Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2003)

Studienpläne 
Stand vom 3. Dezember 2002 
Betriebswi rtschaft 
Studienplan für die Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien 
(IdF des Beschlusses der Studienkommission vom 23. April 2002, nicht untersagt von der 
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 7. Juni 2002, 
GZ 52.356/29-VII/D/2/2002) 
Die Studienkommission Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien er 
lässt auf Grund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Univer 
sitäts-Studiengesetz— UniStG), BGBl I Nr 48/1997 idgF, nachfolgenden Studien 
plan für das Diplomstudium Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. 
Alloemeine Bestimmungen 
§ 1. Qualifikationsprofil 
Das Diplomstudium Betriebswirtschaft dient der wis 
senschaftlichen Berufsvorbildung in den Sozial- und Wirt 
schaftswissenschaften. Es vermittelt insbesondere jene 
Kenntnisse, welche die Studierenden auf die Bewältigung 
unterschiedlicher beruflicher Situationen in den betriebs 
wirtschaftlichen Kernbereichen von Großunternehmen 
aber auch von Klein- und Mittelbetrieben und von 
Non-Profit-Organisationen vorbereiten. Die Absolventin 
nen und Absolventen sollen in der Lage sein, einschlägige 
Problemstellungen der Wirtschaftspraxis auf der Basis 
des aktuellen Standes der Bezugswissenschaften zu bear 
beiten und als kompetente Ansprechpartner für diese Be 
lange zu fungieren. 
§ 2. Studienaufbau, 
Gesamtstundenzahl 
(1) Das Diplomstudium Betriebswirtschaft dauert 
8 Semester und gliedert sich in 2 Studienabschnitte. Der 
erste Studienabschnitt dauert 2 Semester, der zweite Stu 
dienabschnitt 6 Semester. 
(2) Das Diplomstudium Betriebswirtschaft umfasst 
125 Semesterstunden (SSt). Davon entfallen 34 Seme 
sterstunden auf die Pflichtfächer des ersten Studienab 
schnitts, 79 Semesterstunden auf die Pflicht- und Wahlfä 
cher des zweiten Studienabschnitts sowie 12 Semester 
stunden auf die freien Wahlfächer gemäß § 13 Abs 4 Z 6 
UniStG. 
(3) Der erste Studienabschnitt bildet zugleich die Stu 
dieneingangsphase gemäß § 38 Abs 1 UniStG. 
(4) Als Teil des Diplomstudiums Betriebswirtschaft ist 
eine Diplomarbeit als wissenschaftliche Hausarbeit anzu 
fertigen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der 
Pflicht- oder Wahlfächer gemäß diesem Studienplan zu 
entnehmen. 
§ 3. Prüfungsarten 
(1) Leistungsnachweise im Sinne dieses Studienpla 
nes werden durch folgende Prüfungsarten erbracht: 
a) Lehrveranstaltungsprüfungen (§4 Z 26 UniStG), sie 
werden in diesem Studienplan mit LVP abgekürzt. 
b) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungs 
charakter (§ 4 Z 26 a UniStG), Abkürzung PI. 
c) Fachprüfungen (§ 4 Z 27 UniStG), Abkürzung FP. 
(2) Die jeweilige Prüfungsart wird unter Verwendung 
der Abkürzung bei jeder Lehrveranstaltung im Studienplan 
angegeben. 
(3) Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen hat 
die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungslei 
ter vor Beginn der Lehrveranstaltung die Studierenden in 
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