1. Mindestalter von 17 Jahren H
2. die allgemeine Universitätsreife. Sie ist nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 35 UniStG) durch eine g*
der folgenden Urkunden nachzuweisen H
a) österreichisches Reifezeugnis, ei
b) anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein be- E
stimmtes Studium an einer Universität (Studienberechtigungsprüfung), tr
c) ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist (aufgrund ei- 9'
ner völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifikation oder aufgrund der Ent- U
Scheidung der Rektorin oder des Rektors der inländischen Universität im Einzelfall), d<
d) Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (dazu zählen auch die Ab
solvierung eines Fachhochschul-Studienganges an einer anerkannten inländischen oder auslän
dischen postsekundären Bildungseinrichtung odereines Universitätslehrganges in entsprechen
der Dauer). p
3. die Kenntnis der deutschen Sprache (§ 37 UniStG).
Achtung:
Neue Studierende sowie auch Studienwechsler können nur noch neue Studien belegen. £
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Die Zulassung ist nur mehr über WEB-Datenvorerfassung (www.wu-wien.ac.at/) möglich. Termin: g,
ab 23. Juni 2003 E
Die WEB-Datenvorerfassung ersetzt das Ausfüllen der Formulare. si
Die Zulassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung derZulassung, der Rückmeldung und der r«
Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht möglich; auch dann nicht, wenn
wichtige Gründe vorliegen. 2
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Universitätslehrgängen
und Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium betreiben D
oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. te
Der bisherige »Ausweis für Studierende« wurde ab dem Wintersemester 2000/01 durch einen A
Chipkartenausweis ersetzt. Mit diesem Ausweis können nach erfolgter Zulassung Studienblatt N
und Fortsetzungsbestätigungen im SB-Betrieb ausgedruckt werden.
Wichtig: Die Einzahlung des Studienbeitrags kann mit Bankomatkarte beim Zulassungstermin oder ^
mit dem Erlagschein des BRZ (Bundesrechenzentrums), der nach dem Zulassungstermin
zugesandt wird, erfolgen (keine Barzahlung möglich!). M
Ebenso muss das Foto für den Chipkartenausweis bereits im SB-Betrieb vorgefertigt sein.
Die Wirtschaftsuniversität Wien empfiehlt, die Einzahlung des Studienbeitrags an ei- Ai
nem der SB-Terminals mittels Bankomatkarte vorzunehmen, da nach erfolgter Einzah- m
lung das Studienblatt und die Fortsetzungsbestätigungen sofort ausgedruckt sowie D
der Ausweis für Studierende (Chipkarte) verlängert werden können. B
zi
Beim Zulassungstermin sind folgende Dokumente mitzubringen: 9'
1. Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatz) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbin
dung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, A
2. Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (siehe oben), D
3. Abgangsbescheinigung (bei Übertritt von einer anderen Universität mit der selben Studienrichtung). ^
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