Schlussbestimmunaen
§ 17. Inkrafttreten
Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
§ 18 Übergangsbestimmungen
(1) Ordentliche Studierende, die zum Zeitpunkt des
In-Kraft-Tretens dieses Studienplans den ersten Studien
abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, sind berech
tigt, diesen in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüg
lich 1 Semester entsprechenden Zeitraum abzuschließen.
Nach Übertritt in den zweiten Studienabschnitt sind sie be
rechtigt, diesen in einem der gesetzlichen Studiendauer
zuzüglich 3 Semester entsprechenden Zeitraum abzu
schließen.
(2) Ordentliche Studierende, die zum Zeitpunkt des
In-Kraft-Tretens dieses Studienplans den zweiten Stu
dienabschnitt noch nicht abgeschlossen haben, sind be
rechtigt, diesen in einem der gesetzlichen Studiendauer
zuzüglich 3 Semester entsprechenden Zeitraum abzu
schließen.
Anhang 1: Interdisziplinäre
Vertiefungsfächer
Prüfungsmodus A:
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal
tungen:
Bezeichnung der Lehrveranstaltung
Grundkurs I
Grundkurs II
Vertiefungskurs I
Vertiefungskurs II
Vertiefungskurs III
Vertiefungskurs IV
Vertiefungskurs V
Vertiefungskurs VI
SSt Prüfungsart
gemäß § 3
Abs 2
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
2 PI
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgre
chen Abschluss der Grundkurse voraus.
Prüfungsmodus B:
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveransta
tungen:
oezeicnnung uer Lenrveransianung ööt
Grundkurs I 2
Grundkurs II 2
Vertiefungskurs I 2
Vertiefungskurs II 2
Vertiefungskurs III 2
i luiunyx
gemäß §3 Atu
I
1
im Rahmend:
Fachprüfun
Vertiefungskursiv 2 im Rahmend:
Fachprüfu«:
Vertiefungskurs V 2 im Rahmend:
Fachprüfur
Vertiefungskurs VI 2 im Rahmend:
Fachprüfun:
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgre
chen Abschluss der Grundkurse voraus.
Die Fachprüfung umfasst einen maximal vierstünd
gen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil ur
wird als Einzelprüfung abgelegt. Die Zulassung zur
mündlichen Prüfungsteil setzt die positive Beurteilung de:
schriftlichen Prüfungsteiles voraus. Für die Vertiefung:
kurse III bis VI erfolgen daher keine gesonderten Le
stungsüberprüfungen.
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Inti
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frei
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Inti
frei
9fE
Liste der Interdisziplinären Vertiefungsfächer undZs-
Ordnung zu einem Prüfungsmodus:
Prüfungsmodus A:
Geld und Finanzierung
Heterodoxe Ökonomie
Internationale Wirtschaft und Entwicklung
Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft
Wirtschaft und Raum
Prüfungsmodus B:
Derzeit gibt es keine Fächer zu diesem Prüfungsnit
dus.
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