Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2003)

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SSt Prüfungsart 
gemäß § 3 
Abs 2 
a) Einführung in die Soziologie 
1. Grundkurs 2 PI 
2. Aufbaukurs 2 PI 
b) Methoden der empirischen Sozialforschung 
1. Grundkurs 2 PI 
2. Aufbaukurs 2 PI 
c) Mathematische Methoden für die Wirtschafts 
wissenschaften 
1. Grundkurs 2 PI 
2. Aufbaukurs 2 PI 
(2) Vorbedingung für den Besuch des Aufbaukurses 
ist jeweils die Absolvierung des Grundkurses. 
(3) Voraussetzung für den Besuch des Grundkurses 
aus „Mathematische Methoden für die Wirtschaftswissen 
schaften“ ist zusätzlich die erfolgreiche Absolvierung der 
Lehrveranstaltungen aus Mathematik und Statistik des 1. 
Studienabschnitts. 
§ 14 Wahlfächer 
gemäß § 10 Z 6 bis 11 
Im zweiten Studienabschnitt sind nach Wahl der/des 
Studierenden zu absolvieren: 
1. Ein Kompetenzfeld laut Anhang 3 im Umfang von 
22 SSt 
oder 
eine spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Anhang 1 
im Umfang von 16 SSt und ein Wahlfach laut 
Anhang 2 im Umfang von 6 Semesterwochen 
stunden. 
2. Ein weiteres Kompetenzfeld laut Anhang 3 im Um 
fang von 22 SSt 
oder 
eine weitere spezielle Betriebswirtschaftslehre laut 
Anhang 1 im Umfang von 16 SSt und ein weiteres 
Wahlfach laut Anhang 2 im Umfang von 6 Semester 
wochenstunden. 
3. Sich gegenseitig ausschließende Wahlfächer sind in 
Anhang 4 angeführt. 
§ 15 Kompetenzfelder 
(1) Ein Kompetenzfeld umfasst 22 SSt (4 SSt Grund 
kurse und 18 SSt Vertiefungskurse). Es besteht aus der 
Verbindung von einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre 
und mindestens einem weiteren Fach. Mindestens 4 SSt 
müssen als integrative Lehrveranstaltung(en) der beteilig 
ten Fächer angeboten werden. Integrative Lehrveranstal 
tungen sind von mindestens 2 Fachvertretern der am 
Kompetenzfeld beteiligten Fächer gemeinsam abzuhalten. 
Der Anteil der beteiligten Fächer am Kompetenzfeld kann 
zwischen den Beteiligten vereinbart werden, solange der 
eindeutig betriebswirtschaftliche Charakter des Kompe 
tenzfeldes gewahrt bleibt. Kompetenzfelder müssen daher 
mindestens 8 SSt Lehrveranstaltungen aus der Basis-Be 
triebswirtschaftslehre umfassen oder mindestens 12 SSt 
Lehrveranstaltungen der Betriebswirtschaftslehre enthal 
ten: sie müssen weiters als eine/einen Programmverant- 
wortliche/n eine berufene Professorin/einen berufenen 
Professor aus dem Fachbereich Betriebswirtschaft auf 
weisen. Ein neues Kompetenzfeld wird von der Studien 
kommission auf Antrag einer/s Koordinationsverantwort 
lichen nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden 
Ressourcen und des voraussichtlichen Bedarfs geneh 
migt. 
(2) Kompetenzfelder können entweder vollständig in 
Form prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen angebo 
ten werden (Prüfungsmodus A), öderes sind 4 SSt Grund 
kurse und 10 SSt Vertiefungskurse in prüfungsimmanen 
ter Form anzubieten, und über die verbleibenden 8 SSt ist 
eine Fachprüfung abzulegen. Diese umfasst einen maxi 
mal vierstündigen schriftlichen und einen mündlichen 
Prüfungsteil und wird als Einzelprüfung abgelegt. Die Zu 
lassung zum mündlichen Prüfungsteil setzt die positive 
Beurteilung des schriftlichen Prüfungsteiles voraus (Prü 
fungsmodus B). 
(3) Für jedes Kompetenzfeld ist im Anhang 3 geregelt: 
1. die Bezeichnung und das Stundenausmaß der ein 
zelnen Lehrveranstaltungen; 
2. besondere Voraussetzungen für den Besuch einzel 
ner Lehrveranstaltungen, wobei eine Sequenzierung in 
4 SSt Grundkurse und 18 SSt Vertiefungskurse vorzuse 
hen ist und die Abfolge so angelegt sein muss, dass alle 
Lehrveranstaltungen des Kompentenzfeldes innerhalb 
von drei Semestern absolviert werden können; 
3. ob sämtliche Lehrveranstaltungen prüfungsimma 
nent angeboten werden oder eine Fachprüfung gemäß 
Abs 2 abzulegen ist. 
§ 16 Spezielle 
Betriebswirtschaftslehre 
(1) Jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre umfasst 
Lehrverahstaltungen im Ausmaß von 16 SSt (4 SSt 
Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse). 
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