Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2002/03)

iudienkommission Folgende empfohlen: Fremde Wirt- 
ohaftssprache, Angewandte Sozialforschung, Wirtschaft 
nd Kultur, Spezialprobleme der Wirtschaftsgeschichte, 
nterdiimweltökonomik und internationale Aspekte der Umwelt- 
>t absskonomik, Umweltrecht, Wirtschaftsgeographie/Econo- 
iüsset|ic Geographie, Sozial- und Wirtschaftspsychologie. 
: r (2) Im Anhang 4 sind sich ausschließende Wahlmög 
lichkeiten angeführt. 
3 der® 
ssicfei 
§ 25 Diplomarbeit 
kanni 
’ Letaf (1) Jede/r Studierende hat eine Diplomarbeit (§ 61 
-achpifniStG) zu verfassen. 
nfass!’ 
te ü u J (2) Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Stu- 
urn “ p iienplan festgelegten Pflicht- und Wahlfächer zu entneh- 
teilu# en - 
: achpq (3) Die/der Studierende ist berechtigt, das Thema vor- 
nsta::zuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vor- 
3nta:;sch/ägen derzur Verfügung stehenden Betreuerinnen und 
i Ler Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplom 
arbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende/einen 
sfacsStudierenden die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten 
möglich und zumutbar ist. 
na'8% 
(4) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch 
Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der 
ziersr: einze,nen Verenden gesondert beurteilbar bleiben, 
vor* 
ssalitt 
iali M § 26. Zweite Diplomprüfung 
lung> (1) Qj e ave j te Qjp|g m p r gf un g jgf abgeschlossen, 
I Q er! %enn die/der Studierende aus allen Pflicht- sowie den ge- 
i ,„,, W5hlten Wahlfächern alle Leistungsnachweise im Sinne 
twa dieses Studienplanes erworben hat und die Diplomarbeit 
positiv beurteilt wurde. 
L. (2) Im Abschlusszeugnis ist zusätzlich das Thema der 
Diplomarbeit und deren Beurteilung anzuführen. 
hwelsL 
Scfilussbestimmunaen 
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d® § 27. Inkrafttreten 
Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft 
im A|j 
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Anhang 1: Spezielle Betriebswirt 
schaftslehren - Studienzweig 
Wirtschaft und Recht 
Priifungsmodus A: 
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal 
tungen: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung 
Grundkurs I 
Grundkurs II 
Vertiefungskurs I 
Vertiefungskurs II 
Vertiefungskurs III 
Vertiefungskurs IV 
Vertiefungskurs V 
Vertiefungskurs VI 
SSt Prüfungsart 
gemäß § 3 
Abs 2 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei 
chen Abschluss der Grundkurse voraus. 
Prüfungsmodus B: 
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal 
tungen: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt 
Grundkurs I 2 
Grundkurs II 2 
Vertiefungskurs I 2 
Vertiefungskurs II 2 
Vertiefungskurs III 2 
Vertiefungskurs IV 2 
Vertiefungskurs V 2 
Vertiefungskurs VI 2 
Prüfungsart 
gemäß § 3 Abs 2 
pi 
pi 
pi 
pi 
im Rahmen der 
Fachprüfung 
im Rahmender 
Fachprüfung 
im Rahmen der 
Fachprüfung 
im Rahmen der 
Fachprüfung 
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei 
chen Abschluss der Grundkurse voraus. 
Die Fachprüfung umfasst einen maximal vierstündi 
gen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil und 
wird als Einzelprüfung abgelegt. Die Zulassung zum 
mündlichen Prüfungsteil setzt die positive Beurteilung des 
schriftlichen Prüfungsteiles voraus. Für die Vertiefungs 
kurse III bis VI erfolgen daher keine gesonderten Lei 
stungsüberprüfungen. 
; 
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