Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2003)

Volkswirtschaft 
Studienplan für die Studienrichtung Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien 
(IdF des Beschlusses der Studienkommission vom 23. April 2002, nicht untersagt von der 
— Bundes-ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 7. Juni 2002, 
GZ 52.356/27-VIl/D/2/2002) 
Die Studienkommission Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien erlässt 
wähl» au f G rU nd des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts 
hafts- Studiengesetz — UniStG), BGBl I Nr 48/1997 idgF, nachfolgenden Studienplan für 
das Diplomstudium Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. 
itiona! 
Allnemeine Bestimmungen 
ancial 
§1. Qualifikationsprofil 
Das Diplomstudium Volkswirtschaft dient der wissen- 
— schaftlichen Berufsvorbildung in den Sozial- und Wirt 
schaftswissenschaften. Es vermittelt insbesondere jene 
methodischen und inhaltlichen Kenntnisse, welche die 
.. " Absolventinnen und Absolventen befähigen, ökonomi- 
ltlona sehe Zusammenhänge theoretisch und empirisch zu ana- 
lysieren, zu erklären und zu prognostizieren. Die Absol- 
hafts- ventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, ein 
schlägige Problemstellungen wissenschaftlich und pra- 
xisorientiert zu bearbeiten und als kompetente Ansprech- 
'■ l nte ' partner für diese Belange überall dort zu fungieren, wo 
volkswirtschaftliches Expertenwissen in Politik und Wirt 
schaft benötigt wird. 
§ 2. Studienaufbau, 
Gesamtstundenzahl 
hafts- d) Das Diplomstudium Volkswirtschaft dauert 8 Se 
mester und gliedert sich in 2 Studienabschnitte. Der erste 
■ Studienabschnitt dauert 2 Semester, der zweite Studien 
abschnitt 6 Semester. 
J (2) Das Diplomstudium Volkswirtschaft umfasst 125 
Semesterstunden (SSt). Davon entfallen 34 SSt auf die 
Pflichtfächer des ersten Studienabschnitts, 78 SSt auf die 
Pflicht- und Wahlfächer des zweiten Studienabschnitts 
sowie 13 SSt auf die freien Wahlfächer gemäß § 13 Abs 4 
Z 6 UniStG. 
(3) Der erste Studienabschnitt bildet zugleich die Stu 
dieneingangsphase gemäß § 38 Abs 1 UniStG. 
(4) Als Teil des Diplomstudiums Volkswirtschaft ist 
eine Diplomarbeit als wissenschaftliche Hausarbeit anzu 
fertigen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der 
Pflicht- oder Wahlfächer gemäß diesem Studienplan zu 
entnehmen. 
§ 3. Prüfungsarten 
(1) Leistungsnachweise im Sinne dieses Studienpla 
nes werden durch folgende Prüfungsarten erbracht: 
a) Lehrveranstaltungsprüfungen (§ 4 Z 26 UniStG), sie 
werden in diesem Studienplan mit LVP abgekürzt. 
b) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungs 
charakter (§ 4 Z 26 a UniStG), Abkürzung PI. 
c) Fachprüfungen (§ 4 Z 27 UniStG), Abkürzung FP. 
(2) Die jeweilige Prüfungsart wird unter Verwendung 
der Abkürzung bei jeder Lehrveranstaltung im Studienplan 
angegeben. 
(3) Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen hat 
die/der Lehrveranstaltungsleiter/in vor Beginn der Veran 
staltung die Studierenden in einer öffentlich zugänglichen 
Art und Weise über die Art der geforderten Teilleistungen 
zu informieren. Als öffentlich zugänglich gelten auch An 
gaben auf der Homepage des für die Veranstaltung zu 
ständigen Instituts. 
§ 4. ECTS-Punkte 
(1) Für Prüfungen zu Lehrveranstaltungen werden 
ECTS-Punkte (European Credit Transfer System - ECTS, 
87/327/EWG, Amtsblatt Nr. L 166 vom ■ 25.06.1987, 
CELEX-Nr. 387D0327) in Abhängigkeit vom Stundenaus 
maß der geprüften Lehrveranstaltung zugeteilt. Für Lehr 
veranstaltungsprüfungen einschließlich der Lehrveran 
staltungen mit immanentem Prüfungscharakter werden 
1,75 ECTS-Punkte pro Semesterstunde zugeteilt. Davon 
abweichend werden für die Lehrveranstaltungsprüfung 
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