Durchführung _
Mit der Aufnahme wird die Antragsteilerin oder der Antragsteller als ordentliche oder außerordentli, £.1
che Studierende an der Wirtschaftsuniversität Wien zugelassen
Ab dem zweiten Semester gibt es zwei Möglichkeiten, die Rückmeldung durchzuführen:» Rückme:
düng mittels Erlagschein« oder »Rückmeldung an einem der SB-Terminals«.
Die Wirtschaftsuniversität Wien empfiehlt, die Rückmeldung an einem der SB-Terminal;
mittels Bankomatkarte vorzunehmen, da nach erfolgter Einzahlung das Studienblatt und dv
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karte) verlängert werden können.
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mittels BanKomatKarievorzunerimeM.uaiia^.ci^.M^. T 77 '7 Soi
Fortsetzungsbestätigungen sofort ausgedruckt sowie der Ausweis für Studierende (Chip
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A) Rückmeldung an einem der SB-Terminals ZU£
Diese Rückmeldung ist die von der Studien- und Prüfungsabteilung empfohlene Art, der Universiti tre!
bekanntzugeben, dass das Studium im Wintersemester 2002/03 fortgesetzt werden soll. Sie erfo;; bei
im EG/grüner Kern direkt an den SB-Terminals. Für die Durchführung ist lediglich der Chipkarter Djg
ausweis und eine Bankomatkarte zur Bezahlung des Studienbeitrags erforderlich. fQ|-|
Nach erfolgter Einzahlung können das Studienblatt und die Fortsetzungsbestätigungen auf eine; | n( -
der SB-Terminals in der Aula sofort ausgedruckt sowie der Ausweis für Studierende (Chipkart« erk
verlängert werden. - Be
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B) Rückmeldung mittels Erlagschein len
Dieser wird den Studierenden vom BRZ (Bundesrechenzentrum) für das Wintersemester 2002/C fall
übermittelt und kann zur Rückmeldung verwendet werden. Do
Jene Studierende, die den Erlagschein nicht erhalten oder verloren haben, müssen diesen in dt me
Evidenzstelle anfordern. Die Übermittlung erfolgt per Post durch das BRZ. ma
Die Aufnahme des Doktoratsstudiums, eines weiteren Studiums und die Änderung der Sti scf
dienrichtung sind nur möglich, wenn der vorgeschriebene Betrag (Erlagschein des BRi dei
eingezahlt und die Einreichung des erforderlichen Zulassungsformulares bei der Eviden; sot
stelle erfolgt. Für die Rückmeldung zu einem Universitätslehrgang muss der vorgeschriebe Ma
ne Betrag (Erlagschein des BRZ) eingezahlt und in der Evidenzstelle der Nachweis des eil >an
bezahlten Lehrgangbeitrages vorgelegt werden. ^
Die Meldung der erfolgten Einzahlung der Studiengebühr muss vom BRZ in der Studien- uit ^
Prüfungsabteilung eingelangt sein. Beachten Sie bitte daher die zeitliche Verzögerung zw
sehen Einzahlung und Meldung an der Universität (Einzahlung—-Bank—BRZ—Universität)
Bitte zu beachten: Die Rückmeldung mittels Erlagschein kann nur mit diesem — er enthält diefs
die Verarbeitung und Rückmeldung unerläßlichen Daten — und nur bis einschließlich 2. Dezembi
2002 durchgeführt werden! In der Nachfrist (29. Oktober 2002 bis 2. Dezember 2002) erhöht sic ™
der Studienbeitrag um 10%. ^ ejn
Nach Einlangen der Zahlungsinformation in der Studien- und Prüfungsabteilung durch das Bf An!
(Bankweg berücksichtigen!) können das Studienblatt sowie die Fortsetzungsbestätigungen, '
SB-Bereich ausgedruckt werden. Auch der Ausweis für Studierende (Chipkarte) muss im SB-Bt
reich verlängert werden. kej
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1 Das bilaterale Abkommen ist vorrangig.
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