Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2003)

(6) Das Schulpraktikum ist gemeinsam mit der beglei 
tenden Lehrveranstaltung grundsätzlich in einem Seme 
ster zu absolvieren. Wird das Schulpraktikum gern. Abs 3 
auf zwei Semester aufgeteilt, ist der Besuch der begleiten 
den Lehrveranstaltung abhängig von der Zuteilung durch 
den Lehrveranstaltungsleiter. 
(7) Die Zuweisung an eine berufsbildende mittlere und 
höhere Schule hat über Ansuchen der/des ordentlichen 
Hörers im Wege der Abteilung für Wirtschaftspädagogik 
durch die zuständige Landesschulbehörde im Einverneh 
men mit der Abteilung für Wirtschaftspädagogik zu erfol 
gen. 
(8) Das Schulpraktikum hat jedenfalls Lehrübungen in 
Form von Übernahme ganzer Unterrichtsstunden durch 
die/den Studierenden zu enthalten. 
(9) Die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme 
am Schulpraktikum wird durch den Betreuungslehrer aus 
gestellt und über die Abteilung für Wirtschaftspädagogik 
der Studien- und Prüfungsabteilung übermittelt. 
Überaanasbestimmunnen Vertif 
§ 28. Übergangsbestimmungen V rt 
(1) Ordentliche Studierende, die zum Zeitpunkt t. ^ ertl< 
In-Kraft-Tretens dieses Studienpians den ersten Studie 
abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, sind berec Vert " 
tigt, diesen in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzü 
lieh 1 Semester entsprechenden Zeitraum abzuschließe 
Hach Übertritt in den zweiten Studienabschnitt sind siet c 
rechtigt, diesen in einem der gesetzlichen Studiendai ctlen 
zuzüglich 3 Semester entsprechenden Zeitraum ata c 
schließen. 9 en 
(2) Ordentliche Studierende, die zum Zeitpunkt* 
In-Kraft-Tretens dieses Studienplans den zweiten Sti 
dienabschnitt noch nicht abgeschlossen haben, sind t ® chr 
rechtigt, diesen in einem der gesetzlichen Studiendai- kurs 
zuzüglich 3 Semester entsprechenden Zeitraum abz stun 
schließen. 
§ 25. Freie Wahlfächer 
(1) Die Studierenden haben Leistungsnachweise über 
freie Wahlfächer laut § 13 Abs 4 Z 6 UniStG im Ausmaß 
von 14 SSt zu erbringen. 
(2) Die freien Wahlfächer können aus den Lehrveran 
staltungen aller anerkannten inländischen und ausländi 
schen Universitäten ausgewählt werden, soweit Prüfun 
gen über diese Lehrveranstaltungen zu erbringen sind Im 
Anhang 4 sind sich ausschließende Wahlmöglichkeiten 
angeführt. 
§ 26. Zweite Diplomprüfung 
(1) Die zweite Diplomprüfung ist abgeschlossen, 
wenn die/der Studierende aus allen Pflicht- sowie den ge 
wählten Wahlfächern alle Leistungsnachweise im Sinne 
dieses Studienplanes erworben hat, das Schulpraktikum 
einschließlich der Begleitveranstaltung positiv abge 
schlossen hat und die Diplomarbeit positiv beurteilt wur 
de. 
(2) Im Abschlusszeugnis ist zusätzlich das Thema der 
Diplomarbeit und deren Beurteilung anzuführen. 
Schlussbestimmunaen 
§ 27. Inkrafttreten 
Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft. 
Anhang 1: 
Spezielle Betriebswirtschaftslehren 
Prüfungsmodus A: 
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveransta 
tungen: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSI Priifungs: 
gemäß § 3 Ais 
Grundkurs I 2 7 
Grundkurs II 2 
Vertiefungskurs I 2 f 
Vertiefungskurs II 2 p 
Vertiefungskurs III 2 P 
Vertiefungskurs IV 2 F 
Vertiefungskurs V 2 f 
Vertiefungskurs VI 2 
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei 
chen Abschluss der Grundkurse voraus. 
Prüfungsmodus ß: 
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveransta 
tungen: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt Priifungsn 
gemäß §3 Abs i 
Grundkurs I 2 
Grundkurs II 2 
Vertiefungskurs I 2 
Vertiefungskurs II 2 
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