Zulassungsvoraussetzungen als ordentliche oder
außerordentliche Studierende
Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium setzt voraus:
1. Mindestalter von 17 Jahren
2. die allgemeine Universitätsreife. Sie ist nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 35 UniStG) durch
eine der folgenden Urkunden nachzuweisen
a) österreichisches Reifezeugnis,
b) anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein
bestimmtes Studium an einer Universität (Studienberechtigungsprüfung),
c) ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist (auf
grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifikation oder auf
grund der Entscheidung der Rektorin oder des Rektors der inländischen Universität im Ein
zelfall),
d) Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (dazu zählen auch
die Absolvierung eines Fachhochschul-Studienganges an einer anerkannten inländischen
oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines Universitätslehrgan
ges in entsprechender Dauer).
3. die Kenntnis der deutschen Sprache (§ 37 UniStG).
Achtung:
Neue Studierende sowie auch Studienwechsier können nur noch neue Studien belegen. Die
Implementierung der neuen Studienpläne erfolgt stufenweise. Im WS 2002/03 werden nur
Lehrveranstaltungen des ersten Studienplansemesters angeboten. Im SS 2003 werden
dann, darauf aufbauend, sowohl die Lehrveranstaltungen des zweiten Studienplanseme
sters als auch jene des ersten Studienplansemesters (1. Studienabschnitt) angeboten wer
den.
Die Zulassung ist nur mehr über WEB-Datenvorerfassung (www.wu-wien.ac.at) möglich.
Termin: ab 24. Juni 2002
Die WEB-Datenvorerfassung ersetzt das Ausfüllen der Formulare.
Die Zulassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung der Zulassung, der Rückmeldung
und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht möglich; auch dann
nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch fürTeilnehmerinnen/Teilnehmer an Universitätslehr
gängen und Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium
betreiben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt
die Zulassung und die Belegung des Studiums gleichzeitig.
Der bisherige »Ausweis für Studierende« wurde ab dem Wintersemester 2000/01 durch ei
nen Chipkartenausweis ersetzt. Mit diesem Ausweis können nach erfolgter Zulassung Stu
dienblatt und Fortsetzungsbestätigungen im SB-Betrieb ausgedruckt werden.
Wichtig: Die Einzahlung des Studienbeitrags kann mit Bankomatkarte beim Zulassungstermin
oder mit dem Erlagschein des BRZ (Bundesrechenzentrums), der nach dem Zulas
sungstermin zugesandt wird, erfolgen (Keine Barzahlung möglich!).
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