Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2002/03)

Bezeichnung der Lehrveranstaltung 
SSt. 
Angabe, ob prüfungs 
immanent (§ 3 Abs 2) 
Voraussetzung für den Besuch 
Wirtschaftskommunikation I*) 
2 
PI 
§ 7 Abs 1 ist anzuwenden. 
Wirtschaftskommunikation II*) 
2 
PI 
Wirtschaftskommunikation I 
Wirtschaftskommunikation III 
2 
PI 
Wirtschaftskommunikation II 
Cultural Studies I 
1 
LVP 
Wirtschaftskommunikation III 
§ 17. Freie Wahlfächer 
(1) Die Studierenden haben Leistungsnachweise über 
reie Wahlfächer laut § 13 Abs 4 Z 6 UniStG im Ausmaß 
12 SSt zu erbringen. 
’ (2) Die freien Wahlfächer können aus den Lehrveran- 
—italtungen aller anerkannten inländischen und ausländi- 
:chen Universitäten ausgewählt werden, soweit Prüfun- 
jen über diese Lehrveranstaltungen zu erbringen sind. Im 
\nhang 4 sind sich ausschließende Wahlmöglichkeiten 
angeführt. 
rung gemäß § 2 Abs 5 nachgewiesen hat und die Diplom 
arbeit positiv beurteilt wurde. 
(2) Im Abschlusszeugnis ist zusätzlich das Thema der 
Diplomarbeit und deren Beurteilung anzuführen. 
Schlussbestimmunaen 
§ 20. Inkrafttreten 
Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft. 
§ 18. Diplomarbeit 
(1) Jede/r Studierende hat eine Diplomarbeit (§ 61 
_—JniStG) zu verfassen. 
(2) Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Stu- 
Jienplanfestgelegten Pflicht- und Wahlfächerzu entneh- 
nen. 
(3) Die/der Studierende ist berechtigt, das Thema vor- 
tuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vor- 
.Schlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und 
Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplom 
iert ist so zu wählen, dass für eine Studierende/einen 
—Studierenden die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten 
h möglich und zumutbar ist. 
(4) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch 
mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der 
-inzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. 
§ 19. Zweite Diplomprüfung 
(1) Die zweite Diplomprüfung Ist abgeschlossen, 
venn die/der Studierende aus allen Pflicht- sowie den ge- 
vählten Wahlfächern alle Leistungsnachweise im Sinne 
lieses Stüdienplanes erworben hat, die Auslandserfah- 
Anhang 1: Spezielle Betriebswirt 
schaftslehren 
Teil i 
Prüfungsmodus A: 
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal 
tungen: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt 
Grundkurs I 2 
Grundkurs II 2 
Vertiefungskurs I 2 
Vertiefungskurs II 2 
Vertiefungskurs III 2 
Vertiefungskurs IV 2 
Vertiefungskurs V 2 
Vertiefungskurs Vi 2 
Prüfungsart 
gemäß §3Absl 
PI 
PI 
Pi 
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Pi 
Pi 
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Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei 
chen Abschluss der Grundkurse voraus. 
ist (Stf ^ rtsc ' haftskommunika tion I entfällt, wenn die Lehrveranstaltung bereits im ersten Studienabschnitt absolviert worden ist (§ 6 Abs 5 
ittah« ' oder Abs 6 Z1). Wirtschaftskommunikation II entfällt, wenn die Lehrveranstaltung bereits im ersten Studienabschnitt absolviert 
im ™ worden ist (§ 6 Abs 5 Z 2). 
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