Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2003/04)

der geforderten Teilleistungen zu informieren. Als öffent 
lich zugänglich gelten auch Angaben auf der Homepage 
des für die Lehrveranstaltung zuständigen Instituts. 
§ 4. ECTS-Punkte 
(1) (Für Prüfungen zu Lehrveranstaltungen werden 
ECTS-Punkte (European Credit Transfer System - ECTS, 
87/327/EWG, Amtsblatt Nr. L 166 vom 25.06.1987, CE- 
LEX-Nr. 38700327) in Abhängigkeit vom Stundenausmaß 
der geprüften Lehrveranstaltung zugeteilt. Für Lehrveran 
staltungsprüfungen einschließlich der Lehrveranstaltun 
gen mit immanentem Prüfungscharakter werden 1,75 
ECTS-Punkte pro Semesterstunde zugeteilt. Davon ab 
weichend werden für die Lehrveranstaltungsprüfung aus 
Wirtschaftsprivatrecht I (§ 6 Abs 4 Z 2) 4 ECTS-Punkte zu 
geteilt. Für die Fachprüfung aus Grundlagen der Volks 
wirtschaftslehre unter Berücksichtigung mathematischer 
Methoden werden 7 ECTS-Punkte zugeteilt. 
(2) Soweit in einem Kompetenzfeld oder einer speziel 
len Betriebswirtschaftslehre die Ablegung einer Fachprü 
fung vorgeschrieben ist, werden für diese Fachprüfung so 
viele ECTS-Punkte zugeteilt, wie nach der Regel des Abs 1 
Satz 2 auf jene Lehrveranstaltungen entfallen, fürdie keine 
Lehrveranstaltungsprüfungen oder prüfungsimmanente 
Lehrveranstaltungen vorgesehen sind. 
(3) Für die positiv beurteilte Diplomarbeit werden 
20,75 ECTS-Punkte zugeteilt. 
Erster Studienabschnitt 
§ 5. Pflichtfächer 
im ersten Studienabschnitt 
Pflichtfächer im ersten Studienabschnitt sind 
Bezeichnung des Faches SS! 
(1) Grundlagen der Volkswirtschaftslehre unter 
Berücksichtigung mathematischer Methoden 4 
(2) Betriebswirtschaftslehre 16 
(3) Volkswirtschaftslehre 4 
(4) Rechtswissenschaften 4 
(5) Statistik 2 
(6) Fremde Wirtschaftssprache 4 
nach Wahl der Studierenden: 
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, 
Russisch, Tschechisch 
102 
§ 6. Lehrveranstaltungen und 
Prüfungen aus den Pflichtfächern 
im ersten Studienabschnitt 
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ehern im ersten Studienabschnitt sind 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung 
Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus den Pflicht® unC j 
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(1) Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 
unter Berücksichtigung mathematischer 
Methoden: 
Grundlagen Teil A 
(Grundlagen der Volks 
wirtschaftslehre) 2 
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sehr 
1. 
2. 
Grundlagen Teil B 
(Grundlagen der 
Mathematik) 
(2) in Betriebswirtschaftslehre: 
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Fachprüfurtl 
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Fachprüfune kon 
Buchhaltung und 
Bilanzierung I 
2. Marketing I 
3. Personal/Führung/ 
Organisation I 
4. Einführung in betriebliche 
Informationssysteme 2 
5. Kostenrechnung I 2 
6. Beschaffung/Logistik/ 
Produktion I 2 
7. Finanzierung I 2 
8. Rechnerpraktikum: 
Betriebliche Informations 
systeme 2 
(3) in Volkswirtschaftslehre: 
1. Politische Ökonomie und 
Wirtschaftsgeschichte 2 
2. Wirtschaftspolitik und 
Institutionen 2 
(4) in den Rechtswissenschaften: 
1. Europäisches und 
öffentliches Wirtschafts 
recht I 2 
2. Wirtschaftsprivatrecht I 2 
(5) in Statistik 2 
(6) in der gewählten Fremden Wirtschaftssprache: 
1. Wirtschafts 
set 
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1. 
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2. 
kommunikation I 
Wirtschafts 
kommunikation II 
2
	        
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