Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2003)

einer öffentlich zugänglichen Art und Weise über die Art 
der geforderten Teilleistungen zu informieren. Als öffent 
lich zugänglich gelten auch Angaben auf der Homepage 
des für die Lehrveranstaltung zuständigen Instituts. 
§ 4. ECTS-Punkte 
(1) Für Prüfungen zu Lehrveranstaltungen werden 
ECTS-Punkte (European Credit Transfer System - ECTS, 
87/327/EWG, Amtsblatt Nr. L 166 vom 25.06.1987, 
CELEX-Nr. 387D0327) in Abhängigkeit vom Stundenaus 
maß der geprüften Lehrveranstaltung zugeteilt. Für Lehr 
veranstaltungsprüfungen einschließlich der Lehrveran 
staltungen mit immanentem Prüfungscharakter werden 
1.75 ECTS-Punkte pro Semesterstunde zugeteilt. Davon 
abweichend werden für die Lehrveranstaltungsprüfung 
aus Wirtschaftsprivatrecht I gemäß § 6 Abs 3 Z1 4 ECTS- 
Punkte zugeteilt. 
■(2) Soweit in einem Kompetenzfeld oder einer speziel 
len Betriebswirtschaftslehre die Ablegung einer Fachprü 
fung vorgeschrieben ist, werden für diese Fachprüfung so 
viele ECTS-Punkte zugeteilt, wie nach der Regel des Abs 1 
Satz 2 auf jene Lehrveranstaltungen entfallen, für die keine 
Lehrveranstaltungsprüfungen oder prüfungsimmanente 
Lehrveranstaltungen vorgesehen sind. 
(3) Für die positiv beurteilte Diplomarbeit werden 
20.75 ECTS-Punkte zugeteilt. 
Erster Studienabschnitt 
§ 5. Pflichtfächer im ersten 
Studienabschnitt 
Pflichtfächer im ersten Studienabschnitt sind 
Bezeichnung des Faches SSt 
(1) Betriebswirtschaftslehre 16 
(2) Volkswirtschaftslehre 6 
(3) Rechtswissenschaften 4 
(4) Mathematik und Statistik 4 
(5) Fremde Wirtschaftssprache 4 
nach Wahl der Studierenden: 
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, 
Russisch, Tschechisch 
§ 6. Lehrveranstaltungen 
aus den Pflichtfächern 
im ersten Studienabschnitt 
Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im erste 
Studienabschnitt sind: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt 
(1) in Betriebswirtschaftslehre: 
1. Buchhaltung und Bilanzierung I 2 
2. Kostenrechnung I 2 
3. Beschaffung, Logistik, Produktion I 2 
4. Finanzierung I 2 
5. Marketing I 2 
6. Personal/Führung/Organisation I 2 
7. Einführung in betriebliche Informations 
systeme 2 
8. Rechnerpraktikum: Betriebliche 
Informationssysteme 2 
(2) in Volkswirtschaftslehre: 
1. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 2 
2. Politische Ökonomie und Wirtschafts 
geschichte .2 
3. Wirtschaftspolitik und Institutionen 2 
Prüfungsi; 
gemäß 
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(3) in den Rechtswissenschaften: 
1. Wirtschaftsprivatrecht I 
2. Europäisches und öffentliches 
Wirtschaftsrecht I 
(4) in Mathematik und Statistik: 
1 Mathematik 
2. Statistik 
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(5) in der gewählten Fremden Wirtschaftssprache: ( 
1. Wirtschaftskommunikation I 2 Pi |_ 0 gj 
2. Wirtschaftskommunikation II 2 F norr 
(6) Abweichend von Abs 5 Z 1 ist die Lehrveransta | nst 
tung Wirtschaftskommunikation I mit einer Lehrveran- p r ^ 
staltungsprüfung abzuschließen, soweit als Fremde Wirt L eh| 
schaftssprache Englisch gewählt wurde. gilai 
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§ 7. Besondere Voraussetzungen für ^ 
den Besuch einzelner Lehrveranstal- wüt 
tungen im ersten Studienabschnitt nika 
(1) Der Besuch der Lehrveranstaltung Wirtschafts . ’ 
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