Bezeichnung und das Stundenausmaß der ein- 
en einen Lehrveranstaltungen; 
2 - besondere Voraussetzungen für den Besuch einzel- 
tine o>;er Lehrveranstaltungen, wobei eine Sequenzierung in 4 
, natuSt Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse vorzusehen 
;en bfnt und die Abfolge so angelegt sein muss, dass alle Lehr 
eranstaltungen der Speziellen Betriebswirtschaftslehre 
leis tnerhalb von drei Semestern absolviert werden können; 
ient tler Pr ^ un 3 sr nodus (A oder B) gemäß Abs 4. 
man P 
„ j §14. Wahlfach 
Ma« ... , 
r (1) Im zweiten Studienabschnitt muss nach Wahl 
er/des Studierenden eines aus den folgenden Wahlfä- 
näß §™ n mi * eindeutiger internationaler Ausrichtung absol- 
swirtsc iert werden, sofern nicht ein Kompetenzfeld gemäß § 15 
gewählt wird. Im Anhang 4 sind sich ausschließende 
Wahlmöglichkeiten angeführt: 
— Arbeitsmarkt- und Organisationsökonomik 
—■ Außenwirtschaft 
— Englisch für die Internationale Wirtschaft 
— Englische Wirtschaftssprache 
— Englische Wirtschaftssprache - Vertiefung 
— Europäisches Wirtschaftsrecht 
— Franz./Ital./Span. Wirtschaftssprache 
— Franz./Ital./Span. Wirtschaftssprache - Vertiefung 
— Frauen in der Volkswirtschaft 
— Geoinformatik & Geomarketing 
— Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 
— Globalisierung und Regionalentwicklung 
— Interdisziplinäres Wahlfach: Europäische Integration 
— International Business Transactions 
— International Corporate and Financial Law 
— Internationale Wirtschaft und Entwicklungsökonomik 
— Internationales Steuerrecht 
— Internationales Vertragsrecht 
— Internationales Wirtschaftsrecht 
— IT-Recht 
— Lav/ of International Commerce 
— Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht mit 
Grundzügen des Sozialrechts 
— Philosophie 
— Projektmanagement 
— Russisch/Tschechisch 
— Russisch/Tschechisch - Vertiefung 
— Sozialpolitik 
— Survivalsprache: Polnisch/Ungarisch/Bosnisch-Kroa 
tisch-Serbisch 
— Umweltökonomik und Internationale Aspekte der Um 
weltökonomik 
—- Vertiefung der MOEL Sprache Russisch/Tschechisch 
— Wirtschaft und Kultur 
— Wirtschaftsgeographie /Economic Geography 
— Wirtschaftsgeographie des Weltwirtschaftsraumes 
— Wirtschaftsrecht in Mittel- und Osteuropa 
(2) Jedes Wahlfach umfasst Lehrveranstaltungen im 
Ausmaß von 6 SSt. (2 SSt Grundkurs und 4 SSt Vertie 
fungskurse). 
(3) Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolg 
reichen Abschluss des Grundkurses voraus. 
(4) Für jedes Wahlfach ist im Anhang 2 geregelt: 
1. die Bezeichnung und das Stundenausmaß der ein 
zelnen Lehrveranstaltungen; 
2. besondere Voraussetzungen für den Besuch einzel 
ner Lehrveranstaltungen gemäß Abs 3, wobei die Abfolge 
so angelegt sein muss, dass alle Lehrveranstaltungen des 
Wahlfachs innerhalb von zwei Semestern (im Fall einer 
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