Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2004)

pj §17. Freie Wahlfächer 
g (1) Die Studierenden haben Leistungsnachweise über 
■eie Wahlfächer laut § 13 Abs 4 Z 6 UniStG im Ausmaß 
n on 12 SSt zu erbringen. 
V ’ C 1 (2) Die freien Wahlfächer können aus den Lehrveran- 
. . tattungen aller anerkannten inländischen und ausländi- 
chen Universitäten ausgewählt werden, soweit Prüfun- 
len über diese Lehrveranstaltungen zu erbringen sind. Im 
inhang 4 sind sich ausschließende Wahlmöglichkeiten 
ngeführt. 
; § 18. Diplomarbeit 
(1) Jede/r Studierende hat eine Diplomarbeit (§ 61 
' JniStG) zu verfassen. 
■ (2) Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Stu- 
iienplan festgelegten Pflicht- und Wahlfächer zu entneh 
men. 
- (3) Die/der Studierende ist berechtigt, das Thema vor- 
1 zuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vor- 
ichlägen derzur Verfügung stehenden Betreuerinnen und 
äetreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplom- 
..arbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende/einen 
;/; Studierenden die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten 
möglich und zumutbar ist. 
I (4) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch 
.. mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen 
der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. 
§ 19. Zweite Diplomprüfung 
j (1) Oie zweite Diplomprüfung ist abgeschlossen, 
wenn die/der Studierende aus allen Pflicht- sowie den ge- 
—wählten Wahlfächern alle Leistungsnachweise im Sinne 
:h dieses Studienplanes erworben hat, die Ausländserfah 
rung gemäß § 2 Abs 5 nachgewiesen hat und die Diplom 
arbeit positiv beurteilt wurde. 
" . (2) Im Abschlusszeugnis ist zusätzlich das Thema der 
Diplomarbeit und deren Beurteilung anzuführen. 
Schlussbestimmunaen 
lst J § 20. In-Kraft-Treten 
; i#3t£ ' : Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2003 in Kraft. 
§21. Übergangsbestimmungen 
Ordentliche Studierende, die zum Zeitpunkt des In 
krafttretens dieses Studienplans bereits das Studium 
nach dem Studienplan für Internationale Betriebswirt 
schaft i.d.F. des Beschlusses der Studienkommission 
vom 23. April 2002 begonnen hatten, können das Studium 
nach dem Studienpian i.d.F. des Beschlusses der Studien 
kommission vom 23. April 2002 zu Ende führen. Sie müs 
sen jedoch die Lehrveranstaltungsprüfungen aus Grund 
lagen der Volkswirtschaftslehre sowie aus Mathematik bis 
spätestens zum Ende des SS 2004 positiv beurteilt abge 
legt haben. Anderenfalls können sie das Studium nur 
mehr nach den Bestimmungen des Studienplans i.d.F. des 
Beschlusses vom 26.2.2003 fortsetzen. 
Anhang 1: Spezielle 
Betriebswirtschaftslehren 
Teil I 
Prüfungsmodus A: 
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal 
tungen: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung SSt Prüfungsart 
gemäß § 3 Abs 1 
Grundkurs I 2 PI 
Grundkurs II 2 PI 
Vertiefungskurs I 2 PI 
Vertiefungskurs II 2 PI 
Vertiefungskurs III 2 PI 
Vertiefungskurs IV 2 PI 
Vertiefungskurs V 2 PI 
Vertiefungskurs VI 2 PI 
Der Besuch der Vertiefungskurse setzt den erfolgrei 
chen Abschluss der Grundkurse voraus. 
Prüfungsmodus B: 
Bezeichnung und Stundenausmaß der Lehrveranstal 
tungen: 
Bezeichnung der Lehrveranstaltung 
Grundkurs I 
Grundkurs II 
Vertiefungskurs I 
Vertiefungskurs II 
Vertiefungskurs ill 
Vertiefungskurs IV 
Vertiefungskurs V 
_sst 
2 
2 
2 
2 
2 
Prüfungsart 
gemäß §3 Abs 1 
pi 
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pi 
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im Rahmen der 
Fachprüfung 
im Rahmen der 
Fachprüfung 
im Rahmen der 
125
	        
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