Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2003)

(c) Fachprüfungen (§ 4 Z 27 UniStG), Abkürzung FP. 
(2) Oie jeweilige Prüfungsart wird unter Verwendung 
der Abkürzung bei jeder Lehrveranstaltung im Studienplan 
angegeben. 
(3) Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen hat 
die/der Lehrveranstaltungsleiter/in vor Beginn der Veran 
staltung die Studierenden in einer öffentlieh zugänglichen 
Art und Weise über die Art der geforderten Teilleistungen 
zu informieren. Als öffentlich zugänglich gelten auch An 
gaben auf der Flomepage des für die Veranstaltung zu 
ständigen Instituts. 
§ 4. ECTS-Punkte 
(1) Für Prüfungen zu Lehrveranstaltungen werden 
ECTS-Punkte (European Credit Transfer System - ECTS, 
87/327/EWG, Amtsblatt Nr. L 166 vom 25.06.1987, 
CELEX-Nr. 387D0327) in Abhängigkeit vom Stundenaus 
maß der geprüften Lehrveranstaltung zugeteilt. Für Lehr 
veranstaltungsprüfungen einschließlich der Lehrveran 
staltungen mit immanentem Prüfungscharakter werden 
1.75 ECTS-Punkte pro Semesterstunde zugeteiit. Davon 
abweichend werden für die Lehrveranstaltungsprüfung 
Wirtschaftsprivatrecht I (§ 6 Abs 3 Z1) 4 ECTS-Punkte zu 
geteilt. 
(2) So weit in einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre 
(§ 20) oder in einem Kompetenzfeld (§ 22) die Ablegung 
einer Fachprüfung vorgeschrieben ist, werden für diese 
Fachprüfung so viele ECTS-Punkte zugeteilt wie nach der 
Regel des Abs 1 Satz 2 auf jene Lehrveranstaltungen ent 
fallen, für die keine Lehrveranstaltungsprüfung vorgese 
hen ist. 
(3) Für die positiv beurteilte Diplomarbeit werden 
20.75 ECTS-Punkte zugeteilt. 
(4) Für das Schulpraktium einschließlich der Begleit 
veranstaltung werden 3,75 ECTS-Punkte zugereilt. 
Erster Studienabschnitt 
§ 5. Pflichtfächer 
im ersten Studienabschnitt 
Pflichtfächer im ersten Studienabschnitt sind: 
Bezeichnung des Faches SSt 
(1) Betriebswirtschaftslehre 12 
(2) Volkswirtschaftslehre 6 
(3) Rechtswissenschaften 4 
(4) Mathematik und Statistik 4 
(5) Fremde Wirtschaftssprache 4 
nach Wahl der Studierenden: 
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, 
Russisch, Tschechisch 
(6) Wirtschaftspädagogik 
staltu 
Fremt 
§ 6. Lehrveranstaltungen 
aus den Pflichtfächern 
im ersten Studienabschnitt 
Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im erst! 
Studienabschnitt sind: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung 
SSt Prüfungsi 
gemäßl. 
Abi. 
(1) in Betriebswirtschaftslehre: 
1. Buchhaltung und Bilanzierung I 
2. Finanzierung I 
3. Marketing I 
4. Personal/Führung/Organisation I 
5. Beschaffung, Logistik, Produktion I 
6. Einführung in betriebliche Informations 
systeme 
(2) in Volkswirtschaftslehre: 
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 
Politische Ökonomie und Wirtschafts 
geschichte 
Wirtschaftspolitik und Institutionen 
(3) in den Rechtswissenschaften: 
Wirtschaftsprivatrecht I 
Europäisches und öffentliches 
Wirtschaftsrecht I 
(4) in Mathematik und Statistik: 
1. Mathematik 
2. Statistik 
2. Wirtschaftskommunikation II 
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(5) in der Fremden Wirtschaftssprache: 
Wirtschaftskommunikation I 2 
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(6) in der Wirtschaftspädagogik: 
Einführung in die Wirtschaftspädagogik 2 
Betriebswirtschaftslehre unter 
didaktischem Aspekt 2 
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(7) Abweichend von Abs 5 Z 1 ist die Lehrveranstt 
tung Wirtschaftskommunikation I mit einer Lehrverar 
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