Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2003)

die Lehrveranstaltung aus Wirtschaftsprivatrecht I gemäß 
§ 6 Abs 3 Z1 4 ECTS-Punkte vergeben. 
(2) So weit in einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre 
(§ 13), in Privatrecht (§ 11 Abs 4), oder in Öffentlichem 
Wirtschaftsrecht (§ 11 Abs 5) die Ablegung einer Fachprü 
fung vorgeschrieben ist, werden für diese Fachprüfung so 
viele ECTS-Punkte vergeben wie nach der Regel des Abs 1 
Satz 2 auf jene Lehrveranstaltungen entfallen, für die keine 
Lehrveranstaltungsprüfung vorgesehen ist. 
(3) Für die positiv beurteilte Diplomarbeit werden 
20,75 ECTS-Punkte vergeben. 
Erster Studienabschnitt 
§ 5. Pflichtfächer 
im ersten Studienabschnitt 
Pflichtfächer im ersten Studienabschnitt sind: 
Bezeichnung des Faches SSt 
(1) Betriebswirtschaftslehre 10 
(2) Volkswirtschaftslehre 6 
(3) Rechtswissenschaften 6 
(4) Mathematik und Statistik 4 
(5) Fremde Wirtschaftssprache 4 
Nach Wahl der Studierenden: Englisch, 
Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, 
Tschechisch 
(6) Sozialwissenschaften 4 
§ 6. Lehrveranstaltungen 
aus den Pflichtfächern 
im ersten Studienabschnitt 
Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im ersten 
Studienabschnitt sind: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt Prüfungsart 
gemäß § 3 
Abs 2 . 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
LVP 
(1) in Betriebswirtschaftslehre: 
1. Buchhaltung und Bilanzierung I 2 
2. Finanzierung i 2 
3. Marketing I 2 
4. Personal/Führung/Organisation I 2 
5. Einführung in betriebliche Informations 
systeme 2 
(2) in Volkswirtschaftslehre: 
1. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 2 
2. Politische Ökonomie und Wirtschafts 
geschichte 2 PI 
3. Wirtschaftspolitik und Institutionen 2 LVP 
(3) in den Rechtswissenschaften: 
1. Wirtschaftsprivatrecht I 2 LVP 
2. Europäisches und öffentliches 
Wirtschaftsrecht i 2 LVP 
3. Steuerrecht und seine Grundlagen 
im Unternehmensrecht 1 LVP 
4. Arbeits- und Sozial recht 1 LVP 
(4) in Mathematik und Statistik: 
1. Mathematik 2 LVP 
2. Statistik 2 PI 
(5) in der Fremden Wirtschaftssprache: 
1. Wirtschaftskommunikation I 2 PI 
(Abs 7: 
LVP] 
2. Wirtschaftskommunikation II 2 Pli 
(6) in Sozialwissenschaften nach Wahl im Ausmal 
von 4 SSt: 
1. Einführung in die Soziologie 2 LVP 
2. Einführung in die Wirtschafts- und 
Sozialgeschichte 2 LVP, 
3. Einführung in die Wirtschafts 
geographie 2 LVP' 
(7) Abweichend von Abs 5 Z 1 ist die Lehrveranstal 
tung Wirtschaftskommunikation I mit einer Lehrveran 
staltungsprüfung abzuschließen, sofern die gewählt 
Fremde Wirtschaftssprache Englisch ist. 
§ 7. Besondere Voraussetzungen 
für den Besuch einzelner 
Lehrveranstaltungen 
(1) Der Besuch der Lehrveranstaltung Wirtschafts- 
koramunikation I in einer Fremden Wirtschaftssprache 
setzt die Beherrschung dieser Sprache im Umfang des 
Lehrplanes der österreichischen allgemeinbildenden hö 
heren Schulen voraus. 
(2) Der Besuch der Lehrveranstaltung Wirtschafts 
kommunikation II setzt die erfolgreiche Ablegung der Prü 
fungen aus Wirtschaftskommunikation I in dieser Frem 
den Wirtschaftssprache und mindestens fünf der folgen 
den neun Lehrveranstaltungen gemäß § 6 voraus: Buch 
haltung und Bilanzierung I, Finanzierung I, Marketing! 
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