Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2003)

Wirtschaftspädagogik 
Studienplan für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik 
an der Wirtschaftsuniversität Wien 
(IdF des Beschlusses der Studienkommission vom 23. April 2002, nicht untersagt von der 
Bundes-ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 7. Juni 2002, 
GZ 52.356/28-VIl/D/2/2002) 
Die Studienkommission Wirtschaftspädagogik an der Wirtschaftsuniversität Wien 
erlässt auf Grund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten 
(Universitäts-Studiengesetz — UniStG), BGBl I Nr 48/1997 idgF, 
nachfolgenden Studienplan für das Diplomstudium Wirtschaftspädagogik 
an der Wirtschaftsuniversität Wien. 
Allgemeine Bestimmungen 
§ 1. Qualifikationsprofil 
Die Studierenden sollen nach Abschluss des Ausbil 
dungsganges in der Lage sein, 
• Wirtschaftsunterricht in berufsbildenden mittleren und 
höheren Schulen (HAK, HTL, HBLA, HAS etc.) in unter 
schiedlich komplexen Situationen auf der Basis des 
Standes der Bezugswissenschaften (insbesondere der 
Erziehungswissenschaft, der Psychologie, der Be 
triebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre) 
zu planen, durchzuführen und zu evaluieren; 
• handlungsbezogene Kompetenzen, wie Kommunizie 
ren, Verhandeln, Moderieren, Beraten zu schulen und 
weiterzuentwickeln; 
• Bildungsprozesse mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in 
der betrieblichen und überbetrieblichen Erwachsenen 
bildung zu planen, durchzuführen und zu evaluieren; 
• an der bildungspolitischen Diskussion zu Fragen der 
Gestaltung von Bildungssystemen als informierte und 
engagierte Partner teilzunehmen; 
• auf Grund der erworbenen fachlichen und sozialen 
Kompetenzen Arbeitsplätze im betriebswirtschaftli 
chen Bereich auch außerhalb der Schule zu erlangen 
und deren Anforderungen entsprechend zu erfüllen; 
• das Interesse an persönlicher Weiterbildung lebendig 
zu erhalten; 
• die erworbenen wissenschaftlichen Kompetenzen in re 
flektierter Weise anzuwenden. 
§ 2. Studienaufbau, 
Gesamtstundenzahl 
(1) Das Diplomstudium Wirtschaftspädagogik dauert 
9 Semester und gliedert sich in 2 Studienabschnitte. Der 
erste Studienabschnitt dauert 2 Semester, der zweite Stu 
dienabschnitt 7 Semester. 
(2) Das Diplomstudium Wirtschaftspädagogik um 
fasst 140 Semesterwochenstunden (SSt). Davon entfallen 
34 SSt auf die Pflichtfächer des ersten Studienabschnitts, 
92 SSt auf die Pflicht- und Wahlfächer des zweiten Stu 
dienabschnitts sowie 14 SSt auf die freien Wahlfächer ge 
mäß § 13 Abs 4 Z6 UniStG. 
(3) Zur Erprobung der pädagogischen und fachdidak 
tischen Ausbildung ist im zweiten Studienabschnitt ein 
Schulpraktikum an berufsbildenden mittleren und höhe 
ren Schulen im Umfang von 12 Wochen (vgl. UniStG Anla 
ge 1, 6.14) einschließlich einer begleitenden Lehrveran 
staltung an der Universität zu absolvieren. 
(4) Der erste Studienabschnitt bildet zugleich die Stu 
dieneingangsphase gemäß § 38 Abs1 UniStG. 
(5) Als Teil des Diplomstudiums Wirtschaftspädago 
gik ist eine Diplomarbeit als wissenschaftliche Hausarbeit 
anzufertigen. 
§ 3. Prüfungsarten 
(1) Leistungsnachweise im Sinne dieses Studienpla 
nes werden durch folgende Prüfungsarten erbracht: 
(a) Lehrveranstaltungsprüfungen (§ 4 Z 26 UniStG), 
sie werden in diesem Studienplan mit LVP abgekürzt; 
(b) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungs 
charakter (§ 4 Z 26 a UniStG), Abkürzung PI; 
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