Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 2003/04)

1. Mindestalter von 17 Jahren H 
2. die allgemeine Universitätsreife. Sie ist nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 35 UniStG) durch eine g* 
der folgenden Urkunden nachzuweisen H 
a) österreichisches Reifezeugnis, ei 
b) anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein be- E 
stimmtes Studium an einer Universität (Studienberechtigungsprüfung), tr 
c) ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist (aufgrund ei- 9' 
ner völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifikation oder aufgrund der Ent- U 
Scheidung der Rektorin oder des Rektors der inländischen Universität im Einzelfall), d< 
d) Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (dazu zählen auch die Ab 
solvierung eines Fachhochschul-Studienganges an einer anerkannten inländischen oder auslän 
dischen postsekundären Bildungseinrichtung odereines Universitätslehrganges in entsprechen 
der Dauer). p 
3. die Kenntnis der deutschen Sprache (§ 37 UniStG). 
Achtung: 
Neue Studierende sowie auch Studienwechsler können nur noch neue Studien belegen. £ 
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Die Zulassung ist nur mehr über WEB-Datenvorerfassung (www.wu-wien.ac.at/) möglich. Termin: g, 
ab 23. Juni 2003 E 
Die WEB-Datenvorerfassung ersetzt das Ausfüllen der Formulare. si 
Die Zulassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung derZulassung, der Rückmeldung und der r« 
Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht möglich; auch dann nicht, wenn 
wichtige Gründe vorliegen. 2 
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Universitätslehrgängen 
und Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium betreiben D 
oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. te 
Der bisherige »Ausweis für Studierende« wurde ab dem Wintersemester 2000/01 durch einen A 
Chipkartenausweis ersetzt. Mit diesem Ausweis können nach erfolgter Zulassung Studienblatt N 
und Fortsetzungsbestätigungen im SB-Betrieb ausgedruckt werden. 
Wichtig: Die Einzahlung des Studienbeitrags kann mit Bankomatkarte beim Zulassungstermin oder ^ 
mit dem Erlagschein des BRZ (Bundesrechenzentrums), der nach dem Zulassungstermin 
zugesandt wird, erfolgen (keine Barzahlung möglich!). M 
Ebenso muss das Foto für den Chipkartenausweis bereits im SB-Betrieb vorgefertigt sein. 
Die Wirtschaftsuniversität Wien empfiehlt, die Einzahlung des Studienbeitrags an ei- Ai 
nem der SB-Terminals mittels Bankomatkarte vorzunehmen, da nach erfolgter Einzah- m 
lung das Studienblatt und die Fortsetzungsbestätigungen sofort ausgedruckt sowie D 
der Ausweis für Studierende (Chipkarte) verlängert werden können. B 
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Beim Zulassungstermin sind folgende Dokumente mitzubringen: 9' 
1. Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatz) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbin 
dung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, A 
2. Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (siehe oben), D 
3. Abgangsbescheinigung (bei Übertritt von einer anderen Universität mit der selben Studienrichtung). ^ 
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