2. Einführung in die Informationswirtschaft
unter didaktischem Aspekt
Datenbanken unter didaktischem
Aspekt
Programmieren unter didaktischem
Aspekt
Neue Medien unter didaktischem
Aspekt
PI
PI
Pi
Pi
§ 19. Besondere Voraussetzungen
für den Besuch einzelner Lehrveran
staltungen gemäß § 17 und § 18
(1) Der Besuch der Lehrveranstaltung Buchhaltung
und Bilanzierung unter didaktischem Aspekt (§ 17 Z 1)
setzt den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltun
gen gemäß § 15 Z 1 bis 4, des Rechnerpraktikums für
Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z 1) sowie der Lehrveran
staltung Steuerrecht und seine Grundlagen im Unterneh
mensrecht (§ 11 Abs 3 Z 4) voraus.
(2) Der Besuch der Lehrveranstaltung Kostenrech
nung und Controlling unter didaktischem Aspekt (§ 17 Z
2) setzt den erfolgreichen Abschluss folgender Lehrveran
staltungen aus dem 1. Studienabschnitt voraus: Buchhal
tung und Bilanzierung I (§ 6 Abs 2 Z1), Einführung in die
Wirtschaftspädagogik (§ 6 Abs 7 Z 1) und Betriebswirt
schaftslehre unter didaktischem Aspekt (§ 6 Abs 7 Z 2).
(3) Die Lehrveranstaltung Didaktik der Betriebswirt
schaftslehre (§ 17 Z 3) setzt den erfolgreichen Abschluss
folgender Lehrveranstaltungen voraus: Lehrveranstaltun
gen gemäß § 15 Z1 bis 6 aus Wirtschaftspädagogik sowie
Lehrveranstaltungen gemäß § 17 Z 1 und 2.
(4) Die Lehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre unter
didaktischem Aspekt (§ 17 Z 4) setzt den erfolgreichen Ab
schluss aller Lehrveranstaltungen aus Volkswirtschafts
lehre des ersten Studienabschnittes (§ 6 Abs 3) und des
zweiten Studienabschnittes (§ 11 Abs 2) voraus.
(5) Der Besuch der Lehrveranstaltung Rechnerprakti
kum für Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z1) setzt den erfolg
reichen Abschluss der Lehrveranstaltung Einführung in
betriebliche I nformationssysteme (§ 6 Abs 2 Z 4) voraus.
(6) Die Lehrveranstaltungen gemäß § 18 Z 2 bis 5 set
zen den erfolgreichen Abschluss des Rechnerpraktikums
für Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z1) voraus.
(7) Zur Lehrveranstaltung Rechnerpraktikum für Wirt
schaftspädagogen (§ 18 Z 1) sollen nach Maßgabe der
vorhandenen finanziellen Mittel zusätzliche Lehrveran- -
staltungen zu Übungszwecken angeboten werden.
§ 20. Spezielle
Betriebswirtschaftslehre
Ausr
fung
(1) I m zweiten Studienabschnitt ist nach Wahl der/d|
Studierenden eine der in der angeschlossenen Liste am
führten Speziellen Betriebswirtschaftslehren zu absogf
ren (sofern nicht ein Kompetenzfeld gemäß § 22 gewälj
wird).
(2) Jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre umfasij
Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 SSt (4 Si
Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse).
(3) Spezielle Betriebswirtschaftslehren können entef
der vollständig in Form prüfungsimmanenter Lehrverarf
staltungen angeboten werden (Prüfungsmodus A), qdi
es sind 4 SSt Grundkurse und 4 SSt Vertiefungskursei
prüfungsimmanenter Form anzubieten, und über die vai
bleibenden 8 SSt ist eine Fachprüfung abzulegen. Diel
umfasst einen maximal vierstündigen schriftlichen undrf
nen mündlichen Prüfungsteil und wird als EinzelprüfiJ
abgelegt. Die Zulassung zum mündlichen Prüfungstsf
setzt die positive Beurteilung des schriftlichen Prüfungs
teiles voraus (Prüfungsmodus B).
(4) Für jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre isth
Anhang 1 geregelt:
1 .die Bezeichnung und das Stundenausmaß derei:|
zelnen Lehrveranstaltungen;
2.besondere Voraussetzungen für den Besuch eint»;
ner Lehrveranstaltungen, wobei eine Sequenzierung 7
4 SSt Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse vorzust;
hen ist und die Abfolge so angelegt sein muss, dass 4
Lehrveranstaltungen der Speziellen Betriebswirtschaftf
lehre innerhalb von drei Semestern absolviert werrf
können;
reich
1. (
kur;
Ver
und
mü:
ten
3.ob sämtliche Lehrveranstaltungen prüfungstn®
nent angeboten werden oder eine Fachprüfung gern!
Abs 3 abzulegen ist.
§21. Wahlfach
(1) Im zweiten Studienabschnitt ist nach Wahl der/des
Studierenden eine der in der angeschlossen Liste a(!f|
führten Wahlfächer zu absolvieren (sofern nicht ein Kon-
petenzfeld gemäß § 22 gewählt wird; im Anhang 4§§
sich ausschließende Wahlmöglichkeiten angeführt), h
sätzlich sind ausschließlich für Wirtschaftspädagogen an-
zubieten:
1. Persönlichkeitsbildung im Unterricht
2. Didaktik der Volkswirtschaftslehre
3. Englisch für den bilingualen Unterricht
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