Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2002/03)

Studienpläne 
Stand vom 28. Juni 2002 
Betriebswirtschaft 
Studienplan für die Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien 
(IdF des Beschlusses der Studienkommission vom 23. April 2002, nicht untersagt von der 
Bundes-ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 7. Juni 2002, GZ 
52.356/29-VI l/D/2/2002) 
Allgemeine Bestimmungen 
§1. Qualifikationsprofil 
Das Diplomstudium Betriebswirtschaft dient der wis 
senschaftlichen Berufsvorbildung in den Sozial- und Wirt 
schaftswissenschaften. Es vermittelt insbesondere jene 
<enntnisse, welche die Studierenden auf die Bewältigung 
unterschiedlicher beruflicher Situationen in den betriebs 
wirtschaftlichen Kernbereichen von Großunternehmen 
aber auch von Klein- und Mittelbetrieben und von 
Mon-Profit-Organisationen vorbereiten. Die Absolventin 
nen und Absolventen sollen in der Lage sein, einschlägige 
Problemstellungen der Wirtschaftspraxis auf der Basis 
des aktuellen Standes der Bezugswissenschaften zu bear 
beiten und als kompetente Ansprechpartner für diese Be 
lange zu fungieren. 
§ 2. Studienaufbau, 
Gesamtstundenzahl 
(1) Das Diplomstudium Betriebswirtschaft dauert 
8 Semester und gliedert sich in 2 Studienabschnitte. Der 
erste Studienabschnitt dauert 2 Semester, der zweite Stu 
dienabschnitt 6 Semester. 
(2) Das Diplomstudium Betriebswirtschaft umfasst 
125 Semesterstunden (SSt). Davon entfallen 34 Seme 
sterstunden auf die Pflichtfächer des ersten Studienab 
schnitts, 79 Semesterstunden auf die Pflicht- und Wahlfä 
cher des zweiten Studienabschnitts sowie 12 Semester 
stunden auf die freien Wahlfächer gemäß § 13 Abs 4 Z 6 
JniStG. 
(3) Der erste Studienabschnitt bildet zugleich die Stu 
dieneingangsphase gemäß § 38 Abs 1 UniStG. 
(4) Als Teil des Diplomstudiums Betriebswirtschaft ist 
eine Diplomarbeit als wissenschaftliche Hausarbeit anzu 
fertigen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der 
Pflicht- oder Wahlfächer gemäß diesem Studienplan zu 
entnehmen. 
§ 3. Prüfungsarten 
(1) Leistungsnachweise im Sinne dieses Studienpla 
nes werden durch folgende Prüfungsarten erbracht: 
a) Lehrveranstaltungsprütungen (§ 4 Z 26 UniStG), sie 
werden in diesem Studienplan mit LVP abgekürzt. 
b) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungs 
charakter (§ 4 Z 26 a UniStG), Abkürzung PI. 
c) Fachprüfungen (§ 4 Z 27 UniStG), Abkürzung FP. 
(2) Die jeweilige Prüfungsart wird unter Verwendung 
der Abkürzung bei jeder Lehrveranstaltung im Studienplan 
angegeben. 
(3) Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen hat 
die Lehrveranstaltungsieiterin/der Lehrveranstaltungslei 
ter vor Beginn der Lehrveranstaltung die Studierenden in 
einer öffentlich zugänglichen Art und Weise über die Art 
der geforderten Teilleistungen zu informieren. Als öffent 
lich zugänglich gelten auch Angaben auf der Homepage 
des für die Lehrveranstaltung zuständigen Instituts. 
§4. ECTS-Punkte 
(1) Für Prüfungen zu Lehrveranstaltungen werden 
ECTS-Punkte (European Credit Transfer System - ECTS, 
87/327/EWG, Amtsblatt Nr. L 166 vom 25.06.1-987, CE- 
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