Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2002/03)

Zulassungsvoraussetzungen als ordentliche oder 
außerordentliche Studierende 
Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium setzt voraus: 
1. Mindestalter von 17 Jahren 
2. die allgemeine Universitätsreife. Sie ist nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 35 UniStG) durch 
eine der folgenden Urkunden nachzuweisen 
a) österreichisches Reifezeugnis, 
b) anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein 
bestimmtes Studium an einer Universität (Studienberechtigungsprüfung), 
c) ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist (auf 
grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifikation oder auf 
grund der Entscheidung der Rektorin oder des Rektors der inländischen Universität im Ein 
zelfall), 
d) Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (dazu zählen auch 
die Absolvierung eines Fachhochschul-Studienganges an einer anerkannten inländischen 
oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines Universitätslehrgan 
ges in entsprechender Dauer). 
3. die Kenntnis der deutschen Sprache (§ 37 UniStG). 
Achtung: 
Neue Studierende sowie auch Studienwechsier können nur noch neue Studien belegen. Die 
Implementierung der neuen Studienpläne erfolgt stufenweise. Im WS 2002/03 werden nur 
Lehrveranstaltungen des ersten Studienplansemesters angeboten. Im SS 2003 werden 
dann, darauf aufbauend, sowohl die Lehrveranstaltungen des zweiten Studienplanseme 
sters als auch jene des ersten Studienplansemesters (1. Studienabschnitt) angeboten wer 
den. 
Die Zulassung ist nur mehr über WEB-Datenvorerfassung (www.wu-wien.ac.at) möglich. 
Termin: ab 24. Juni 2002 
Die WEB-Datenvorerfassung ersetzt das Ausfüllen der Formulare. 
Die Zulassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung der Zulassung, der Rückmeldung 
und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht möglich; auch dann 
nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen. 
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch fürTeilnehmerinnen/Teilnehmer an Universitätslehr 
gängen und Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium 
betreiben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt 
die Zulassung und die Belegung des Studiums gleichzeitig. 
Der bisherige »Ausweis für Studierende« wurde ab dem Wintersemester 2000/01 durch ei 
nen Chipkartenausweis ersetzt. Mit diesem Ausweis können nach erfolgter Zulassung Stu 
dienblatt und Fortsetzungsbestätigungen im SB-Betrieb ausgedruckt werden. 
Wichtig: Die Einzahlung des Studienbeitrags kann mit Bankomatkarte beim Zulassungstermin 
oder mit dem Erlagschein des BRZ (Bundesrechenzentrums), der nach dem Zulas 
sungstermin zugesandt wird, erfolgen (Keine Barzahlung möglich!). 
32
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.