(c) Fachprüfungen (§ 4 Z 27 UniStG), Abkürzung FP.
(2) Oie jeweilige Prüfungsart wird unter Verwendung
der Abkürzung bei jeder Lehrveranstaltung im Studienplan
angegeben.
(3) Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen hat
die/der Lehrveranstaltungsleiter/in vor Beginn der Veran
staltung die Studierenden in einer öffentlieh zugänglichen
Art und Weise über die Art der geforderten Teilleistungen
zu informieren. Als öffentlich zugänglich gelten auch An
gaben auf der Flomepage des für die Veranstaltung zu
ständigen Instituts.
§ 4. ECTS-Punkte
(1) Für Prüfungen zu Lehrveranstaltungen werden
ECTS-Punkte (European Credit Transfer System - ECTS,
87/327/EWG, Amtsblatt Nr. L 166 vom 25.06.1987,
CELEX-Nr. 387D0327) in Abhängigkeit vom Stundenaus
maß der geprüften Lehrveranstaltung zugeteilt. Für Lehr
veranstaltungsprüfungen einschließlich der Lehrveran
staltungen mit immanentem Prüfungscharakter werden
1.75 ECTS-Punkte pro Semesterstunde zugeteiit. Davon
abweichend werden für die Lehrveranstaltungsprüfung
Wirtschaftsprivatrecht I (§ 6 Abs 3 Z1) 4 ECTS-Punkte zu
geteilt.
(2) So weit in einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre
(§ 20) oder in einem Kompetenzfeld (§ 22) die Ablegung
einer Fachprüfung vorgeschrieben ist, werden für diese
Fachprüfung so viele ECTS-Punkte zugeteilt wie nach der
Regel des Abs 1 Satz 2 auf jene Lehrveranstaltungen ent
fallen, für die keine Lehrveranstaltungsprüfung vorgese
hen ist.
(3) Für die positiv beurteilte Diplomarbeit werden
20.75 ECTS-Punkte zugeteilt.
(4) Für das Schulpraktium einschließlich der Begleit
veranstaltung werden 3,75 ECTS-Punkte zugereilt.
Erster Studienabschnitt
§ 5. Pflichtfächer
im ersten Studienabschnitt
Pflichtfächer im ersten Studienabschnitt sind:
Bezeichnung des Faches SSt
(1) Betriebswirtschaftslehre 12
(2) Volkswirtschaftslehre 6
(3) Rechtswissenschaften 4
(4) Mathematik und Statistik 4
(5) Fremde Wirtschaftssprache 4
nach Wahl der Studierenden:
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch,
Russisch, Tschechisch
(6) Wirtschaftspädagogik
staltu
Fremt
§ 6. Lehrveranstaltungen
aus den Pflichtfächern
im ersten Studienabschnitt
Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im erst!
Studienabschnitt sind:
Bezeichnung der Lehrveranstaltung
SSt Prüfungsi
gemäßl.
Abi.
(1) in Betriebswirtschaftslehre:
1. Buchhaltung und Bilanzierung I
2. Finanzierung I
3. Marketing I
4. Personal/Führung/Organisation I
5. Beschaffung, Logistik, Produktion I
6. Einführung in betriebliche Informations
systeme
(2) in Volkswirtschaftslehre:
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
Politische Ökonomie und Wirtschafts
geschichte
Wirtschaftspolitik und Institutionen
(3) in den Rechtswissenschaften:
Wirtschaftsprivatrecht I
Europäisches und öffentliches
Wirtschaftsrecht I
(4) in Mathematik und Statistik:
1. Mathematik
2. Statistik
2. Wirtschaftskommunikation II
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(5) in der Fremden Wirtschaftssprache:
Wirtschaftskommunikation I 2
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Abs 7
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(6) in der Wirtschaftspädagogik:
Einführung in die Wirtschaftspädagogik 2
Betriebswirtschaftslehre unter
didaktischem Aspekt 2
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(7) Abweichend von Abs 5 Z 1 ist die Lehrveranstt
tung Wirtschaftskommunikation I mit einer Lehrverar
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