Wirtschaftspädagogik
Studienplan für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik
an der Wirtschaftsuniversität Wien
(IdF des Beschlusses der Studienkommission vom 23. April 2002, nicht untersagt von der
Bundes-ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 7. Juni 2002,
GZ 52.356/28-VIl/D/2/2002)
Die Studienkommission Wirtschaftspädagogik an der Wirtschaftsuniversität Wien
erlässt auf Grund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten
(Universitäts-Studiengesetz — UniStG), BGBl I Nr 48/1997 idgF,
nachfolgenden Studienplan für das Diplomstudium Wirtschaftspädagogik
an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Qualifikationsprofil
Die Studierenden sollen nach Abschluss des Ausbil
dungsganges in der Lage sein,
• Wirtschaftsunterricht in berufsbildenden mittleren und
höheren Schulen (HAK, HTL, HBLA, HAS etc.) in unter
schiedlich komplexen Situationen auf der Basis des
Standes der Bezugswissenschaften (insbesondere der
Erziehungswissenschaft, der Psychologie, der Be
triebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre)
zu planen, durchzuführen und zu evaluieren;
• handlungsbezogene Kompetenzen, wie Kommunizie
ren, Verhandeln, Moderieren, Beraten zu schulen und
weiterzuentwickeln;
• Bildungsprozesse mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in
der betrieblichen und überbetrieblichen Erwachsenen
bildung zu planen, durchzuführen und zu evaluieren;
• an der bildungspolitischen Diskussion zu Fragen der
Gestaltung von Bildungssystemen als informierte und
engagierte Partner teilzunehmen;
• auf Grund der erworbenen fachlichen und sozialen
Kompetenzen Arbeitsplätze im betriebswirtschaftli
chen Bereich auch außerhalb der Schule zu erlangen
und deren Anforderungen entsprechend zu erfüllen;
• das Interesse an persönlicher Weiterbildung lebendig
zu erhalten;
• die erworbenen wissenschaftlichen Kompetenzen in re
flektierter Weise anzuwenden.
§ 2. Studienaufbau,
Gesamtstundenzahl
(1) Das Diplomstudium Wirtschaftspädagogik dauert
9 Semester und gliedert sich in 2 Studienabschnitte. Der
erste Studienabschnitt dauert 2 Semester, der zweite Stu
dienabschnitt 7 Semester.
(2) Das Diplomstudium Wirtschaftspädagogik um
fasst 140 Semesterwochenstunden (SSt). Davon entfallen
34 SSt auf die Pflichtfächer des ersten Studienabschnitts,
92 SSt auf die Pflicht- und Wahlfächer des zweiten Stu
dienabschnitts sowie 14 SSt auf die freien Wahlfächer ge
mäß § 13 Abs 4 Z6 UniStG.
(3) Zur Erprobung der pädagogischen und fachdidak
tischen Ausbildung ist im zweiten Studienabschnitt ein
Schulpraktikum an berufsbildenden mittleren und höhe
ren Schulen im Umfang von 12 Wochen (vgl. UniStG Anla
ge 1, 6.14) einschließlich einer begleitenden Lehrveran
staltung an der Universität zu absolvieren.
(4) Der erste Studienabschnitt bildet zugleich die Stu
dieneingangsphase gemäß § 38 Abs1 UniStG.
(5) Als Teil des Diplomstudiums Wirtschaftspädago
gik ist eine Diplomarbeit als wissenschaftliche Hausarbeit
anzufertigen.
§ 3. Prüfungsarten
(1) Leistungsnachweise im Sinne dieses Studienpla
nes werden durch folgende Prüfungsarten erbracht:
(a) Lehrveranstaltungsprüfungen (§ 4 Z 26 UniStG),
sie werden in diesem Studienplan mit LVP abgekürzt;
(b) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungs
charakter (§ 4 Z 26 a UniStG), Abkürzung PI;
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