Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2003/04)

2. Einführung in die Informationswirtschaft 
unter didaktischem Aspekt 
Datenbanken unter didaktischem 
Aspekt 
Programmieren unter didaktischem 
Aspekt 
Neue Medien unter didaktischem 
Aspekt 
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§ 19. Besondere Voraussetzungen 
für den Besuch einzelner Lehrveran 
staltungen gemäß § 17 und § 18 
(1) Der Besuch der Lehrveranstaltung Buchhaltung 
und Bilanzierung unter didaktischem Aspekt (§ 17 Z 1) 
setzt den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltun 
gen gemäß § 15 Z 1 bis 4, des Rechnerpraktikums für 
Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z 1) sowie der Lehrveran 
staltung Steuerrecht und seine Grundlagen im Unterneh 
mensrecht (§ 11 Abs 3 Z 4) voraus. 
(2) Der Besuch der Lehrveranstaltung Kostenrech 
nung und Controlling unter didaktischem Aspekt (§ 17 Z 
2) setzt den erfolgreichen Abschluss folgender Lehrveran 
staltungen aus dem 1. Studienabschnitt voraus: Buchhal 
tung und Bilanzierung I (§ 6 Abs 2 Z1), Einführung in die 
Wirtschaftspädagogik (§ 6 Abs 7 Z 1) und Betriebswirt 
schaftslehre unter didaktischem Aspekt (§ 6 Abs 7 Z 2). 
(3) Die Lehrveranstaltung Didaktik der Betriebswirt 
schaftslehre (§ 17 Z 3) setzt den erfolgreichen Abschluss 
folgender Lehrveranstaltungen voraus: Lehrveranstaltun 
gen gemäß § 15 Z1 bis 6 aus Wirtschaftspädagogik sowie 
Lehrveranstaltungen gemäß § 17 Z 1 und 2. 
(4) Die Lehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre unter 
didaktischem Aspekt (§ 17 Z 4) setzt den erfolgreichen Ab 
schluss aller Lehrveranstaltungen aus Volkswirtschafts 
lehre des ersten Studienabschnittes (§ 6 Abs 3) und des 
zweiten Studienabschnittes (§ 11 Abs 2) voraus. 
(5) Der Besuch der Lehrveranstaltung Rechnerprakti 
kum für Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z1) setzt den erfolg 
reichen Abschluss der Lehrveranstaltung Einführung in 
betriebliche I nformationssysteme (§ 6 Abs 2 Z 4) voraus. 
(6) Die Lehrveranstaltungen gemäß § 18 Z 2 bis 5 set 
zen den erfolgreichen Abschluss des Rechnerpraktikums 
für Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z1) voraus. 
(7) Zur Lehrveranstaltung Rechnerpraktikum für Wirt 
schaftspädagogen (§ 18 Z 1) sollen nach Maßgabe der 
vorhandenen finanziellen Mittel zusätzliche Lehrveran- - 
staltungen zu Übungszwecken angeboten werden. 
§ 20. Spezielle 
Betriebswirtschaftslehre 
Ausr 
fung 
(1) I m zweiten Studienabschnitt ist nach Wahl der/d| 
Studierenden eine der in der angeschlossenen Liste am 
führten Speziellen Betriebswirtschaftslehren zu absogf 
ren (sofern nicht ein Kompetenzfeld gemäß § 22 gewälj 
wird). 
(2) Jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre umfasij 
Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 SSt (4 Si 
Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse). 
(3) Spezielle Betriebswirtschaftslehren können entef 
der vollständig in Form prüfungsimmanenter Lehrverarf 
staltungen angeboten werden (Prüfungsmodus A), qdi 
es sind 4 SSt Grundkurse und 4 SSt Vertiefungskursei 
prüfungsimmanenter Form anzubieten, und über die vai 
bleibenden 8 SSt ist eine Fachprüfung abzulegen. Diel 
umfasst einen maximal vierstündigen schriftlichen undrf 
nen mündlichen Prüfungsteil und wird als EinzelprüfiJ 
abgelegt. Die Zulassung zum mündlichen Prüfungstsf 
setzt die positive Beurteilung des schriftlichen Prüfungs 
teiles voraus (Prüfungsmodus B). 
(4) Für jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre isth 
Anhang 1 geregelt: 
1 .die Bezeichnung und das Stundenausmaß derei:| 
zelnen Lehrveranstaltungen; 
2.besondere Voraussetzungen für den Besuch eint»; 
ner Lehrveranstaltungen, wobei eine Sequenzierung 7 
4 SSt Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse vorzust; 
hen ist und die Abfolge so angelegt sein muss, dass 4 
Lehrveranstaltungen der Speziellen Betriebswirtschaftf 
lehre innerhalb von drei Semestern absolviert werrf 
können; 
reich 
1. ( 
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Ver 
und 
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3.ob sämtliche Lehrveranstaltungen prüfungstn® 
nent angeboten werden oder eine Fachprüfung gern! 
Abs 3 abzulegen ist. 
§21. Wahlfach 
(1) Im zweiten Studienabschnitt ist nach Wahl der/des 
Studierenden eine der in der angeschlossen Liste a(!f| 
führten Wahlfächer zu absolvieren (sofern nicht ein Kon- 
petenzfeld gemäß § 22 gewählt wird; im Anhang 4§§ 
sich ausschließende Wahlmöglichkeiten angeführt), h 
sätzlich sind ausschließlich für Wirtschaftspädagogen an- 
zubieten: 
1. Persönlichkeitsbildung im Unterricht 
2. Didaktik der Volkswirtschaftslehre 
3. Englisch für den bilingualen Unterricht 
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