Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2003/04)

J Volkswirtschaft 
aPhy j; Studienplan für die Studienrichtung Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien 
wähl f 
, h j (idF des Beschlusses der Studienkommission vom 26. Februar 2003, nicht untersagt von 
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 2. Juni 2003, 
GZ 52.356/3-VII/6/2003) 
itionail 
Die Studienkommission Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien erlässt auf 
ancial Grund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studien 
gesetz — UniStG), BGBl I Nr 48/1997 idgF, nachfolgenden Studienplan für das 
tiOTa ! Diplomstudium Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. 
Allrifimeine Bestimmungen 
tionaij § 1. Qualifikationsprofil 
Das Diplomstudium Volkswirtschaft dient der wissen- 
iafts-| schaftlichen Berufsvorbildung in den Sozial- und Wirt- 
| Schaftswissenschaften. Es vermittelt insbesondere jene 
, 7(1 methodischen und inhaltlichen Kenntnisse, welche die 
'I Absolventinnen und Absolventen befähigen, ökonomi- 
J sehe Zusammenhänge theoretisch und empirisch zu ana- 
| lysieren, zu erklären und zu prognostizieren. Die Absol- 
I ventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, ein- 
- l| schlägige Problemstellungen wissenschaftlich und pra- 
xisorientiert zu bearbeiten und als kompetente Ansprech- 
_ | partner für diese Belange überall dort zu fungieren, wo 
igftjJ| volkswirtschaftliches Expertenwissen in Politik und Wirt- 
I schaff benötigt wird. 
§ 2. Studienaufbau, 
Gesamtstundenzahl 
(1) Das Diplomstudium Volkswirtschaft dauert 8 Se- 
* mester und gliedert sich in 2 Studienabschnitte. Der erste 
( Studienabschnitt dauert 2 Semester, der zweite Studien 
abschnitt 6 Semester. 
(2) Das Diplomstudium Volkswirtschaft umfasst 
' 125 Semesterstunden (SSt). Davon entfallen 34 SSt auf 
I die Pflichtfächer des ersten Studienabschnitts, 78 SSt aut 
i die Pflicht- und Wahlfächer des zweiten Studienabschnitts 
S sowie 13 SSt auf die freien Wahlfächer gemäß § 13 Abs 4 
I Z 6 UniStG. 
(3) Der erste Studienabschnitt bildet zugleich die Stu- 
1 dieneingangsphase gemäß § 38 Abs 1 UniStG. 
(4) Als Teil des Diplomstudiums Volkswirtschaft ist 
I eine Diplomarbeit als wissenschaftliche Hausarbeit anzu- 
fertigen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der 
Pflicht- oder Wahlfächer gemäß diesem Studienplan zu 
entnehmen. 
§ 3. Prüfungsarten 
(1) Leistungsnachweise im Sinne dieses Studienpla 
nes werden durch folgende Prüfungsarten erbracht: 
a) Lehrveranstaltungsprüfungen (§ 4 Z 26 UniStG), sie 
werden in diesem Studienplan mit LVP abgekürzt. 
b) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungs 
charakter (§ 4 Z 26 a UniStG), Abkürzung PL 
c) Fachprüfungen (§ 4 Z 27 UniStG), Abkürzung FP. 
(2) Die jeweilige Prüfungsart wird unter Verwendung 
der Abkürzung bei jeder Lehrveranstaltung im Studien 
plan angegeben. 
(3) Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen hat 
die/der Lehrveranstaltungsleiter/in vor Beginn der Veran 
staltung die Studierenden in einer öffentlich zugänglichen 
Art und Weise über die Art der geforderten Teilleistungen 
zu informieren. Als öffentlich zugänglich gelten auch An 
gaben auf der Homepage des für die Veranstaltung zu 
ständigen Instituts, 
§ 4. ECTS-Punkte 
(1) Für Prüfungen zu Lehrveranstaltungen werden 
ECTS-Punkte (European Credit Transfer System - ECTS, 
87/327/EWG, Amtsblatt Nr, L 166 vom 25.06.1987, 
CELEX-Nr. 387D0327) in Abhängigkeit vom Stundenaus 
maß der geprüften Lehrveranstaltung zugeteilt. Für Lehr 
veranstaltungsprüfungen einschließlich der Lehrveran 
staltungen mit immanentem Prüfungscharakter werden 
1.75 ECTS-Punkte pro Semesterstunde zugeteilt. Davon 
abweichend werden für die Lehrveranstaltungsprüfung 
aus Wirtschaftsprivatrecht I (§ 6 Abs 4 Z 2) 4 ECTS-Punkte 
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