Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 2004)

(5) Die Teilnahme am Schulpraktikum setzt den er 
folgreichen Abschluss folgender Lehrveranstaltungen 
voraus: Lehrveranstaltungen gern. § 13 Z 1—-3 aus 
Erziehungswissenschaft, Lehrveranstaltungen gern. § T5 
Z 1—8 aus Wirtschaftspädagogik, Lehrveranstaltungen 
gern. § 17 Z1 und 2 aus Didaktik der Betriebs- und Volks 
wirtschaft sowie Lehrveranstaltungen gern. §18 Z1 und 2 
aus Didaktik der Informationswirtschaft. 
(6) Das Schulpraktikum ist gemeinsam mit der beglei 
tenden Lehrveranstaltung grundsätzlich in einem Seme 
ster zu absolvieren. Wird das Schulpraktikum gern. Abs 3 
auf zwei Semester aufgeteilt, ist der Besuch der begleiten 
den Lehrveranstaltung abhängig von der Zuteilung durch 
den Lehrveranstaltungsleiter. 
(7) Die Zuweisung an eine berufsbildende mittlere und 
höhere Schule hat über Ansuchen der/des ordentlichen 
Hörers im Wege der Abteilung für Wirtschaftspädagogik 
durch die zuständige Landesschulbehörde im Einverneh 
men mit der Abteilung für Wirtschaftspädagogik zu erfol 
gen. 
(8) Das Schulpraktikum hat jedenfalls Lehrübungen in 
Form von Übernahme ganzer Unterrichtsstunden durch 
die/den Studierenden zu enthalten. 
(9) Die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme 
am Schulpraktikum wird durch den Betreuungslehrer aus 
gestellt und über die Abteilung für Wirtschaftspädagogik 
der Studien- und Prüfungsabteilung übermittelt. 
§ 25. Freie Wahlfächer 
(1) Die Studierenden haben Leistungsnachweise über 
freie Wahlfächer laut § 13 Abs 4 Z 6 UniStG im Ausmaß 
von 14 SSt zu erbringen. 
(2) Die freien Wahlfächer können aus den Lehrveran 
staltungen aller anerkannten inländischen und ausländi 
schen Universitäten ausgewählt werden, soweit Prüfun 
gen über diese Lehrveranstaltungen zu erbringen sind Im 
Anhang 4 sind sich ausschließende Wahlmöglichkeiten 
angeführt. 
§ 26. Zweite Diplomprüfung 
(1) Die zweite Diplomprüfung ist abgeschlossen, 
wenn die/der Studierende aus allen Pflicht- sowie den ge 
wählten Wahlfächern aile Leistungsnachweise im Sinne 
dieses Studienplanes erworben hat, das Schulpraktikum 
einschließlich der Begleitveranstaltung positiv abge 
schlossen hat und die Diplomarbeit positiv beurteilt wur 
de. 
(2) Im Abschlusszeugnis ist zusätzlich das Thema der 
Diplomarbeit und deren Beurteilung anzuführen. 
Schlussbestimmunaen 
§ 27. In-Kraft-Treten Prui 
Bezi 
Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2003irjngen: 
fzeichm 
Übergangsbestimmungen 
'ertiefi 
§ 28. Übergangsbestimmungen 
(1) Ordentliche Studierende, die zum Zeitpus| e ^! e ! 
In-Kraft-Tretens des Studienplans für das DiplomC! e , 
Wirtschaftspädagogik i.d.F. des Beschlusses derS: /e ' e 
kommission vom 23. April 2002 (d.i. am 1. Oktofc e ' 
den ersten Studienabschnitt nach dem bis dahin: en 
den Studienplan für Wirtschaftspädagogik begonr . 
noch nicht abgeschlossen hatten, bleiben weiter! _ n 
rechtigt, den ersten Studienabschnitt nach denn; 6 
1. Oktober 2002 geltenden Studienplan bis zum En- n S er 
Wintersemesters 2004/2005 abzuschließen. Nar?f| e,c/!J 
tritt in den zweiten Studienabschnitt sind sie weite*g run(j 
rechtigt, diesen in einem der gesetzlichen StuAg rim{ j 
zuzüglich 3 Semester entsprechenden Zeitraum 
bis 1. Oktober 2002 geltenden Studienplan abzus^^ 
(2) Ordentliche Studierende, die zum Zeitpfrjertie 
In-Kraft-Tretens des Studien'plans für das Diploms? 
Wirtschaftspädagogik i.d.F. des Beschlusses derS:.Vertie 
kommission vom 23. April 2002 (d.i. am 1. Oktoi% 
den zweiten Studienabschnitt nach dem bis dahinfVertie 
den Studienplan für Wirtschaftspädagogik begons 
noch nicht abgeschlossen hatten, bleiben weiieÄrtie 
rechtigt, den zweiten Studienabschnitt nach dem; 
1. Oktober 2002 geltenden Studienplan bis zum Ü D 
Wintersemesters 2005/2006 abzuschließen. eben 
(3) Ordentliche Studierende, die zum Zeitpunkt; D 
krafttretens dieses Studienplans bereits das S'Qen s 
nach dem Studienplan für Wirtschaftspädagogiki.E vvlrc! 
Beschlusses der Studienkommission vom 23.Ap; ;rnunc 
begonnen hatten, können das Studium nach tfemSjP ri ! 
plan i.d.F. des Beschlusses der Studienkommissvp se 
23. April 2002 zu Ende führen. Sie müssen jef«§ tun S 
Lehrveranstaitungsprüfungen aus Grundlagen den 
wirtschaftslehre sowie aus Mathematik bis BR 
zum Ende des SS 2004positiv beurteilt abgelegti°rani 
Anderenfalls können sie das Studium nur mehrns':; 
Bestimmungen des Studienplans i.d.F. des Bestfc P 
vom 26.2.2003 fortsetzen. ßetrif 
144
	        
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