Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2004)

2. Einführung in die Informationswirtschaft 
unter didaktischem Aspekt 2 PI 
3. Datenbanken unter didaktischem 
Aspekt 2 PI 
4. Programmieren unter didaktischem 
Aspekt 2 PI 
5. Neue Medien unter didaktischem 
Aspekt 2 PI 
§ 19. Besondere Voraussetzungen 
für den Besuch einzelner Lehrveran 
staltungen gemäß § 17 und § 18 
(1) Der Besuch der Lehrveranstaltung Buchhaltung 
und Bilanzierung unter didaktischem Aspekt (§ 17 Z 1) 
setzt den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltun 
gen gemäß § 15 Z 1 bis 4, des Rechnerpraktikums für 
Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z 1) sowie der Lehrveran 
staltung Steuerrecht undseine Grundlagen im Unterneh 
mensrecht (§11 Abs 3 Z 4) voraus. 
(2) Der Besuch der Lehrveranstaltung Kostenrech 
nung und Controlling unter didaktischem Aspekt (§ 17 Z 
2) setzt den erfolgreichen Abschluss folgender Lehrveran 
staltungen aus dem 1. Studienabschnitt voraus: Buchhal 
tung und Bilanzierung I (§ 6 Abs 2 Z1), Einführung in die 
Wirtschaftspädagogik (§ 6 Abs 7 Z 1) und Betriebswirt 
schaftslehre unter didaktischem Aspekt (§ 6 Abs 7 Z 2). 
(3) Die Lehrveranstaltung Didaktik der Betriebswirt 
schaftslehre (§ 17 Z 3) setzt den erfolgreichen Abschluss 
folgender Lehrveranstaltungen voraus: Lehrveranstaltun 
gen gemäß § 15 Z1 bis 6 aus Wirtschaftspädagogik sowie 
Lehrveranstaltungen gemäß § 17 Z 1 und 2. 
(4) Die Lehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre unter 
didaktischem Aspekt (§ 17 Z 4) setzt den erfolgreichen Ab 
schluss aller Lehrveranstaltungen aus Volkswirtschafts 
lehre des ersten Studienabschnittes (§ 6 Abs 3) und des 
zweiten Studienabschnittes (§ 11 Abs 2) voraus. 
(5) Der Besuch der Lehrveranstaltung Rechnerprakti 
kum für Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z1) setzt den erfolg 
reichen Abschluss der Lehrveranstaltung Einführung in 
betriebliche Informationssysteme (§ 6 Abs 2Z4) voraus. 
(6) Die Lehrveranstaltungen gemäß § 18 Z 2 bis 5 set 
zen den erfolgreichen Abschluss des Rechnerpraktikums 
für Wirtschaftspädagogen (§ 18 Z1) voraus. 
(7) Zur Lehrveranstaltung Rechnerpraktikum für Wirt 
schaftspädagogen (§ 18 Z 1) sollen nach Maßgabe der 
vorhandenen finanziellen Mittel zusätzliche Lehrveran 
staltungen zu Übungszwecken angeboten werden. 
§20. Spezielle (?) 
Betriebswirtschaftslehre u u a s g ™J 
(1) Im zv/eiten Studienabschnitt ist nach WaMäj (3) 
Studierenden eine der in der angeschlossenen Listtlichen 
führten Speziellen Betriebswirtschaftslehren züaSj (4) 
ren (sofern nicht ein Kompetenzfeld gemäß § 22cs,. die 
wird). I nen 
(2) Jede Spezielle Betriebswirtschaftslehre» bes 
Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 SSt (tf Leh 
Grundkurse und 12 SSt Vertiefungskurse). ;. so; 
(3) Spezielle Betriebswirtschaftslehren können| des 
der vollständig in Form prüfungsimmanenter Leig ein 
staltungen angeboten werden (PrüfungsmodusA: Sei 
es sind 4 SSt Grundkurse und 4 SSt Vertiefungsk.' j 
prüfungsimmanenter Form anzubieten, und über® 
bleibenden 8 SSt ist eine Fachprüfung abzulegen,?) 
umfasst einen maximal vierstündigen schriftlicherai ^ 
nen mündlichen Prüfungsteil und wird als EinzÄ rse ( 
abgelegt. Die Zulassung zum mündlichen PriKj^, 
setzt die positive Beurteilung des schriftlichen Pfi‘ ur)( j m 
teiles voraus (Prüfungsmodus B). m jj sse 
(4) Für jede Spezielle Betriebswirtschaftsleiireten Fät 
Anhang 1 geregelt: tunger 
1 .die Bezeichnung und das Stundenausmaß feKompe 
zelnen Lehrveranstaltungen; 3er An 
2.besondere Voraussetzungen für den Be$uij|| ctl 
ner Lehrveranstaltungen, wobei eine Sequerate^" 1 ^ 
4 SSt Grundkurse und 12 SSt Vertlefungskursevö enz ’ e 
ben ist und die Abfolge so angelegt sein muss, äsf™ 8 
Lehrveranstaltungen der Speziellen Betriebswirt# 1 ® 8 ’ 
lehre innerhalb von drei Semestern absolviert 
können; ten - E 
missic 
3.ob sämtliche Lehrveranstaltungen prüfu"5, nü[ ri .. 
nent angeboten werden oder eine Fachprüfung; cen 
Abs 3 abzulegen ist. gegen 
Anhan 
§21. Wahlfach ft 
rorm | 
(1) I m zweiten Studienabschnitt ist nach Wahrten we 
Studierenden eine der in der angeschlossen Listeikurse 
führten Wahlfächerzu absolvieren (sofern nicht e^ter For 
petenzfeld gemäß § 22 gewählt wird; im Anhangiteine F 
sich ausschließende Wahlmöglichkeiten angefühntrsal v 
sätzlich sind ausschließlich für Wirtschaftspädagog^rüfur 
zubieten: 
1. Persönlichkeitsbildung im Unterricht 
2. Didaktik der Volkswirtschaftslehre 
3. Englisch für den bilingualen Unterricht 
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