Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2003)

rgese- (4) in Mathematik und Statistik: 
1. Mathematik 
verden 2. Statistik 
2 LVP 
2 PI 
(5) in der Ersten Fremden Wirtschaftssprache: 
1 Wirtschaftskommunikation i 2 PI 
(Abs 7) 
2. Wirtschaftskommunikation II 2 PI 
(6) in der Zweiten Fremden Wirtschaftssprache: 
1. Wirtschaftskommunikation I 2 PI 
6 (7) Abweichend von Abs 5 Z 1 bzw. Abs 6 Z 1 ist die 
4 Prüfungsart der Lehrveranstaltung Wirtschaftskommuni- 
4 kation I in der gewählten Fremden Wirtschaffssprache 
. Englisch eine Lehrveranstaltungsprüfung. 
(8) Anstelle der Lehrveranstaltung Wirtschaftskom- 
2 munikation I in der Zweiten Fremden Wirtschaftssprache 
(Abs 6 Z f) kann die/der Studierende nach ihrer/seiner 
Wahl eine Lehrveranstaltung aus Betriebswirtschaftslehre 
des zweiten Studienabschnitts (§ 11 Abs 1) absolvieren, in 
diesem Fall gilt die Seguenzierung des § 12 Abs 1. 
’ahlfä- 
jngsart 
näß §3 
Absl 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
§ 7. Besondere Voraussetzungen 
für den Besuch einzelner 
Lehrveranstaltungen 
(1) Der Besuch der Lehrveranstaltung Wirtschafts 
kommunikation I in einer Fremden Wirtschaftssprache 
setzt die Beherrschung dieser Sprache im Umfang des 
Lehrplanes der österreichischen allgemeinbildenden hö 
heren Schulen voraus. 
(2) Der Besuch der Lehrveranstaltung Einführung in 
betriebliche Informationssysteme setzt Anwendersoftwa 
rekenntnisse im Ausmaß des Europäischen Computerfüh 
rerscheines (ECDL) voraus. 
(3) Der Besuch der Lehrveranstaltung Wirtschafts 
kommunikation II setzt die erfolgreiche Ablegung der Prü 
fung aus Wirtschaftskommunikation I in dieser Fremden 
Wirtschaftssprache voraus. 
(4) Der Besuch der Lehrveranstaltung Statistik setzt 
die erfolgreiche Ablegung der Prüfung aus Mathematik 
voraus. 
(5) Der Besuch der Lehrveranstaltungen Kostenrech 
nung I, International Business und Außenhandelstechnik, 
Politische Ökonomie und Wirtschaftsgeschichte, Wirt 
schaftspolitik und Institutionen sowie der Lehrveranstal 
tung gemäß § 6 Abs 6 iVm § 6 Abs 8 und - unbeschadet der 
Bestimmungen gemäß § 7 Abs 3 und 4 - Statistik und Wirt 
schaftskommunikation II setzt jeweils die erfolgreiche Ab 
legung der Prüfungen aus mindestens sechs der folgen 
den zehn Lehrveranstaltungen gemäß § 6 voraus: Buch 
haltung und Bilanzierung I, Finanzierung I, Marketing I, 
Personal/Führung/Organisation I, Einführung in betriebli 
che Informationssysteme, Grundlagen der Volkswirt 
schaftslehre, Wirtschaftsprivatrecht I, Europäisches und 
öffentliches Wirtschaftsrecht I, Mathematik und Wirt 
schaftskommunikation I. 
§ 8. Erste Diplomprüfung 
Die erste Diplomprüfung besteht aus den Lehrveran 
staltungsprüfungen einschließlich der Beurteilung der 
Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter 
gemäß § 6. 
§ 9. Übergang vom ersten 
in den zweiten Studienabschnitt 
(1) Es können nur dann Lehrveranstaltungen des zwei 
ten Studienabschnitts besucht und Prüfungen darüber ab 
gelegt werden, wenn aus den Lehrveranstaltungen des er 
sten Studienabschnitts zumindest 40 ECTS-Punkte er 
reicht worden sind. Die erfolgreiche Ablegung der Prüfun 
gen aus Mathematik und Wirtschaftskommunikation i ist 
jedenfalls Voraussetzung für den Besuch von Lehrveran 
staltungen aus Pflicht- und Wahlfächern des zweiten Stu 
dienabschnitts. 
(2) Lehrveranstaltungen eines Kompetenzfeldes oder 
einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre können erst 
nach Abschluss der ersten Diplomprüfung gemäß § 8 be 
sucht werden. 
Zweiter Studienabschnitt 
§ 10. Pflicht- und Wahlfächer 
im zweiten Studienabschnitt 
Pflicht- und Wahlfächer sind: 
sst 
(1) Betriebswirtschaftslehre 8 
(bzw. 6 
SSt., wenn eine Lehrveranstaltung 
gemäß § 6 Abs 8 bereits gewählt) 
(2) Volkswirtschaftslehre 6 
(3) Rechtswissenschaften 5 
(4) Erste Spezielle Betriebswirtschaftslehre 16 
(5) Zweite Spezielle Betriebswirtschaftslehre 16 
111
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.