Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2002/03)

LEX-Nr. 387D0327) in Abhängigkeit vom Stundenausmaß 
der geprüften Lehrveranstaltung zugeteilt. Für Lehrveran 
staltungsprüfungen einschließlich der Lehrveranstaltun 
gen mit immanentem Prüfungscharakter werden 1,75 
ECTS-Punkte pro Semesterstunde zugeteilt. Davon abwei 
chend werden für die Lehrveranstaltungsprüfung aus 
Wirtschaftsprivatrecht I gemäß § 6 Abs 3 Z 1 4 ECTS- 
Punkte zugeteilt. 
(2) Soweit in einem Kompetenzfeld oder einer speziel 
len Betriebswirtschaftslehre die Ablegung einer Fachprü 
fung vorgeschrieben ist, werden für diese Fachprüfung so 
viele ECTS-Punkte zugeteilt, wie nach der Regel des Abs 1 
Satz 2 auf jene Lehrveranstaltungen entfallen, für die keine 
Lehrveranstaltungsprüfungen oder prüfungsimmanente 
Lehrveranstaltungen vorgesehen sind. 
(3) Für die positiv beurteilte Diplomarbeit werden 
20,75 ECTS-Punkte zugeteilt. 
Erster Studienabschnitt 
§ 5. Pflichtfächer im ersten 
Studienabschnitt 
Pflichtfächer im ersten Studienabschnitt sind 
Bezeichnung des Faches SSt 
(1) Betriebswirtschaftslehre 16 
(2) Volkswirtschaftslehre 6 
(3) Rechtswissenschaften 4 
(4) Mathematik und Statistik 4 
(5) Fremde Wirtschaftssprache 4 
nach Wahl der Studierenden: 
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, 
Russisch, Tschechisch 
§ 6. Lehrveranstaltungen 
aus den Pflichtfächern 
im ersten Studienabschnitt 
Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im ersten 
Studienabschnitt sind: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt Priifungsarl 
gemSS § 3 
Ahs2 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
(1) in Betriebswirtschaftslehre: 
1. Buchhaltung und Bilanzierung I 2 
2. Kostenrechnung I 2 
3. Beschaffung, Logistik, Produktion I 2 
4. Finanzierung I 2 
5. Marketing I ' 2 
6. Personal/Führung/Organisation I 
7. Einführung in betriebliche Informations 
Systeme 
8. Rechnerpraktikum: Betriebliche 
Informationssysteme 
(2) in Volkswirtschaftslehre: 
1. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 
2. Politische Ökonomie und Wirtschafts 
geschichte 
3. Wirtschaftspolitik und Institutionen 
(3) in den Rechtswissenschaften: 
1. Wirtschaftsprivatrecht I 
2. Europäisches und öffentliches 
Wirtschaftsrecht I 
(4) in Mathematik und Statistik: 
1. Mathematik 
2. Statistik 
(5) in der gewählten Fremden Wirtschaftsspraclsteme, 
1. Wirtschaftskommunikation I 2 ;chafts 
2. Wirtschaftskommunikation II 2 rchafts 
(6) (Abweichend von Abs 5 Z 1 ist die Lehrveran: (6) 
tung Wirtschaftskommunikation I mit einer LehrvMsti 
staltungsprüfung abzuschließen, soweit als Fremdei |omie 
Schaftssprache Englisch gewählt wurde. ns!l,u 
J rüfun 
§ 7. Besondere Voraussetzungen Cnzi 
den Besuch einzelner Lehrveranstm/c 
tungen im ersten Studienabschni!^; 
(1) Der Besuch der Lehrveranstaltung WirtscWirtsc 
kommunikation I in einer Fremden Wirtschaftssprflikatio 
setzt die Beherrschung dieser Sprache im Umfanl 
Lehrplanes der österreichischen allgemeinbildende#; V' 
heren Schulen voraus. lls h se [ 
(2) Der Besuch der Lehrveranstaltung WirtsfjjE e 1 
kommunikation II setzt die erfolgreiche Ablegung der® rvf 
fungen aus Wirtschaftskommunikation I in dieser F' 
den Wirtschaftssprache und mindestens fünf der fei 
den neun Lehrveranstaltungen gemäß § 6 voraus: 6- 
haltung und Bilanzierung I; Finanzierung I, Marke: 
Personal/Führung/Organisation I, Einführung in betri 
che Informationssysteme, Grundlagen der Volks« Dir 
schaftslehre, Wirtschaftsprivatrecht I, Europäisctiesstaltur 
öffentliches Wirtschaftsrecht I und Mathematik, -ehrve 
lemäE 
i (3) 
etriebl 
ekennt 
ersehe 
(4) 
:um: Bi 
;he Ab 
:he Infc 
ien nei 
laltunc 
’erson 
virtsch 
ind öff 
ichafts 
• (5) 
lie erfc 
ind m 
■ungen 
■ung I, 
ganisa 
94
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.