Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2003/04)

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setzt die Beherrschung dieser Sprache im Umfang des 
Lehrplanes der österreichischen allgemeinbildenden hö 
heren Schulen voraus. 
(2) Der Besuch der Lehrveranstaltung Einführung in 
betriebliche Informationssysteme setzt Anwendersoftwa 
rekenntnisse im Ausmaß des Europäischen Computerfüh 
rerscheines (ECDL) voraus. 
(3) Der Besuch der folgenden Lehrveranstaltungen 
und die Zulassung zu den entsprechenden Prüfungen ist 
an keine weiteren Voraussetzungen gebunden: 
1. Grundlagen Teil A (Grundlagen der Volkswirtschafts 
lehre, § 6 Abs 1 Z 1) 
2. Grundlagen Teil B (Grundlagen der Mathematik, § 6 
Abs 1 Z 2) 
3. Buchhaltung und Bilanzierung I (§ 6 Abs 3 Z1) 
4. Marketing I (§ 6 Abs 3 Z 2) 
5. Personal/Führung/Organisation l (§ 6 Abs 3 Z 3) 
6. Einführung in betriebliche Informationssysteme (§ 6 
Abs 3 Z 4) 
7. Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I (§ 6 
Abs 4 Z1) 
8. Wirtschaftskommunikation I (§6 Abs 6 Z1). 
(4) Für den Besuch aller übrigen Lehrveranstaltungen 
des ersten Studienabschnittes und die Zulassung zu den 
entsprechenden Prüfungen sind die positive Beurteilung 
der Fachprüfung aus Grundlagen der Volkswirtschaftsleh 
re unter Berücksichtigung mathematischer Methoden (§ 6 
Abs 7) sowie von mindestens vier der sechs in Abs 3 Z 3 
bis 8 angeführten Lehrveranstaltungen bzw. der entspre 
chenden Prüfungen erforderlich. 
(5) Der Besuch der Lehrveranstaltung Wirtschafts 
kommunikation II und deren Beurteilung setzt die positive 
Beurteilung aus Wirtschaftskommunikation I voraus. 
§ 8. Erste Diplomprüfung 
Die erste Diplomprüfung besteht aus den in § 6 vorge 
sehenen Prüfungen. 
§ 9. Übergang vom ersten 
in den zweiten Studienabschnitt 
(1) Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen und zu Prü 
fungen aus den Pflicht- und Wahlfächern des zweiten Stu 
dienabschnitts setzt voraus, dass aus den Lehrveranstal 
tungen des ersten Studienabschnittes zumindest 
40 ECTS-Punkte erreicht wurden und die Prüfung über die 
Lehrveranstaltung Wirtschaftskommunikation I erfolg 
reich abgelegt wurde. 
(2) Lehrveranstaltungen aus Volkswirtschaftslehre — 
interdisziplinäres Vertiefungsfach gemäß § 13 können 
erst nach Abschluss der ersten Diplomprüfung gemäß § 8 
besucht werden. 
Zweiter Studienabschnitt 
§10. Pflicht-und Wahlfächer 
im zweiten Studienabschnitt 
Pflicht- und Wahlfächer sind: 
Bezeichnung des Faches SSt 
(1) Volkswirtschaftslehre — Kernbereich 26 
(2) Finanzwissenschaft 6 
(3) Volkswirtschaftslehre — Spezialisierungsbereich 12 
(4) Volkswirtschaftslehre - interdisziplinäres 
Vertiefungsfach 16 
(5) Betriebswirtschaftslehre 4 
(6) Rechtswissenschaften 4 
(7) Soziologie 4 
(8) Wirtschafts- und Sozialgeschichte 
(9) Fremde Wirtschaftssprache 4 
(10) Freie Wahlfächer 13 
§11. Lehrveranstaltungen 
aus den Pflichtfächern 
im zweiten Studienabschnitt 
Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im zwei 
ten Studienabschnitt sind: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt Prüfungsart 
gemäß § 3 
(1) Volkswirtschaftslehre - Kernbereich 
1. Mikroökonomik II 
2. Mikroökonomik III 
3. Makroökonomik II 
4. Makroökonomik ili 
5. Mathematik II 
6. Ökonometrie I 
7. Ökonometrie II 
8. Ökonometrie IN 
9. Empirische Wirtschaftsforschung 
10. Input-Output Analyse 
11. Wirtschaftspolitik 
12. Ökonomie der Sozialpolitik 
13. Theoriegeschichte und Politische 
Ökonomie 
(2) Finanzwissenschaft 
1. Finanzwissenschaft und öffentliche 
Wirtschaft 
Abs 2 
2 Pi 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 PI 
2 LVP
	        
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