Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2002/03)

(3) Die Lehrveranstaltung Didaktik der Betriebswirt 
schaftslehre (§ 17 Z 3) setzt den erfolgreichen Abschluss 
folgender Lehrveranstaltungen voraus: Lehrveranstaltun 
gen gemäß § 15 Z1- bis 6 aus Wirtschaftspädagogik sowie 
Lehrveranstaltungen gemäß § 17 Z1 und 2. 
(4) Die Lehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre unter 
didaktischem Aspekt (§ 17 Z 4) setzt den erfolgreichen Ab 
schluss aller Lehrveranstaltungen aus Volkswirtschafts 
lehre des ersten Studienabschnittes (§ 6 Abs 2) und des 
zweiten Studienabschnittes (§ 11 Abs 2) voraus. 
(5) Der Besuch der Lehrveranstaltung Rechnerprakti 
kum für Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z1) setzt den erfolg 
reichen Abschluss der Lehrveranstaltung Einführung in 
betriebliche Informationssysteme (§ 6 Abs 1 Z6) voraus. 
(6) Die Lehrveranstaltungen gemäß § 18 Z 2 bis 5 set 
zen den erfolgreichen Abschluss des Rechnerpraktikums 
für Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z1) voraus. 
(7) Zur Lehrveranstaltung Rechnerpraktikum für Wirt 
schaftspädagogen (§ 18 Z 1) sollen nach Maßgabe der 
vorhandenen finanziellen Mittel zusätzliche Lehrveranstal 
tungen zu Übungszwecken angeboten werden. 
§20. Spezielle 
Betriebswirtschaftslehre 
(1) Im zweiten Studienabschnitt ist nach Wahl der/des 
Studierenden eine der in der angeschlossenen Liste ange 
führten Speziellen Betriebswirtschaftslehren zu absolvie 
ren (sofern nicht ein Kompetenzfeld gemäß § 22 gewählt 
wird). 
(2) Jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre umfasst 
Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 SSt (4 SSt 
Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse). 
(3) Spezielle Betriebswirtschaftslehren können entwe 
der vollständig in Form prüfungsimmanenter Lehrveran 
staltungen angeboten werden (Prüfungsmodus A), oder 
es sind 4 SSt Grundkurse und 4 SSt Vertiefungskurse in 
prüfungsimmanenter Form anzubieten, und über die ver 
bleibenden 8 SSt ist eine Fachprüfung abzulegen. Diese 
umfasst einen maximal vierstündigen schriftlichen und ei 
nen mündlichen Prüfungsteil und wird als Einzelprüfung 
abgelegt. Die Zulassung zum mündlichen Prüfungsteil 
setzt die positive Beurteilung des schriftlichen Prüfungs 
teiles voraus (Prüfungsmodus B). 
(4) Für jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre ist im 
Anhang 1 geregelt: 
1. die Bezeichnung und das Stundenausmaß der ein 
zelnen Lehrveranstaltungen; 
2. besondere Voraussetzungen für den Besuch einzel 
ner Lehrveranstaltungen, wobei eine Sequenzierung in 
4 SSt Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse v;bswirt 
hen ist und die Abfolge so angelegt sein muss,dsirverai 
Lehrveranstaltungen der Speziellen Betriebswirts Ein r 
lehre innerhalb von drei Semestern absolviert vssiona 
können; rnach 
3. ob sämtliche Lehrveranstaltungen prüfungsj und 
nent angeboten werden oder eine Fachprüfung gensei 
Abs 3 abzulegen ist. hang ‘ 
(2)K 
§21. Wahlfach jjjj 
(1) Im zweiten Studienabschnitt ist nach Wahlarse um 
Studierenden eine der in der angeschlossen Lisifbrm 
führten Wahlfächerzu absolvieren (sofern nicht eie Fact 
petenzfeld gemäß § 22 gewählt wird; im Antian# vier 
sich ausschließende Wahlmöglichkeiten angefüfrüfung; 
sätzlich sind ausschließlich für Wirtschaftspädagcfsung 
zubieten: urteilu 
1. Persönlichkeitsbildung im Unterricht n Qsmo 
2. Didaktik der Volkswirtschaftslehre j (3) Fi 
3. Englisch für den bilingualen Unterricht 1. di' 
(2) Jedes Wahlfach umfasst Lehrveranstaltalnen L 
Ausmaß von 6 SSt (2 SSt Grundkurs und 4 SS® 2. be 
fungskurse). > r Lehr 
(3) Der Besuch der Vertiefungskurse setzt de'5t Grur 
reichen Abschluss des Grundkurses voraus. : und d 
(4) Für jedes Wahlfach ist im Anhang 2 gereslansta 
1. die Bezeichnung und das StundenausmaSÄmeste 
zelnen Lehrveranstaltungen; 3 0 t 
2. besondere Voraussetzungen für den Besucht anc 
ner Lehrveranstaltungen gemäß Abs 3, wobei diebs 2 ab 
so angelegt sein muss, dass alle Lehrveranstaltung 
Wahlfachs innerhalb von zwei Semestern (im Fa; 
Fremden Wirtschaftssprache innerhalb von drei* 
Stern) absolviert werden können. f ^ j 
liStG) 
§ 22. Kompetenzfelei (2)o 
(1) Ein Kompetenzfeld umfasst 22 SSt (4 SStl 00|Mn 
kurse und 18 SSt. Vertiefungskurse). Es besteht: 6 „ 
Verbindung von einer Speziellen Betriebswirtschai 'w D 
und mindestens einem weiteren Fach. Mindeste?:!:. 138 
müssen als integrative Lehrveranstaltung(en) derlf a9en 
ten Fächer angeboten werden. Integrative LehrwT er 
tungen sind von mindestens 2 Fachvertretern s| !. lst 
Kompetenzfeld beteiligten Fächer gemeinsam abK 0lerei 
Der Anteil der beteiligten Fächer am Kompetenz® 01 ^ 1 
zwischen den Beteiligten vereinbart werden, solaS D 
eindeutig betriebswirtschaftliche Charakter des ft ehrer e 
tenzfeldes gewahrt bleibt. Kompetenzfelder miis«f azelner 
mindestens 8 SSt Lehrveranstaltungen aus der Bas? 
134
	        
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