iudienkommission Folgende empfohlen: Fremde Wirt-
ohaftssprache, Angewandte Sozialforschung, Wirtschaft
nd Kultur, Spezialprobleme der Wirtschaftsgeschichte,
nterdiimweltökonomik und internationale Aspekte der Umwelt-
>t absskonomik, Umweltrecht, Wirtschaftsgeographie/Econo-
iüsset|ic Geographie, Sozial- und Wirtschaftspsychologie.
: r (2) Im Anhang 4 sind sich ausschließende Wahlmög
lichkeiten angeführt.
3 der®
ssicfei
§ 25 Diplomarbeit
kanni
’ Letaf (1) Jede/r Studierende hat eine Diplomarbeit (§ 61
-achpifniStG) zu verfassen.
nfass!’
te ü u J (2) Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Stu-
urn “ p iienplan festgelegten Pflicht- und Wahlfächer zu entneh-
teilu# en -
: achpq (3) Die/der Studierende ist berechtigt, das Thema vor-
nsta::zuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vor-
3nta:;sch/ägen derzur Verfügung stehenden Betreuerinnen und
i Ler Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplom
arbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende/einen
sfacsStudierenden die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten
möglich und zumutbar ist.
na'8%
(4) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch
Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der
ziersr: einze,nen Verenden gesondert beurteilbar bleiben,
vor*
ssalitt
iali M § 26. Zweite Diplomprüfung
lung> (1) Qj e ave j te Qjp|g m p r gf un g jgf abgeschlossen,
I Q er! %enn die/der Studierende aus allen Pflicht- sowie den ge-
i ,„,, W5hlten Wahlfächern alle Leistungsnachweise im Sinne
twa dieses Studienplanes erworben hat und die Diplomarbeit
positiv beurteilt wurde.
L. (2) Im Abschlusszeugnis ist zusätzlich das Thema der
Diplomarbeit und deren Beurteilung anzuführen.
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Scfilussbestimmunaen
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d® § 27. Inkrafttreten
Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft
im A|j
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Anhang 1: Spezielle Betriebswirt
schaftslehren - Studienzweig
Wirtschaft und Recht
Priifungsmodus A:
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal
tungen:
Bezeichnung der Lehrveranstaltung
Grundkurs I
Grundkurs II
Vertiefungskurs I
Vertiefungskurs II
Vertiefungskurs III
Vertiefungskurs IV
Vertiefungskurs V
Vertiefungskurs VI
SSt Prüfungsart
gemäß § 3
Abs 2
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei
chen Abschluss der Grundkurse voraus.
Prüfungsmodus B:
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal
tungen:
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt
Grundkurs I 2
Grundkurs II 2
Vertiefungskurs I 2
Vertiefungskurs II 2
Vertiefungskurs III 2
Vertiefungskurs IV 2
Vertiefungskurs V 2
Vertiefungskurs VI 2
Prüfungsart
gemäß § 3 Abs 2
pi
pi
pi
pi
im Rahmen der
Fachprüfung
im Rahmender
Fachprüfung
im Rahmen der
Fachprüfung
im Rahmen der
Fachprüfung
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei
chen Abschluss der Grundkurse voraus.
Die Fachprüfung umfasst einen maximal vierstündi
gen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil und
wird als Einzelprüfung abgelegt. Die Zulassung zum
mündlichen Prüfungsteil setzt die positive Beurteilung des
schriftlichen Prüfungsteiles voraus. Für die Vertiefungs
kurse III bis VI erfolgen daher keine gesonderten Lei
stungsüberprüfungen.
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