Ebenso muss das Foto für den Chipkartenausweis bereits im SB-Betrieb vorgefertigt
sein.
Die Wirtschaftsuniversität Wien empfiehlt, die Einzahlung des Studienbeitrags an
einem der SB-Terminals mittels Bankomatkarte vorzunehmen, da nach erfolgter
Einzahlung das Studienblatt und die Fortsetzungsbestätigungen sofort ausge
druckt sowie der Ausweis für Studierende (Chipkarte) verlängert werden können.
Beim Zulassungstermin sind folgende Dokumente mitzubringen:
1. Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatz) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in
Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis,
2. Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (siehe oben),
3. Abgangsbescheinigung (bei Übertritt von einer anderen Universität mit der selben Studienrich
tung).
Hinweis für Mitbelegerinnen/Mitbeleger und Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Universitäts
lehrgängen
Hier erfolgt die Erstanmeldung über WEB-Datenvorerfassung (www.wu-wien.ac.at/) und Ter
minvereinbarung.
Eine Mitbelegung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Meldung der Fortsetzung des Studiums
im betreffenden Semester an der Universität der Zulassung voraus, d. h., das aktuelle Studienblatt
ist vorzulegen,
Lehrgangstei!nehmerinnen/-teilnehmer sind von der Studiengebühr befreit. Es ist nur der ÖH-Bei-
trag zu entrichten. Die Einzahlung des Lehrgangsbeitrages ist nachzuweisen (SB-Einzahlungen
gelten nicht als Nachweis).
Rückmeldung zur Fortsetzung des Studiums
(Rückmeldung mittels Erlagschein bzw. an einem der SB-Terminais)
Begriff
Durch diese Meldung geben die Studierenden dem Rektor bekannt, dass sie das gewählte Studium
(die gewählten Studien) im betreffenden Semester fortsetzen werden.
Erfolgt bis zum Ende der Nachfrist keine Rückmeldung, wird das Studium geschlossen, die
Zulassung erlischt. Auch die Ablegung von Prüfungen sowie die Abwicklung von Anerken
nungsverfahren usw. ist nicht möglich.
Zeitpunkt
Die Rückmeldung ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Wirtschaftsuniversität Wien fest
gelegten Frist durchzuführen.
Allgemeine Zulassungsfrist für das WS 2002/03: 2. Juli 2002 bis 28. Oktober 2002
Nachfrist mit um 10% erhöhtem Studienbeitrag: 29. Oktober 2002 bis 2. Dezember 2002
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